Sehr geehrte Damen und Herren!
Nach §15(4) der Neusatzung des Studienrechts muss ein/e Studierende das Thema der Diplomarbeit (und in Zukunft auch der Masterarbeiten) VOR DER BEARBEITUNG (dh bei Übernahme oder Formulierung) dem Studienprogrammleiter bekannt geben.
Ich bitte, mir per Brief oder E-Mail folgende Angaben bekanntzugeben:
Ihren Namen und Matrikelnummer
Arbeitstitel der Diplom- oder Masterarbeit
Name des/der Betreuerin.
Das Thema und die/der BetreuerIn gelten als angenommen, wenn Sie ausdrücklich genehmigt oder nicht binnen eines Monats nach Eintreffen der Verständigung von mir bescheidmäßig untersagt werden.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Peter Ernst
(peter.ernst@univie.ac.at)
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Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
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Aktuelles:
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Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Neusatzung: Diplom- und Masterarbeiten
- cosmogonos
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weiß nicht, ob nur ich mir mit dieser neusatzung ein bisserl schwer tu.
die neusatzung ist kürzlich per rundmail verschickt wurden, meine diplomarbeit ist aber schon fertig und ich möchte sie diesen februar einreichen. ich habe zwar postwendend wie verlangt dem studienprogrammleiter name, titel, betreuer retour gemailt - doch wie soll ich die forderung von "VOR DER BEARBEITUNG" einhalten, ist in meinem fall ein bissi schwierig. und was soll ich machen, wenn ich den bescheid bekomme, dass mir das thema tatsächlich, wie es in der drohung heißt, untersagt wird - eine angabe von gründen, aus welchen gründen das passieren kann, steht ja nicht dabei. was mach ich dann mit der fertigen diplomarbeit. und womöglich kann ich sie vor einem positiven bescheid von prof. ernst jetzt gar nicht einreichen?
irritiert mich alles etwas sehr.
die neusatzung ist kürzlich per rundmail verschickt wurden, meine diplomarbeit ist aber schon fertig und ich möchte sie diesen februar einreichen. ich habe zwar postwendend wie verlangt dem studienprogrammleiter name, titel, betreuer retour gemailt - doch wie soll ich die forderung von "VOR DER BEARBEITUNG" einhalten, ist in meinem fall ein bissi schwierig. und was soll ich machen, wenn ich den bescheid bekomme, dass mir das thema tatsächlich, wie es in der drohung heißt, untersagt wird - eine angabe von gründen, aus welchen gründen das passieren kann, steht ja nicht dabei. was mach ich dann mit der fertigen diplomarbeit. und womöglich kann ich sie vor einem positiven bescheid von prof. ernst jetzt gar nicht einreichen?
irritiert mich alles etwas sehr.
und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: lächle und sei zuversichtlich, es könnte schlimmer kommen. Also lächelte ich und war zuversichtlich und es kam schlimmer.
- emu
- Lakritzesser
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Du hättest vor Beginn der Bearbeitung der Studienpräses das Thema mitteilen müssen. Mit der Wiederverlautbarung ändert sich die Praxis nur insofern, als nunmehr der Studienprogrammleiter Adressat ist.
Wenn du in grober Unruhe bist, würde ich Kollegen Studienprogrammleiter in seiner Sprechstunde aufsuchen und ihn um bescheidmäßige Nichtuntersagung (das heißt wirklich so) bitten.
Wenn du in grober Unruhe bist, würde ich Kollegen Studienprogrammleiter in seiner Sprechstunde aufsuchen und ihn um bescheidmäßige Nichtuntersagung (das heißt wirklich so) bitten.
Man muss doch sein Thema einreichen (vor Beginn der Arbeit) und das wird dann doch an den SPL geschickt und nach einem Monat kann man sich, sofern man keinen Bescheid, der das Thema ablehnt, das bestätigte Formular abholen.
Ist das jetzt das, oder muss ich nochmal selbst zum SPL gehen und das bestätigen lassen?
-Susi
Ist das jetzt das, oder muss ich nochmal selbst zum SPL gehen und das bestätigen lassen?
-Susi
Yep! Für die dann allerdings meist eh der SPL unterschreibt.emu hat geschrieben:Du hättest vor Beginn der Bearbeitung der Studienpräses das Thema mitteilen müssen.
Des macht´s insgesamt ja eigentlich leichter. Oder sollte zumindest.emu hat geschrieben:Mit der Wiederverlautbarung ändert sich die Praxis nur insofern, als nunmehr der Studienprogrammleiter Adressat ist.
Oder einfach nur, um zu fragen, ob eh alles iO ist. Bescheid dauert nämlich uU wieder ein Zeitl.emu hat geschrieben:Wenn du in grober Unruhe bist, würde ich Kollegen Studienprogrammleiter in seiner Sprechstunde aufsuchen und ihn um bescheidmäßige Nichtuntersagung (das heißt wirklich so) bitten.
All dies von euch Genannte hab ich ja auch getan, natürlich vor der Bearbeitung. Das ist schon klar und eh logisch
Nur die Vorschrift einer zusätzlichen E-Mail neben all dem gab es früher nicht. Die gibt's erst jetzt. Nur das meinte ich.
Und ich habe diese E-Mail-Sache jetzt mal so aufgefasst, dass das Thema der Diplomarbeit, obwohl es davor schon beim Kulturreferat eingereicht und genehmigt wurde und damit bereits auch schon durch die Hände des Studienprogrammleiters lief und von ihm anerkannt wurde, dennoch durch ein zweitmaliges Verfahren plötzlich von ihm abgelehnt werden könnte. Denn schließlich steht ausdrücklich drinnen, dass eventuell damit zu rechnen ist (das schließt ja in der Formulierung wohl die eigentlich bereits zugelassenen Themen mit ein). Und das wär natürlich arg, könnte man schon ein sadistisches Frotzeln nennen á la "hihi, wurd zwar schon offiziell genehmigt, aber wird jetzt doch abgelehnt, man hat ja sonst keinen Spaß." Aber irgendwie könnte ich mir sowas doch nicht vorstellen, wär wie gesagt echt arg.
Nur die Vorschrift einer zusätzlichen E-Mail neben all dem gab es früher nicht. Die gibt's erst jetzt. Nur das meinte ich.
Und ich habe diese E-Mail-Sache jetzt mal so aufgefasst, dass das Thema der Diplomarbeit, obwohl es davor schon beim Kulturreferat eingereicht und genehmigt wurde und damit bereits auch schon durch die Hände des Studienprogrammleiters lief und von ihm anerkannt wurde, dennoch durch ein zweitmaliges Verfahren plötzlich von ihm abgelehnt werden könnte. Denn schließlich steht ausdrücklich drinnen, dass eventuell damit zu rechnen ist (das schließt ja in der Formulierung wohl die eigentlich bereits zugelassenen Themen mit ein). Und das wär natürlich arg, könnte man schon ein sadistisches Frotzeln nennen á la "hihi, wurd zwar schon offiziell genehmigt, aber wird jetzt doch abgelehnt, man hat ja sonst keinen Spaß." Aber irgendwie könnte ich mir sowas doch nicht vorstellen, wär wie gesagt echt arg.
und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: lächle und sei zuversichtlich, es könnte schlimmer kommen. Also lächelte ich und war zuversichtlich und es kam schlimmer.
- emu
- Lakritzesser
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Ich bin kein Verwaltungsjurist, gehe aber davon aus, dass die Genehmigung nur mit Bezug auf § 69 AVG, Abs. 1, Zi. 1 von Amts wegen widerrufen werden kann (das betrifft Urkundenfälschung und ähnliches). Ansonsten halte ich es für sehr zweifelhaft, dass solche Nichtuntersagungen für nichtig erklärt werden können.
Das in der E-Mail beschriebene Verfahren kann Rechtskraft nur ex nunc, das heißt, ab Wiederverlautbarung, haben, es scheint mir sogar fraglich, ob der SPL darauf bestehen kann, dass alle Diplomanden ihre Themen bekanntgeben – andererseits spricht nichts dagegen und manches auch dafür.
Das in der E-Mail beschriebene Verfahren kann Rechtskraft nur ex nunc, das heißt, ab Wiederverlautbarung, haben, es scheint mir sogar fraglich, ob der SPL darauf bestehen kann, dass alle Diplomanden ihre Themen bekanntgeben – andererseits spricht nichts dagegen und manches auch dafür.