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Studium Änderung

Verfasst: So 17.Aug 2008, 19:33
von maxim
Hallo!

Ich werde ab Herbst 08 Französisch und Italienisch auf Lehramt studieren. Ich hab mich auch schon auf der Uni zum Studium zugelassen.

Bis vor 2 Monaten konnte ich noch fast kein Wort Italienisch. Ich hab mir gedacht, dass ich diese Sprache über die Sommerferien lerne. Jetzt, wo die Sommerferien beinahe um sind, bin ich gerade mal mit der Grundgrammatik fertig (aber noch keine Rede von richtigem Wortschatz und Zeitenbildung). Deshalb hab ich mir gedacht, vielleicht wär ich besser, wenn ich statt Italienisch Deutsch machen würde.

Aber nun sind meine Fragen:
Sollte ich überhaupt wechseln? bzw. Muss man auf der Romanistik Maturaniveau haben, um mit den Vorlesungen usw. mitzukommen?

und Wie ändert man sein Studium überhaupt? Was muss man da alles beachten?

Ihr seht, ich kann Hilfe gebrauchen!

Liebe Grüße

Maxim

Verfasst: So 17.Aug 2008, 22:07
von Tristan-Leopold
passt zwar nicht genau, aber wenn du schon vorher etwas auf LA studiert hast, dann bedenke, dass das nicht als studienwechsel gilt, da du immer noch als studien kennzahl A190 hast... das heißt die mindeststudeinzeit verlängert sich nicht, obwohl du wechselst

da bin ich letztes semester ordentlich eingefahren...

LG

Verfasst: Mo 18.Aug 2008, 0:59
von Mnemosyne
Hm, ich habe mein Zweitfach auch gewechselt und das galt als Studienwechsel. Wenn man die Fächer umtauscht, also das Fach wo man DA schreibt, dann gilt das nicht als Studienwechsel?!

Studium Änderung

Verfasst: Mo 18.Aug 2008, 8:52
von maxim
Hallo!

Hab mich jetzt fix entschieden, dass ich statt LA Italienisch auf LA Deutsch wechseln möchte!

Wie sollte ich jetzt am besten forgehen, damit die ganze Sache noch vor Studienbeginn geregelt ist?

Lg maxim

Verfasst: Mo 18.Aug 2008, 9:51
von In-sei-da
Ans Referat Studienzulassung wenden. :wink:

Verfasst: Mo 18.Aug 2008, 11:05
von emu
Mnemosyne hat geschrieben:Hm, ich habe mein Zweitfach auch gewechselt und das galt als Studienwechsel. Wenn man die Fächer umtauscht, also das Fach wo man DA schreibt, dann gilt das nicht als Studienwechsel?!
Auch da wäre ich mir nicht so sicher. Jedes Finanzamt, teilweise jeder Sachbearbeiter kocht da offensichtlich sein eigenes Süppchen, auch beim Umstieg von Diplom auf Lehramt und umgekehrt. Man kann also nur anrufen und hoffen, dass sie ihre Meinung nicht plötzlich ändern.

Verfasst: Mo 18.Aug 2008, 13:31
von In-sei-da
emu hat geschrieben:Auch da wäre ich mir nicht so sicher.
Die Anfrage von Mnemosyne habe ich überlesen. :roll: :? Das gilt normalerweise auch als Studienrichtungswechsel. Man kann aber halt ebenfalls normalerweise nachweisen, dass man durch diesen Wechsel keine Stunden verliert, weil zumindest auf der Germ nur exakt eine LV unterschiedlich ist (das Dipl.SE im zweiten Abschnitt muss von Zweitfachstudierenden nicht absolviert werden; diese machen dafür ein Wahlfach I 2900).

Verfasst: Mo 18.Aug 2008, 14:46
von Tristan-Leopold
also ich krieg aufjedenfall keine kinderbeihilfe und studienbeihilfe mehr solange ich nicht den 1 abschnitt fertig hab...

mir ist das am finanzamt so erklärt worden (hab auch berufen und alles, nichts hat geholfen, steht sogar auf der HP des familienministeriums als voraussetzung):

wenn ich bsp 2005 als studienkennzahl A 190 stehen habe ist es scheißegal was nachher steht... da können noch 7 u-fächer stehen... wichtig ist das du nach 5 semestern mit 2n davon fertig bist, alles andere ist unwichtig... ich hab mich entschlossen nach zwei semestern auf deutsch umzusatteln... und hätte reintheoretisch in 3 semestern fertig sein sollen...

also vorsicht beim wechseln!!