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Proseminare - LA versus Diplom
Verfasst: Di 29.Jan 2008, 17:55
von Grinsmal
Es is so, ich würd gern zwei PS aus NdL und eines aus Sprachwissenschaft machen.
Ich mach nämlich LA und Diplom und fürs LA brauch ich das PS Sprachwissenschaft ja sowieso.
Grundsätzlich bringt mir das im LA aber nix, wenn ich zwei aus NdL mach und fürs Diplom bringts mir dann nix wenn ich Sprachwissenschaft mach? Oder?
Also wenn ich wirklich alle drei mach, dann hab ich eigentlich ein PS (NdL) gemacht, das ich ned unbedingt machen hätt müssen?
Stimmt das? Bin verwirrt!!!
Verfasst: Di 29.Jan 2008, 18:00
von cosmogonos
fürs DIPL brauchst du 1xNDL, 1xÄDL und eines freier Wahl (ÄDL, NDL, SPRWI), fürs LA brauchst du 1xSPRAWI und entweder 1xÄDL oder NDL - nebst der UE Daf/z.
Wenn du nun also 2xNDL und 1xSPRWI machst, fehlt dir meiner Rechnung nach zumindest mal 1xÄDL für das DIPL (und hast hier die SPRAWI "umsonst"), fürs LA hast du dann quasi "eines zu viel", kannst es dir aber als I2900 (Wahlfach im 2. Abschnitt) denke ich anrechnen lassen.
Verfasst: Di 29.Jan 2008, 18:20
von Grinsmal
a genauso hab ich mir das auch gedacht. -fühl mich grad super bestätigt-
An die wahlfächer hab ich aber ned gedacht. Ich muss eh ned vorher angeben, dass ich eines der PS als Wahlfach haben will, oder doch?
Ich merk überhaupt grad, dass ich mich mit den Wahlfächern geistig noch gar nicht beschäftig hab. aber gut, das is ja wieder eine andere geschichte.
danke auf alle fälle
Verfasst: Di 29.Jan 2008, 18:22
von cosmogonos
nein, das lässt du dir dann einfach anrechnen, ohne zuvor eine bestätigung einzuholen. aber en detail wird dir sicher in-sei-da erklären können, was du wann wie wo und warum am besten machst

Verfasst: Di 29.Jan 2008, 21:37
von In-sei-da
cosmogonos hat geschrieben:nein, das lässt du dir dann einfach anrechnen, ohne zuvor eine bestätigung einzuholen.
Es gibt da leider am Institut ein paar mittlerweile bekannte (Lehrenden)Ausnahmen von dieser Regel.

Die prüfen ein und diesselbe LV für verschiedene Anforderungen anders.

UU geht es anrechnen, weil man schwerer geprüft wurde, als man´s eigentlich nachher bräuchte. Wenn man aber leichter geprüft wurde, dann ist ein Umschreiben nicht möglich.

Verfasst: Di 29.Jan 2008, 21:50
von emu
Das kann aber nicht das Problem des Studierenden sein.
Verfasst: Di 29.Jan 2008, 21:53
von In-sei-da
emu hat geschrieben:Das kann aber nicht das Problem des Studierenden sein.
Das kann dann zum Prob werden, wenn er zB leichter geprüft wurde! ZB bei einer VO für den 1. Abschnitt bei Lehrendem XY, von dem bekannt ist, dass er bei VOen den 1. Abschnitt leichter prüft als den 2. und der Studierende die VO aber nachträglich für den 2. Abschnitt haben will.

Das ist leider schon ein Problem!

Verfasst: Di 29.Jan 2008, 23:04
von hvk
ich denke, es wäre hilfreich eine liste mit betreffenden lv-leitern zu haben, um da nicht erst im nachhinein draufzukommen.
Verfasst: Mi 30.Jan 2008, 9:25
von cosmogonos
In-sei-da hat geschrieben:emu hat geschrieben:Das kann aber nicht das Problem des Studierenden sein.
Das kann dann zum Prob werden, wenn er zB leichter geprüft wurde! ZB bei einer VO für den 1. Abschnitt bei Lehrendem XY, von dem bekannt ist, dass er bei VOen den 1. Abschnitt leichter prüft als den 2. und der Studierende die VO aber nachträglich für den 2. Abschnitt haben will.

Das ist leider schon ein Problem!

meintest du nicht, das sei jetzt von institutsseite bzw seitens des SPLs untersagt worden?