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EinführungsVO Praxisfelder

Verfasst: Mo 15.Sep 2008, 23:48
von pinkpatz
Ich glaub ich hab die Antwort schon irgendwo im Forum gelesen, find sie aber nicht mehr... darum sicherheitshalber die Frage:

Die EinführungsVO Praxisfelder kann ich als Diplomstudent als Wahlfach machen, oder?

Verfasst: Di 16.Sep 2008, 0:32
von emu
Nachdem sie nicht explizit ausgenommen ist, ja.

Re: EinführungsVO Praxisfelder

Verfasst: Di 16.Sep 2008, 7:52
von In-sei-da
pinkpatz hat geschrieben:Die EinführungsVO Praxisfelder kann ich als Diplomstudent als Wahlfach machen, oder?
Yep! :smt023 Wir dachten uns, dass es ned schaden kann, als Diplomstudent mal zu hören, was ein Bachelor nach dem Studium uU alles beruflich machen könnte. Ist vielleicht auch für den einen oder anderen Dipl.studierenden interessant. :wink:

Ansonsten hat es emu schon geschrieben: in der Äquivalenzliste steht genau, welche LVen man nicht als Wahlfach machen darf. Daraus folgt dann auch, was man absolvieren kann. :wink:

Verfasst: Di 16.Sep 2008, 11:43
von pinkpatz
Danke für die rasche Antwort!

Re: EinführungsVO Praxisfelder

Verfasst: Fr 10.Okt 2008, 11:12
von Bastet
Ich bin noch nicht auf Bachelor umgestiegen, werde es aber vl tun.

Ist die EV jetzt eine die ich besuchen MUSS (nehmen wir an, ich wäre schon Bachelor) oder besuchen KANN ?

Und muss ich mich vorher aufs Bachelorstudium ummelden, bevor ich die EV besuchen sollte, weil sie mir sonst nicht angerechnet wird ?!?!

Re: EinführungsVO Praxisfelder

Verfasst: Fr 10.Okt 2008, 12:07
von emu
Du kannst die EV Praxisfelder jederzeit besuchen, für Bachelorstudierende ist sie verpflichtend, beim Umstieg kommt es darauf an, ob für dich eine pauschale Anerkennung in Frage kommt. Dazu konsultiere bitte das Dokument auf der SPL-Homepage und frage Thomas Adis oder Günter Zimmermann.

Re: EinführungsVO Praxisfelder

Verfasst: Sa 11.Okt 2008, 18:33
von Ms C
Gibts diese EV nächstes semester auch noch? geht sich nämlich bei mir dieses nicht aus...

Re: EinführungsVO Praxisfelder

Verfasst: Sa 11.Okt 2008, 18:34
von emu
Da sie für alle Bachelorstudierende verpflichtend ist, wohl schon.

Re: EinführungsVO Praxisfelder

Verfasst: Mo 28.Jun 2010, 10:59
von fin
kann man sich die ev praxisfelder auch als normale vo anrechnen lassen, oder geht das gar nicht, weil es ja keine wirkliche fachrichtung (ndl./ädl./sprw.) ist?

Re: EinführungsVO Praxisfelder

Verfasst: Mo 28.Jun 2010, 13:05
von In-sei-da
fin hat geschrieben:kann man sich die ev praxisfelder auch als normale vo anrechnen lassen, . . . ?
Im Bachelor-Studienplan nicht.

Für Diplom oder Lehramt geht´s als I 2900 oder I 2000.

Re: EinführungsVO Praxisfelder

Verfasst: Mo 28.Jun 2010, 18:41
von fin
ach, schade, ich hätte gehofft (wenn auch die zuversicht gering war), dass man es anstatt einer der vo's verwenden könnte...naja, dann dennoch vielen dank! :lol: