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Nicht für LV angemeldet... Prüfung aber trotzdem gemacht!
Verfasst: Mo 04.Feb 2008, 14:04
von Suzy_Lee
Hallo,
habe kürzlich eine Prüfung gemacht und bin später draufgekommen, dass ich nicht für die Vorlesung (SS07) angemeldet war... heißt das, ich habe die Prüfung umsonst gemacht???!!!! Ich glaube, einige Professoren haben öfters darauf hingewiesen?!?!
Was könnte ich in diesem Falle tun um die Note/Prüfung doch noch zu retten?
Danke im Voraus und lg
Verfasst: Mo 04.Feb 2008, 14:07
von 82er
das sollte kein Problem darstellen, warum auch?...du musst nur inskribiert sein zum Prüfungstermin. Ist ja eine Vorlesung. Da musst du ja nicht anwesend sein.
Verfasst: Mo 04.Feb 2008, 16:31
von Nana
Wie 82er schon gesagt hat, ist es wichtig, dass du zu dem Zeitpunkt, als die VO gelesen wurde, schon inskribiert warst. Wenn nicht, brauchst du eine Sondergenehmigung (zumindest ist das in meiner Studienrichtung so, dass man dann darf - beispielsweise um einen Abschnitt vor Ende der Mideststudienzeit abzuschließen).
Ob du zur VO angemeldet warst oder nicht, sollte eigentlich wurst sein, außer die VO war mit einer Übung gekoppelt, oder es gab (unerlaubter Weise) Arbeitsaufträge wie Hausübungen, die sichern, dass man zum Kolloquium antreten darf. Da du aber nichts dergleichen erwähnt hast, sollte alles passen!
Verfasst: Mo 04.Feb 2008, 17:03
von Siegfried
Manche Profs. wollen, dass man angemeldet ist, weil sie die Noten über das Anmeldesystem eingeben.
Wenn du also keine Note gekriegt hast und deine VO schon laaaaange her ist, würd ich mich an deiner Stelle drum kümmern. Sonst ist alles o.k.
Verfasst: Mo 04.Feb 2008, 17:26
von emu
Nana hat geschrieben:Wenn nicht, brauchst du eine Sondergenehmigung (zumindest ist das in meiner Studienrichtung so, dass man dann darf - beispielsweise um einen Abschnitt vor Ende der Mideststudienzeit abzuschließen).
Damit begibt sich die Studienprogrammleitung dieses Faches aber auf gefährliches Glatteis. Die Satzung ist da überaus eindeutig (§7, Abs. 2 studienrechtlicher Teil, §13, Abs. 9 greift nicht).
Verfasst: Mo 04.Feb 2008, 20:00
von Nana
so ist es - aber Glatteis hin oder her, ein paar besonders helle köpfchen durften ihren ersten Abschnitt innerhalb von 3 Semestern beenden, obwohl vom VO-Zyklus her mindestens 4 nötig sind, durch ebendieses Sondergenehmigung...
Verfasst: Do 07.Feb 2008, 21:06
von In-sei-da
Siegfried hat geschrieben:Manche Profs. wollen, dass man angemeldet ist, weil sie die Noten über das Anmeldesystem eingeben.
Dazu isses ja ua gedacht.
Siegfried hat geschrieben:Wenn du also keine Note gekriegt hast und deine VO schon laaaaange her ist, würd ich mich an deiner Stelle drum kümmern.
Yep!
Prof. anschreiben. Problem (er)klären. Man kann die Note auch ohne Anmeldesystem eingeben oder ein Prof. kann einen Studierenden auch noch für ein Vorsemester aufnehmen (wenn nicht, kann er einen Administrator bemühen). Selbst anmelden kann man sich nicht.