M hat geschrieben:1. Ich mache ALLE freien Wahlfächer für die Germanistik aus der Theaterwissenschaft - wie schaut das da mit Genehmigung und Formularen aus? Soviel ich weiß muss man ja, wenn Genehmigung vonnöten ist, diese bis Ende des 3. Semesters einholen, oder?
Wenn hier
http://public.univie.ac.at/index.php?id=5960 kein Modul aufgeführt ist, gibt´s keines. Nicht alle Institute bieten welche an. Dann musst Dir Deine Wahl genehmigen lassen.
Die Formulare gibt´s von der verlinkten Seite weg zum Runterladen.
Ausserdem steht alles dabei (auch am runterladbaren Infoblatt), was zu beachten ist.
Das mit´m Ende des 3. Semesters wird nicht so streng gehandhabt. Es sollte allerdings eine Genehmigung vorliegen, bevor man anfängt, freie Wahlfächer zu absolvieren. Nicht, dass man´s macht und dann werden´s nicht genehmigt (vor allem schade, wenn man "nur" ein Studium betreibt).
M hat geschrieben:2. Ich möchte mir dafür die freien Wahlfächer für die Theaterwissenschaft komplett von der Germanistik anrechnen lassen. Nun studiere ich allerdings auch (mehr oder weniger haha) Komparatistik - kann ich mir dann meine Germanistik-Stunden auch als freie Wahlfächer für die Komparatistik anrechnen lassen oder funktioniert das wie mit Lotterielosen: einmal eingelöst = verbraucht..
Ich hab diesbezüglich mittlerweile schon so viele unterschiedliche Ansichten und Meinungen gehört (geht/geht nicht/geht/geht nicht blabla.. wie bei den Gänseblümchen), dass ich mich gar nimmer auskenn
Du solltest vielleicht eher mal die Spezialisten fragen.
Die kennen sich idR im Recht aus, in den Studienplänen und den Verordnungen.
\Selbstbeweihräucherungsende\
Ich kann nicht für die Theaterwiss. reden. Könnte theoretisch sein, dass die in ihrem Studienplan was stehen haben, dass ein Mehrfachanrechnen von LVen für verschiedene Studien unmöglich macht.
Weiß ich nichts.
Für die Germ weiß ich´s. Und erklär´s mal mit einem Beispiel:
Du studierst 3 Fächer auf´s Diplom (eins davon Dt. Phil.
).
Und willst alle 3 fertig machen.
Jetzt kannst Du Dir (wenn´s der jeweilige Lehrplan oder der SPL nicht verbietet) 2 Std. Technik des wiss. Arbeitens von der Dt. Phil. auch jeweils für die anderen zwei Studienrichtungen als TWA anrechnen lassen.
Also ja: 1x machen, öfter anrechnen lassen.
Noch leichter isses erklärt, wenn Du Dipl. Dt. Phil. und LA Dt. Phil./LA Zweitfach studierst.
Da kannste Dir die 1x absolvierte TWA für´s Dipl. anrechnen lassen (dort steht´s dann beispielsweise unter A 332 im Sammelzeugnis) und einmal für´s LA Dt. Phil. (da musste dann via Prüf.ref. eine Anrechnung vornehmen; es steht nicht im Sammelzeugnis, aber auf einem Bescheid, den das Prüf.ref. ausstellt).
`Ne TWA von der Theaterwiss. beispielsweise würde bei der Dt. Phil. aber nicht angerechnet; der Studienplan verbietet es zwar nicht, aber der SPL rechnet es nicht an (und das ist derjenige, der entscheidet).
Hoffe, es ist nun klarer.