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1. Abschnitt einreichen ohne Studienbeihilfe od ähnliches
Verfasst: Mo 09.Jun 2008, 23:29
von persephoneia
Hallo,
ich habe da mal ne Frage. Ich bin jetzt im 6. Sem und möchte gerne im Herbst in den zweiten Abschnitt einsteigen. Bis wann muss ich dann den ersten Abschnitt einreichen, damit das klappt?
Danke!
lg
Verfasst: Mo 09.Jun 2008, 23:46
von In-sei-da
Wenn Du SE absolvieren willst, solltest den 1. Abschnitt vorweisen können. Entweder per Zeugnis oder per Bestätigung der Einreichung von selbigem.
Allerdings fragen ned alle LV-Leiter danach.
Für die Bestätigung solltest Ende September, spätestens in der 1. Oktoberwoche einreichen.
Verfasst: Di 10.Jun 2008, 0:12
von persephoneia
Also ich fülle den Zettel aus zum einreichen des 1. Abschnittes bis Ende September und dann kann im neuen Semester SEs besuchen?
Wie mache ich das dann aber, wenn ich eine VO erst in der ersten Woche des neuen Semesters machen kann, weil viele Profs das dann erst wieder anbieten und den Ferien es eben keine Termine gibt?
Ist das formal also nicht so wichtig, wenn ich im Notfall den Profs des SEs überzeugen kann, dass ich die eine Prüfung einer VO erst in der ersten Woche des neuen Semesters gemacht habe?
Vielen Dank!
Verfasst: Di 10.Jun 2008, 9:45
von In-sei-da
persephoneia hat geschrieben:Also ich fülle den Zettel aus zum einreichen des 1. Abschnittes bis Ende September und dann kann im neuen Semester SEs besuchen?
Zettel ausfüllen alleine genügt ned. Einreichen musst.
persephoneia hat geschrieben:Wie mache ich das dann aber, wenn ich eine VO erst in der ersten Woche des neuen Semesters machen kann, weil viele Profs das dann erst wieder anbieten und den Ferien es eben keine Termine gibt?
Dann reichst ehebaldigst nach Vollständigkeit aller Prüfungsergebnisse ein und lässt Dir eine Bestätigung geben.
persephoneia hat geschrieben:Ist das formal also nicht so wichtig, wenn ich im Notfall den Profs des SEs überzeugen kann, dass ich die eine Prüfung einer VO erst in der ersten Woche des neuen Semesters gemacht habe?
Eigentlich ist es schon wichtig und sollte, wenn´s streng nach Studienrecht und -plan geht, so sein, dass ohne 1. Abschnitt keine SE besucht werden können.
Aber:
manche Profs prüfen gar ned, ob man den 1. Abschnitt erfolgreich absolviert hat.
manchen Profs reicht es, wenn der 1. Abschnitt im Laufe der ersten Wochen nachgewiesen werden kann.
persephoneia hat geschrieben:Vielen Dank!
Keine Ursache. Was ich weiß, kann ich ja mitteilen.
Gehört im weitesten Sinn zu meinem Job.
Hier lesen´s vielleicht paar mehr, es spricht sich rum und dann rufen mich halt paar weniger an oder schauen vorbei.
*nachdenk* Eigentlich sehe und höre ich "meine Studierenden" gerne; ich sollte meine Beratungstätigkeit hier einstellen.
Verfasst: Di 10.Jun 2008, 11:31
von emu
In-sei-da hat geschrieben:Eigentlich sehe und höre ich "meine Studierenden" gerne; ich sollte meine Beratungstätigkeit hier einstellen.
Ach, nerven die die üblichen Verdächtigen mit ihren ständigen und stundenlangen Besuchen nicht?
Verfasst: Di 10.Jun 2008, 13:01
von In-sei-da
emu hat geschrieben:In-sei-da hat geschrieben:Eigentlich sehe und höre ich "meine Studierenden" gerne; ich sollte meine Beratungstätigkeit hier einstellen.
Ach, nerven die die üblichen Verdächtigen mit ihren ständigen und stundenlangen Besuchen nicht?
Wenn´s nerven würden, würde ich sie ned dulden. So ehrlich bin ich dann schon, lieber emu.
Und wenn ich was sehr Dringendes zu tun habe, was auch hin und wieder vorkommt, dann müssen´s eh die "heiligen Hallen" verlassen.
Verfasst: Mi 11.Jun 2008, 0:16
von persephoneia
Danke nochmals!!
Ich finde es wirklich sehr toll, dass wir hier im Germ Forum jemanden haben der so kompetent und vor allem korrekt Auskunft geben kann!
lg