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Benotungsfristen

Verfasst: So 01.Mär 2009, 14:52
von rita
bei mir verbreitet sich so langsam panik. mein problem: ich bin im fünften sem. und habe einige sachen vorgezogen und deshalb mein letztes ps etwas schleifen lassen. ich hab die arbeit dafür heute abgeschickt und warte jetzt auf die note, damit ich den ersten abschnitt einreichen kann. vor den ferien hab ich mich bei der stipendienstelle informiert, wie lange ich zeit habe, um alle nöten unterlagen einzureichen, weil man ja immer hört und liest, dass es da öfters zu problemen kommt. dort sagte man mir, ich hätte bis 15. mai zeit. nur kein stress also. das stipendium würde man dann natürlich auf nachträglich ausbezahlt bekommen.
heute wollte ich mich wegen etwas anderem informieren und habe dann zu meinem erschrecken das gelesen:

Fristen für Prüfungen:

Um den Verlust des Anspruches für den nächsten Studienabschnitt oder ein anschließendes Masterstudium oder Doktoratsstudium wegen verspäteter Ablegung von Abschlussprüfungen zu verhindern, müssen diese im letzten Semester zeitgerecht – also im Wintersemester bis spätestens 28. Februar, im Sommersemester bis spätestens 30. September – abgelegt werden.

ich habe die arbeit aber erst nach dem 28. februar abschickt. heisst das, ich verliere meinen anspruch und muss vielleicht auch etwas zurückzahlen? hat da jemand erfahrung? wäre es theoretisch möglich den prof. zu bitten, ein früheres datum einzutragen?

Re: Benotungsfristen

Verfasst: So 01.Mär 2009, 16:59
von march
häufig ist es so, dass die professoren sowieso ein datum vom ende des demesters eintragen, also 28. februar, oder sogar das datum vor den ferien. ich würd den prof. jedoch vorsichtshalber auf alle fälle darauf aufmerksam machen.