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Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

Verfasst: Mi 15.Okt 2008, 10:29
von elizza
Wenn ich jetzt, im WS08/09, eine Prüfung von einer VO, die im WS07/08 war,mach, kann ich mir die dann auch für das SS08 anrechnen lassen?

Danke!

LG, elizza

Re: Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

Verfasst: Mi 15.Okt 2008, 11:32
von emu
Nein, willst du eine Vorlesung eines Semesters, in dem du nicht inskribierst warst, kolloquieren? Das ist eine ganz schlechte Idee, solche Prüfungen sind nichtig.

Für Beihilfen etc. zählt ohnehin das Prüfungsdatum (abgesehen von einem kleinen Zeitraum am Anfang des Semesters, und da auch nicht für das Leistungsstipendium).

Re: Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

Verfasst: Do 16.Okt 2008, 10:13
von elizza
Also ich hab erst im SS08 für Germanistik inskribiert, das heißt ich darf gar keine Prüfung aus dem WS07/08 machen? Aber ich kann eine Prüfung, die im SS08 war machen und die wird dann für SS08 angerechnet...stimmt das jetzt? Ich will ja nicht irgendwas illegales oder so machen... :shock:

Dankeschön :)

Re: Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

Verfasst: Do 16.Okt 2008, 13:32
von emu
Du musst nicht unbedingt für Deutsche Philologie inskribiert gewesen sein. Wenn du für ein anderes Studium an der Universität Wien eingeschrieben warst oder mitbelegt hast, ist es im Allgemeinen möglich, die Prüfung abzulegen und sie dann anrechnen zu lassen. (Andernfalls ist es unzulässig überhaupt anzutreten, und entweder absolut nichtig oder von der Studienpräses für nichtig zu erklären.)

Prüfungen über Vorlesungen von Semestern, in denen du inskribiert und nicht beurlaubt warst, kannst du (vorbehaltlich der Modulgrenzen bzw. der Bestimmungen zum Vorziehen von Lehrveranstaltungen) jederzeit ablegen.

Re: Lehrveranstaltungen anrechnen lassen

Verfasst: Do 16.Okt 2008, 23:02
von elizza
Achso...das ist gut...ich war für Publizistik inskribiert...dann kann ich sie mir also doch anrechnen lassen.

danke!