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note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 10:59
von Patricija
habe eine negative note im univis bei einer ue stehen (habe die ue damals verspätet abgebrochen), diese aber durch 2 veranstaltungen, die dieser ue laut äquivalenzliste entsprechen, getilgt. kann man den fünfer also löschen lassen, denn er stört mich etwas, weil ich meine leistung eh verbessert habe. man hat mir aber gesagt, der wird sogar in den notenschnitt im diplomzeugnis eingerechnet. wie sieht die lage also aus?

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 11:37
von march
Die Fünf wird sicher nicht im Diplomprüfungszeugnis mit eingerechnet, denn du musst dir die Note ja ausbessern, um überhaupt einreichen zu können, d.h. du musst alle LVs positiv abgeschlossen haben. Dass man die Note löschen kann, hätte ich noch nie gehört. Man kann sich jedoch (z.B. für Vorstellungsgespräge) eine "Bestätigung positiv abgelegter Prüfungen" (so ähnlich heißt das zumindest) ausdrucken, in der die negative Note dann eben nicht steht. Diese gilt aber soviel ich weiß, nicht als Nachweis für die Familienbeihilfe.

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 12:16
von WeiRdKaktuS
Löschen ist möglich, aber wohl nicht in diesem Zusammenhang. Ich bekam eine 5 für eine Prüfung, die ich nie abgelegt habe und für die ich auch nicht angemeldet war.

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 13:25
von darklady
waaaas? dieser 5er wird nicht miteinberechnet?!
nichts gegen dich patricia! aber ich finde das unfair. die 5er werden nicht mitberechnet, sondern nur die positiven noten...da kann ja jeder z.B. in einer übung zwei 5er kassieren, und beim 3. versuch schafft er's mit einem "gut"...und die 5er zählen da gar nicht mit! ich finde das unfair!! aber gewaltig!!

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 13:33
von march
So sehe ich das nicht. Ich finde es ist gut so, wenn man die Chance hat sich eine schlechte od. negative Note auszubessern. Evt. hat man mal einen schlechten Tag od. hat sich die Prüfungsfragen anders vorgestellt...
Und nicht zu vergessen: für Stipendien werden die negativen Noten dann sehr wohl miteinberechnet!

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 13:35
von rio
Melanie hat geschrieben:waaaas? dieser 5er wird nicht miteinberechnet?!
nichts gegen dich patricia! aber ich finde das unfair. die 5er werden nicht mitberechnet, sondern nur die positiven noten...da kann ja jeder z.B. in einer übung zwei 5er kassieren, und beim 3. versuch schafft er's mit einem "gut"...und die 5er zählen da gar nicht mit! ich finde das unfair!! aber gewaltig!!
Wieso findest du das unfair? Wenn die 5er der Übungen in das Diplomzeugnis einberechnet werden (und somit nicht auszubessern sind), könnte niemand seinen ersten Abschnitt einreichen, der jemals einen 5er kassiert hat. Wünscht du dir das für deine KollegInnen?

Oder hab ich dich falsch verstanden?
lg

In dem Thema wurde in der Zwischenzeit mindestens ein neuer Beitrag erstellt. Du kannst deinen Beitrag überprüfen und ihn gegebenenfalls anpassen. - Jup, da bin ich mit march einer Meinung. :D

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 15:06
von w.e
Melanie hat geschrieben: ich finde das unfair.
o.O
im endeffekt zählt ja nur die nachgewiesene leistung. wenn sie in deinem beispiel zwei mal nicht nachgewiesen werden kann, und beim nächsten mal schon, ist die leistung doch nachgewiesen. ich verstehe dein problem nicht ganz. :lol:

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 15:33
von Patricija
das heißt, er wird nicht in den notenschnitt miteinberechnet beim diplomzeugnis, aber er steht noch dort... (wofür steht er dann eigentlich dort)

ich finds gut, dass mans sich ausbessern kann und der fünfer dann verschwindet, weil es bei dieser prüfung einfach unglückliche umstände waren und ich so nun doch meine reale leistung zeigen konnte.

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 15:35
von w.e
im diplomzeugnis stehn nur positiv absolvierte, weil diese ja eingereicht werden. im univis stehen alle erbrachten prüfungsleistung- zwecks dokumentation oder ähnlichem, nehme ich an.

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 16:18
von emu
Patricija hat geschrieben:wofür steht er dann eigentlich dort)

ich finds gut, dass mans sich ausbessern kann und der fünfer dann verschwindet, weil es bei dieser prüfung einfach unglückliche umstände waren und ich so nun doch meine reale leistung zeigen konnte.
Prüfungen dürfen nur im begrenzten Umfang wiederholt werden, daher müssen alle Antritte dokumentiert werden.

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 18:52
von gloom
@melanie: Posten bevor denken und unüberlegt noch dazu scheint im Trend zu liegen.

(sowas kann ich schon gar nicht mehr lesen...)

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 19:35
von darklady
ich denke sehr wohl nach, bevor ich poste!!
und außerdem: was erlaubst du dir eigentlich andere kommentare zu bewerten? hier herrscht noch immer meinungsfreiheit! und das war meine meinung!! also spiel dich nicht so auf!!
ich bin niemanden etwas unvergönnt, aber ich finds halt unfair. sonst wird auch immer jedes kleine detail dokumentiert und in die note miteinberechnet, aber der 5er von einer LV verschwindet dann sozusagen.

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 19:50
von emu
Melanie hat geschrieben:was erlaubst du dir eigentlich andere kommentare zu bewerten? hier herrscht noch immer meinungsfreiheit!
»Finde den Fehler«

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 19:51
von rita
seltsame diskussion. sogar vorstrafen können nach einiger zeit gelöscht werden.

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 19:52
von gedankenreich
ich find das auch nicht unfair, da die note bei stipendien usw. sehr wohl mitgerechnet wird!
denn ich war zb. im ersten semester doch sehr überfordert und bin in grammatik durchgefallen. um diesen 5er auszubessern musste ich die komplette übung wiederholen, was ein deutlicher mehraufwand war!
dem durchschnittsmensch mit freunden und arbeit und vielleicht einem weniger umfangreichen deutschunterricht in der voruniversitären ausbildung darf doch wohl gestattet sein nicht nur positive noten zu schreiben.
und durch den oben erwähnten mehraufwand und auch der seelischen belastung (unter umständen) ist es eigentlich FAIR, dass eine ausgebesserte 5 NICHT miteinbezogen wird.

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 20:02
von emu
rita hat geschrieben:seltsame diskussion. sogar vorstrafen können nach einiger zeit gelöscht werden.
Noten stellen nach der Judikatur keinen Bescheid, sondern ein Gutachten dar, und damit letztlich eine Meinung. Ähnliches trifft übrigens auch für ärztliche Diagnosen zu, auf deren Tilgung selbst bei erwiesenem Irrtum kein Anspruch besteht.

Noten sind allerdings an der Universität ohnehin noch viel fragwürdiger als in Schulen. Signifikante Rückschlüsse auf Wissen oder Können darf man sich ohnehin nicht erwarten, insofern sind auch die Noten auf Diplomprüfungszeugnissen zweitrangig.

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 20:12
von gloom
emu hat geschrieben:
Melanie hat geschrieben:was erlaubst du dir eigentlich andere kommentare zu bewerten? hier herrscht noch immer meinungsfreiheit!
»Finde den Fehler«
@emu: Thanks. Du bist süß! :-)

@Melanie: emu machte dich bereits auf deinen Fehler aufmerksam. Ich könnte meinen vorigen Post wiederholen, aber... das hat sich erübrigt. Meine Argumentation wurde bestätigt.

Ich finde es ebenso "fair" dass negative Noten nicht mit einberechnet werden, vgl bereits genannte Beispiele.
Schließlich verdient doch jeder Mensch eine zweite Chance, nicht wahr? Und meistens sind es Menschen die (zu deren Glück) noch nie in der Situation waren, dass alles wegen einer Kleinigkeit steht und fällt, die sich über zB genannten Umstand aufregen.

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 20:26
von Patricija
wie gesagt: wenn man einen fünfer hat und die prüfung sowieso wiederholen, also von grund auf neu machen muss (ob es nun schlechte leistung war oder unglückliche umstände wie eine verspätete abmeldung), hat man auch eine neue leistung erbracht und die zählt natürlich. der mehraufwand ist strafe genug. es zähltt, wie bereits gesagt, der erbrachte leistungsnachweis. mit dem 5er wurde er nicht gebracht und muss es sowieos nochmal machen. dann hat man ihn aber gebracht und das sollte dann auch zählen. innerhalb einer lv werden zB schlechte referate mitberechnet etc. Ein früherer 5er sollte aber nicht mitberechnet werden, weil man die leistung sowieso noch einmal erbringen muss-in einem neuen kontext. damit wird ein vollständiger ersatz geleistet.

allerdings sollte es dann so sein, dass man sich auch nen 4er ausbessern kann, wenn man das will. denn wenn man nen vierer hat und sich ärgert, denkt man sich vll: hätte ich nur nen 5er geschrieben, dann könnt ich nochmal hin und es besser machen, aber an nem 4er kann man nicht mehr rütteln. oder doch? (kenn mich nicht so aus)

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 20:30
von emu
Patricija hat geschrieben:aber an nem 4er kann man nicht mehr rütteln. oder doch? (kenn mich nicht so aus)
»Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.« (§ 77 Abs. 1 Universitätsgesetz)

Re: note im univis

Verfasst: Di 03.Mär 2009, 20:33
von Patricija
danke emu-alles klar-na dann ist es schon gar nicht unfair, weil man sich die note sowieso immer verbessern kann und sich den 5er sogar mit mehraufwand verbessern muss-und jetzt haben wir uns alle wieder lieb. :smt058 hab nicht gedacht, dass ich so ne diskussion auslöse-war mehr als formale frage gedacht. :oops:
Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.
eben darum wird auch der 5er nichtig-mit dem zusatz, dass man die ganze lv wiederholen muss, wenn sie prüfungsimmanent war.