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Toleranzsemester

Verfasst: Mi 30.Jan 2008, 13:25
von marlaflo
Hallo!

Mir fehlen für den ersten Abschnitt nach diesem Semester (meinem 4.) noch genau 3 Vo, die ich in meinem 5. also Toleranzsemester machen möchte. Ich hab mal überlegt, ob ich die Prüfungen nicht gleich Anfang Februar machen sollte, damit ich den 1. Abschnitt noch einreichen kann, hab mich dann aber dafür entschieden, dass ich das Toleranzsemester doch machen möchte, weil ich wegen meinem Praktikum ein Semester mehr sowieso gut brauchen kann.
Meine Frage ist nun folgende: Ich möchte gerne Schmidt-Dengler (Humanistmus und Reformation) und Reichert (Tristan und Isolde) machen. Dann fehlt mir noch eine VO. Theoretisch muss ich diese VO ja dann unbedingt aus dem SS 08 machen, da mir die anderen beiden VOs ja für das Semester angerechnet werden, in dem sie stattfanden. Wenn ich dann die 3. VO auch aus einem frühereren Semester mache, bestünde ja theoretisch für die Studienbeihilfe kein Grund mir mein Toleranzsemester zu genehmigen, da alle Prüfungen, die ich abgelegt habe spätestens zum 4. Semster(WS 07/08 ) gehören,oder?
Oder ist das der Studien- und Familienbeihilfe egal und die bewilligen mir mein Toleranzsemester auch, wenn die VO mit einem Datum im SS 08 abgelegt wurde, aber formal zu einem früheren Semester gehört?

Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt und würd mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Verfasst: Mi 30.Jan 2008, 14:27
von Siegfried
Hatte ich nicht irgendwo gelesen, dass man das Toleranzsemester "mitnehmen" kann in den 2.Abschnitt!?

Verfasst: Mi 30.Jan 2008, 14:36
von anja
@siegfried: der meinung wär ich eigentlich auch. man hat dann halt für den 2. abschnitt 2 toleraznsem

Verfasst: Mi 30.Jan 2008, 17:38
von marlaflo
ja das weiß ich eh, aber dann müsste ich meine 3 VO prüfungen ja gleich anfang märz machen und auch noch ne weitere ps-arbeit schreiben.
daher möchte ich es eh ganz bewusst nehmen, weil sich das alles neben meinem praktikum sonst nicht ausgeht.

Verfasst: Mi 30.Jan 2008, 18:24
von Siegfried
Dann kann's dir ja eigentlich egal sein, für welches Sem. die VO-Noten gelten. Hast du die letzte Note für's SoSe eingetragen, nimmst du dir das Toleranzsem. für den 1. Abschnitt, wenn nicht, nimmst du es mit in den zweiten. Verstehe nicht ganz, worüber du dir Sorgen machst?

Verfasst: Mi 30.Jan 2008, 18:59
von Birgitly
Soviel ich weiß, schauen die bei den Behörden auf das Datum des 1. Diplomprüfungszeugnisses, das darf (damals wars bei mir so) den 28. Februar nicht überschreiten, damit der 1. Abschnitt als noch im WS abgeschlossen gilt. Das Datum, das auf das Diplomprüfungszeugnis kommt ist das gleiche, wie das von deiner letzten Prüfung, bzw. das Datum an dem deine letzte Arbeit/Prüfung benotet wurde.
Toleranzsemester mitnehmen ist auf jeden Fall möglich!!

Verfasst: Fr 01.Feb 2008, 8:38
von marlaflo
ah ok, das heißt, es zählt das semester, in dem benotet wurde und nicht das, zu dem die prüfung gezählt wird.
danke für die info.
ich weiß, ich bin da manchmal extrem. aber ich hab mich lieber mal umsonst ein paar tage verrückt gemacht, als dass dann die beihilfe futsch ist, weil ich das system nicht verstanden hab...

Verfasst: Fr 08.Feb 2008, 12:54
von poughkeepsie
hätte auch ne frage in sachen kinder- familienbeihilfe:

ich studiere germanistik bereits seit 10 semester (sollte bereits ein dipl.arbeitsthema haben)
-wie ist das wegen der kinder bzw. familienbeihilfe - die bekomm ich näml. nur noch bis september 08 - und wenn ich bis dorthin germ. nicht beendet hab, passiert dann irgendwas? (ich weiß, blöde frage) - ich mein ausser dass ich die beihilfe nicht mehr erhalte!?! - obwohl ich auch thewi studiere...
muss ich dann eh nichts zurückzahlen? -weiß das IRGENDJEMAND?
bitte um hilfe ;)

lg keepsie

Verfasst: Fr 08.Feb 2008, 17:35
von march
nein, zurückzahlen musst du dann nichts, du kriegst dann halt einfach nix mehr.