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Anmeldung zu einer Prüfung im Univis

Verfasst: Do 22.Jan 2009, 21:03
von MariaW
Hej,

Ich habe mal ne Frage (eigentlich 2)

Wenn man sich zu einer Prüfung (Literatur und Medien zb) im Univis anmeldet, MUSS man dann antreten, oder macht das nichts, wenn man dann doch nicht zur Prüfung erscheint. Bekommt man gar eine 5?

Und dann gleich noch eine Frage: Wenn man zur VO nicht angemeldet war, aber sich zur Prüfung anmeldet, genügt das?

Re: Anmeldung zu einer Prüfung im Univis

Verfasst: Do 22.Jan 2009, 21:50
von emu
a) Die einzig mögliche Konsequenz ist eine bis zu achtwöchige Sperre, aber auch nur für diese Prüfung, vgl. § 11 Abs. 3 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien. Wird eine nicht abgelegte Prüfung dennoch bewertet, ist die Beurteilung nach herrschender Lehrmeinung absolut nichtig (vgl. dazu etwa Perthold-Stoitzner in Mayer, UG 1.02 § 79)

b) Eine Anmeldung zur Vorlesung ist jedenfalls mehr als anzuraten.

Re: Anmeldung zu einer Prüfung im Univis

Verfasst: Do 22.Jan 2009, 22:07
von MariaW
Vielen Dank!

Warum kann man sich nicht mehr für die VO Texte und Medien im Univis anmelden? Weil um die Prüfung gehts bei mir.... Zur Prüfung hab ich mich jetzt angemeldet... aber zur VO eben nicht. Die erscheint im Univis garnicht mehr auf....

Re: Anmeldung zu einer Prüfung im Univis

Verfasst: Fr 23.Jan 2009, 16:12
von In-sei-da
Das System erfordert, dass die LVen, für die man sich zu einem Prüfungstermin anmelden kann, vorher geschlossen sein müssen (mind. 48 Std. wenn ich richtig informiert bin).

Bei VOen ist auf jeden Fall mal die Anmeldung zum Prüfungstermin ausschlaggebend und ned die Anmeldung zur VO selbst (so die VO einen Prüfungstermin hat, zu dem man sich anmelden muss).

Re: Anmeldung zu einer Prüfung im Univis

Verfasst: Fr 23.Jan 2009, 19:10
von MariaW
In-sei-da hat geschrieben:Das System erfordert, dass die LVen, für die man sich zu einem Prüfungstermin anmelden kann, vorher geschlossen sein müssen (mind. 48 Std. wenn ich richtig informiert bin).

Bei VOen ist auf jeden Fall mal die Anmeldung zum Prüfungstermin ausschlaggebend und ned die Anmeldung zur VO selbst (so die VO einen Prüfungstermin hat, zu dem man sich anmelden muss).
Ahh alles klar, DANKE!

Na supi, dann passt ja eh! Dann kann ich die Prüfung also machen!