Toleranzsemester
Verfasst: Mi 30.Jan 2008, 13:25
Hallo!
Mir fehlen für den ersten Abschnitt nach diesem Semester (meinem 4.) noch genau 3 Vo, die ich in meinem 5. also Toleranzsemester machen möchte. Ich hab mal überlegt, ob ich die Prüfungen nicht gleich Anfang Februar machen sollte, damit ich den 1. Abschnitt noch einreichen kann, hab mich dann aber dafür entschieden, dass ich das Toleranzsemester doch machen möchte, weil ich wegen meinem Praktikum ein Semester mehr sowieso gut brauchen kann.
Meine Frage ist nun folgende: Ich möchte gerne Schmidt-Dengler (Humanistmus und Reformation) und Reichert (Tristan und Isolde) machen. Dann fehlt mir noch eine VO. Theoretisch muss ich diese VO ja dann unbedingt aus dem SS 08 machen, da mir die anderen beiden VOs ja für das Semester angerechnet werden, in dem sie stattfanden. Wenn ich dann die 3. VO auch aus einem frühereren Semester mache, bestünde ja theoretisch für die Studienbeihilfe kein Grund mir mein Toleranzsemester zu genehmigen, da alle Prüfungen, die ich abgelegt habe spätestens zum 4. Semster(WS 07/08 ) gehören,oder?
Oder ist das der Studien- und Familienbeihilfe egal und die bewilligen mir mein Toleranzsemester auch, wenn die VO mit einem Datum im SS 08 abgelegt wurde, aber formal zu einem früheren Semester gehört?
Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt und würd mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.
Mir fehlen für den ersten Abschnitt nach diesem Semester (meinem 4.) noch genau 3 Vo, die ich in meinem 5. also Toleranzsemester machen möchte. Ich hab mal überlegt, ob ich die Prüfungen nicht gleich Anfang Februar machen sollte, damit ich den 1. Abschnitt noch einreichen kann, hab mich dann aber dafür entschieden, dass ich das Toleranzsemester doch machen möchte, weil ich wegen meinem Praktikum ein Semester mehr sowieso gut brauchen kann.
Meine Frage ist nun folgende: Ich möchte gerne Schmidt-Dengler (Humanistmus und Reformation) und Reichert (Tristan und Isolde) machen. Dann fehlt mir noch eine VO. Theoretisch muss ich diese VO ja dann unbedingt aus dem SS 08 machen, da mir die anderen beiden VOs ja für das Semester angerechnet werden, in dem sie stattfanden. Wenn ich dann die 3. VO auch aus einem frühereren Semester mache, bestünde ja theoretisch für die Studienbeihilfe kein Grund mir mein Toleranzsemester zu genehmigen, da alle Prüfungen, die ich abgelegt habe spätestens zum 4. Semster(WS 07/08 ) gehören,oder?
Oder ist das der Studien- und Familienbeihilfe egal und die bewilligen mir mein Toleranzsemester auch, wenn die VO mit einem Datum im SS 08 abgelegt wurde, aber formal zu einem früheren Semester gehört?
Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt und würd mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.