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X als Note...

Verfasst: Do 02.Jul 2009, 23:55
von Mnemosyne
Hi,

als was gilt im UNIVIS ein "X" als Note?

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 0:22
von emu
X ist »nicht beurteilt« nach § 13 Abs. 7 studienrechtlicher Teil der Satzung.
N ist »nichtig« nach § 74 Universitätsgesetz.

X wird bei unerlaubten Hilfsmitteln vergeben, N bei erschlichener Anmeldung und unerlaubten Hilfsmittel. Beide sind auf die Gesamtzahl der zulässigen Wiederholungen anzurechnen.

Ich halte die derzeitige Praxis für etwas problematisch, weil offensichtlich mit dem X der Rechtsschutz der Studierenden ausgehebelt werden soll. Das N darf nämlich nur mit Bescheid eingetragen werden, sein Anwendungsbereich ist dabei nicht unumstritten (Perthold-Stoitzner in Mayer, UG 1.03 § 74, IV.2).

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 1:02
von fred
tät ich arg finden, wenn man das einfach so bekommt. ich mein, wenn man bei der prüfung beim schummeln erwischt wird, weiß mans sowieso und wenn das erst nachträglich nachgewiesern wird (ich frag mich nur wie?) oder bei arbeiten plagiat festgestellt wird, dann schreib ich doch als prof eine mail oder so? man muss sich ja verteidigen dürfen oder irgendwie so.

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 1:28
von emu
Ich sehe das sehr zwiespältig. Einerseits habe ich keinerlei Verständnis für schummelnde Studierende, andererseits sollte es so etwas wie eine Unschuldsvermutung geben. Die Rechtslage dazu ist eher verwirrend und undurchsichtig. Auch für Lehrende ist es sehr schwer, hier fair und entschlossen zu reagieren.

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 8:51
von MariaW
Kann man da eigentlich die Prüfung wiederholen?

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 9:46
von emu
Natürlich, es zählt wie gesagt als negativer Prüfungsantritt.

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 11:01
von fred
ich bin auch absolut gegen milde oder augen zudrücken. selber schuld denk ich mir. ich kenn da geschichten von der tu - da wurde einer drei mal erwischt, und hat sich noch beschwert warum sie immer so einen auf ihn picken haben. wenns nach mir ginge, wäre der schon längst für immer weg von der uni.

mir gehts nur um die chance sich erklären zu dürfen, man kann ja nie wissen, was es da gegeben hat. und für den fall des abschreibens z.b.: woher will denn der prof wissen, wer von wem abgeschrieben hat. ich kann mir den fall einfach nicht erklären, wie man sowas ungeahnt bekommen kann.

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 11:39
von MariaW
Wie ist das eigentlich:
Kann man wegen Schummeln von der Uni geschmissen werden? Wie schauts da aus?

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 12:20
von In-sei-da
MariaW hat geschrieben:Kann man wegen Schummeln von der Uni geschmissen werden?
Ned wirklich. :wink: Aber wenn Du zB bei einer prüfungsimmanenten LV dreimal erwischt wirst, die kommissionelle Prüfung ned bestehst, wirste für das Studium gesperrt. :wink:

Erschummelte Leistungen können jederzeit auch noch Jahre später aberkannt werden (gibt keine Verjährungsfrist).

Beispiel:
Du schreibst eine Diplomarbeit ab, die noch nicht elektronisch verfasst wurde
Gibst sie als Deine aus.
Sie wird positiv beurteilt.
Mündliche Prüfung bestehst Du.
Machst das Doktorat (ohne abschreiben)
Bist Dr. phil.

Dann kommt jemand drauf, dass Du plagiert haben musst, weil er die Arbeit findet, die Du abgeschrieben hast, um das Diplom zu bestehen.
--> Diplomtitel wird aberkannt
--> Doktorat wird aberkannt
--> Der Ruf ist im . . .

Und neee, das ist kein konstruierter Fall. Das gab es schon. Vor einigen Jahren sogar bei einem relativ bekannten Politiker oder einer Politikerin. Sonst gibt´s das auch noch, aber es wird ned soooo bekannt.

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 12:34
von emu
In-sei-da hat geschrieben:Ned wirklich. :wink: Aber wenn Du zB bei einer prüfungsimmanenten LV dreimal erwischt wirst, die kommissionelle Prüfung ned bestehst, wirste für das Studium gesperrt. :wink:
Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gibt es keine kommissionelle Prüfung, was sich ex negativo aus § 14 Abs. 2 studienrechtlicher Teil der Satzung ergibt.

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 12:40
von In-sei-da
emu hat geschrieben:Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gibt es keine kommissionelle Prüfung, was sich ex negativo aus § 14 Abs. 2 studienrechtlicher Teil der Satzung ergibt.
Hast Recht. Da fehlt eindeutig das "nicht" in meinem Posting! :roll: Thx! :smt023


Aber wenn Du zB bei einer nicht-prüfungsimmanenten LV dreimal erwischt wirst, die kommissionelle Prüfung ned bestehst, wirste für das Studium gesperrt. :wink:

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 15:15
von MariaW
In-sei-da hat geschrieben: Aber wenn Du zB bei einer nicht-prüfungsimmanenten LV dreimal erwischt wirst, die kommissionelle Prüfung ned bestehst, wirste für das Studium gesperrt. :wink:
Ja gut aber wer tritt schon zu einer kommissionellen Prüfung an, wen man ne VO dreimal verhaut. Da würd ich den 5er hinnehmen und stattdessen ne andere VO machen...

Das man dann den Dr. aberkennt ist hart, aber fair :!:

Re: X als Note...

Verfasst: Fr 03.Jul 2009, 15:36
von emu
MariaW hat geschrieben:Ja gut aber wer tritt schon zu einer kommissionellen Prüfung an, wen man ne VO dreimal verhaut. Da würd ich den 5er hinnehmen und stattdessen ne andere VO machen...
Welche andere Vorlesung könnte denn das deiner Meinung nach bei der Einführung und den Praxisfeldern sein? Auch bei Germanistischer Sprachwissenschaft, Literaturgeschichte, Texte und Medien und Sprachgeschichte sehe ich die große Alternative nicht, höchstens kann man mehrere Lehrende ausprobieren.

Re: X als Note...

Verfasst: Sa 04.Jul 2009, 14:33
von Mnemosyne
Sehr eigenartig, hierbei handelt es sich um ein Proseminar, wo ich zwar angemeldet war, aber NICHT besucht habe!!! Ist dieses "X" dann gerechtfertigt, wenn man vergessen hat sich abzumelden?

Re: X als Note...

Verfasst: Sa 04.Jul 2009, 15:25
von emu
Nein.

Re: X als Note...

Verfasst: Sa 04.Jul 2009, 15:39
von Mnemosyne
Gut, weil das eben der Fall ist.

Wie erkläre ich der Prof. nun, dass das nicht geht, damit sie die Note X entfernt...

Re: X als Note...

Verfasst: Sa 04.Jul 2009, 16:54
von emu
Ich nehme an, die Lehrende hat »nicht beurteilt« wie die entsprechende Schulnote interpretiert. Der erste Schritt wäre also, sie per E-Mail höflich darauf hinzuweisen. Folgt keine oder nicht die gewünschte Reaktion, musst du schnell reagieren, weil die Frist zur Einbringung von Rechtsmitteln nur zwei Wochen ab Bekanntgabe der Benotung beträgt. Eventuell wäre es empfehlenswert, davor die Studienprogrammleitung zu informieren.

Notabene: Die Korrektur von X zu 5 hat keine reale Auswirkungen, es ginge nur um die Wiederherstellung deiner akademischen Ehre.

Re: X als Note...

Verfasst: Sa 04.Jul 2009, 18:14
von Mnemosyne
So, ich habe ihr mal geschrieben...

Re: X als Note...

Verfasst: Sa 04.Jul 2009, 18:29
von Mnemosyne
Stimmt die Mailadresse von Prof. Essl (ehemalige Peyerl) noch? Unter Personen auf der Germ-Seite ist sie noch mti altem Namen eingetragen...

Re: X als Note...

Verfasst: Sa 04.Jul 2009, 18:38
von emu
Da werden Sie geholfen: http://online.univie.ac.at/pers?pkey=34420

Im Hinblick auf die genannte Lehrende einerseits, meine Erfahrung in organisatorischen Fragen mit ihr andererseits, erscheint es mir sehr fragwürdig, hier zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen. Sorry.