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Familienbeihilfe und Zuverdienst

Verfasst: Mi 16.Apr 2008, 23:18
von Gabi
Ich hab das grad selbst etwas mühselig ergooglen müssen, drum paste ich das mal ungefragt:
http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0567&doc=CMS1175156467386 hat geschrieben:Volljährige Kinder dürfen ein eigenes, zu versteuerndes Einkommen von max. € 9.000,- (bis inkl. 2007: € 8.725,-) pro Kalenderjahr erzielen, um den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu verlieren. Bei diesem Betrag handelt es sich um die Bemessungsgrundlage der Lohn- bzw. Einkommenssteuer, ohne 13. und 14. Monatsgehalt. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse erhöhen das zu versteuernde Einkommen nicht.

Verfasst: Mi 16.Apr 2008, 23:36
von Gabi
Wer hier reingeschaut hat, den interessiert vielleicht auch die FAQ des Finanzministeriums zum Thema Steuern

(3. Frage: "Sind Einkünfte aus einer nichtselbständigen 'geringfügigen Beschäftigung' steuerpflichtig?")