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5er bei VO, ohne die Prüfung je gemacht zu haben?

Verfasst: Sa 02.Aug 2008, 18:04
von WeiRdKaktuS
Hallo!

Ich habe folgendes Problem:

Im WS 07/08 hab ich die VO Sprachgeschichte bei Prof. Schabus besucht, die Prüfung jedoch nicht bei ihm gemacht.

Im SS hab ich sie dann beim Prof. Scheuringer abgelegt und mit 1 bestanden. Alles schön und gut, aber auf einmal musste ich sehen, dass mir der Prof. Schabus ohne Grund einen 5er eingetragen hat.

Wenn ich die Note verdient hätte, nehm ichs ja hin - klar, aber ich bin bei ihm nie zur Prüfung angetreten.

Auf mein Mail und Telefonanrufe hat er bisher nicht reagiert, und ich möcht mir nicht durch diese ungerechtfertige Note das Zeugnis verpatzen lassen.

Was kann ich denn da tun? :roll:

Bitte um Hilfe.

Verfasst: Sa 02.Aug 2008, 23:32
von emu
Wahrscheinlich handelt es sich um einen Irrtum. Rufe am besten am Montag im Sekretariat Haika an und kläre den Fall. Im allerschlimmsten Fall wende dich an die SSS Deutsche Philologie, im Moment also bei Herrn Langer, die können das oft auf dem kleinen Dienstweg erledigen.

Wenn du innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung noch immer nichts erreicht hast, oder sich Schabus und Haika uneinsichtig zeigen, musst du einen Antrag auf Aufhebung der Prüfung nach § 79 Universitätsgesetz stellen. Negative Prüfungen mit schweren Mängeln können aufgehoben werden, die Nichtdurchführung wird wohl als schwerer Mangel gelten. Wenn es wirklich dazu kommen sollte, und die Chancen sind verschwindend gering, empfehle ich dir dringend, die Studienvertretung oder die Rechtsberatung der ÖH zu kontaktieren.

Verfasst: So 03.Aug 2008, 0:27
von WeiRdKaktuS
dankeschön für die hilfe.

aber dass das so ein theater ist, hätte ich nicht gedacht. also rechtsberatung und universitätsgesetz liegen schon ziemlich schwer im magen ;)

Verfasst: So 03.Aug 2008, 9:20
von emu
Wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit, dass es bis zum Äußersten kommt, ist praktisch Null, wahrscheinlich war es ein Ziffernsturz oder eine Verwechslung. Aber es ist trotzdem gut, seine ohnehin spärlichen Rechte zu kennen.

Verfasst: So 03.Aug 2008, 13:36
von WeiRdKaktuS
ja, für sowas legt man sich den plan b zurecht. vielen dank für die rechtsberatung :D

Verfasst: So 03.Aug 2008, 21:43
von ichbinlecker
moment: für eine VO gilt aber, dass man sich unverbindlich voranmelden kann, oder? wie kannst du einen 5er bekommen haben wenn du gar nicht angetreten bist zur prüfung? da braucht man glaub ich keine paragraphen, sondern das ist ein eindeutiger fall.

Verfasst: Mo 04.Aug 2008, 0:06
von WeiRdKaktuS
der meinung war ich auch, aber da steht nun mal der 5er.

Verfasst: Di 05.Aug 2008, 15:05
von Duplica
können fünfen eigentlich aus dem system gelöscht werden? o.o

Verfasst: Di 05.Aug 2008, 15:58
von cosmogonos
im prinzip kann alles aus datenbanken wieder gelöscht werden ;-)

Verfasst: Di 05.Aug 2008, 18:40
von emu
Genau genommen wird es aus dem Universitätsverwaltungssystem i3v nicht gelöscht, sondern nur als ungültig markiert; es erscheint dann nicht mehr auf dem Sammelzeugnis.

Verfasst: Mo 11.Aug 2008, 13:05
von germanistik studentin
mich würd interessieren, was da jetzt herausgekommen ist...
wurde die note gelöscht?

LG, g.s.

Verfasst: Mo 11.Aug 2008, 16:51
von WeiRdKaktuS
Ich war leider auf Urlaub, konnte mich deswegen noch nicht bei Frau Haika melden. Morgen weiß ich mehr und ich werd hier sicher Bescheid geben ;) Danke schon mal für eure Tipps und Ratschläge.

Verfasst: Mo 25.Aug 2008, 15:26
von WeiRdKaktuS
hm... soll mich an die spl (ernst) wenden. mal schaun, was dabei rauskommt.

Verfasst: Mo 25.Aug 2008, 19:16
von In-sei-da
WeiRdKaktuS hat geschrieben:hm... soll mich an die spl (ernst) wenden. mal schaun, was dabei rauskommt.
Ich könnte mir vorstellen, dass es Herr Adis am Telefon etwas anders formuliert hätte. :wink: Wenn Du ihn denn angerufen hättest. :lol: :-D

Verfasst: Mo 25.Aug 2008, 20:38
von WeiRdKaktuS
er hat aber so schnell geredet, dass ich in meiner verwirrtheit angenommen habe, dass ich das tun soll :)
aber ich wüsste natürlich nix von einem anruf :lol:
aber ganz so falsch kanns ja eh nicht sein

Verfasst: Di 26.Aug 2008, 16:16
von In-sei-da
WeiRdKaktuS hat geschrieben:er hat aber so schnell geredet, . . .
Man kann ihn sicherlich nochmal fragen oder auch drauf hinweisen. :wink:

WeiRdKaktuS hat geschrieben:. . ., dass ich in meiner verwirrtheit angenommen habe, dass ich das tun soll :)
Er hätte bestimmt gesagt, dass man das Mail an den betreffenden LV-Leiter und CC zu Handen der SPL senden sollte. :wink:

WeiRdKaktuS hat geschrieben:aber ich wüsste natürlich nix von einem anruf :lol:
Ja, ich auch ned. :lol: Woher auch? :-D

WeiRdKaktuS hat geschrieben:aber ganz so falsch kanns ja eh nicht sein
Notfalls sendet man solche Mails ja eh an deutschephilologie.spl@univie.ac.at . Die bekommt dann, wenn ich richtig informiert bin, eh der Herr Adis (ausser er ist ned da, wie zB nächste Woche vom 3.9.-5.9., dann geht´s an Herr Langer) und leitet es weiter. :lol: :-D

Verfasst: Di 26.Aug 2008, 19:58
von WeiRdKaktuS
Aaaso war das gemeint ;)

Naja, ich war heute bei der ÖH, und die haben gemeint, der 5er scheint im Zeugnis eh nicht auf, weil ich danach die Prüfung ja positiv absolviert hab. Kann man das so unterschreiben bzw. muss ich der Sache dann nicht mehr weiter nachgehen?

Verfasst: Di 26.Aug 2008, 20:38
von emu
WeiRdKaktuS hat geschrieben:Naja, ich war heute bei der ÖH, und die haben gemeint, der 5er scheint im Zeugnis eh nicht auf, weil ich danach die Prüfung ja positiv absolviert hab. Kann man das so unterschreiben bzw. muss ich der Sache dann nicht mehr weiter nachgehen?
Stimmt nicht. Noten bleiben für immer und ewig auf dem Sammelzeugnis stehen, wenn sie nicht explizit daraus gelöscht werden. Solche Auskünfte sind aber leider nicht untypisch.

Bei welcher Stelle genau hast du diese Beratung bekommen?

Verfasst: Di 26.Aug 2008, 21:00
von WeiRdKaktuS
Bei der ÖH Studienberatung in der Taubstummengasse.

Verfasst: Mi 27.Aug 2008, 7:26
von In-sei-da
emu hat geschrieben:Stimmt nicht. Noten bleiben für immer und ewig auf dem Sammelzeugnis stehen, . . .
Stimmt! :smt023 Es könnte allerdings ÖH-seitig gemeint sein, dass sie nicht im Diplomzeugnis auftauchen. :wink: Denn das würde wiederum stimmen. :lol: