Studiengebühren wieder zahlen (trotz Studienwechsel?)
Verfasst: Mo 06.Jul 2009, 15:29
Habe heute netterweise wieder einen Erlagschein bekommen mit den vollen 380,22 Euronen. Habe dann beim Studentpoint angerufen und gefragt wieso ich wieder die vollen Gebühren zahlen muss, weil ich im WS 2006 + SS 2007 auf Diplom studiert habe und dann auf Lehramt (+ PP dazu) gewechselt habe. Am Finanzamt und bei der Studienstelle habe ich die Auskunft bekommen, dass ich ab WS 2007/08 wieder im ersten Abschnitt bin. Soweit so gut, deshalb habe ich mich auch nicht mehr beeilt..
Heute sagt mir am Telefon eine, ich muss es erwähnen, äußerst UNFREUNDLICHE (!!!) Dame, dass das ab 2008 oder 2009 geändert worden ist und beim Studienbeitrag das Diplomstudium auch dazuzählt. Ja klar. Und wissen tut das keiner.. AHHH.
Dass ich im kommenden WS die Gebühr zahlen muss, das lässt sich eh nicht ändern, aber ich habe Panik, dass ich es im SS, obwohl ich da meinen ersten Abschnitt schon haben müsste, wieder zahlen kann, weil ich eventuell zu spät Noten bekomme, wenn ich 1-2 Prüfungen erst beim zweiten Termin im März mache, oder eine Proseminararbeitsnote zu spät bekomme. Wisst ihr wie das gehandhabt wird? Wann ist die Einzahlfrist im Sommersemester normalerweise zu Ende? Im WS ist es ja bis am 15. Oktober zum Einzahlen, Nachfrist bis 30. November. Ich schätze mal, dass es im Sommersemester bis Mitte März ist und Nachfrist bis Ende April? ... Kann ich den ersten Abschnitt dann auch erst in der Nachfristzeit den Geldeintreibern schicken, ohne dass es Konsequenzen gibt? Hilfe : (
Heute sagt mir am Telefon eine, ich muss es erwähnen, äußerst UNFREUNDLICHE (!!!) Dame, dass das ab 2008 oder 2009 geändert worden ist und beim Studienbeitrag das Diplomstudium auch dazuzählt. Ja klar. Und wissen tut das keiner.. AHHH.
Dass ich im kommenden WS die Gebühr zahlen muss, das lässt sich eh nicht ändern, aber ich habe Panik, dass ich es im SS, obwohl ich da meinen ersten Abschnitt schon haben müsste, wieder zahlen kann, weil ich eventuell zu spät Noten bekomme, wenn ich 1-2 Prüfungen erst beim zweiten Termin im März mache, oder eine Proseminararbeitsnote zu spät bekomme. Wisst ihr wie das gehandhabt wird? Wann ist die Einzahlfrist im Sommersemester normalerweise zu Ende? Im WS ist es ja bis am 15. Oktober zum Einzahlen, Nachfrist bis 30. November. Ich schätze mal, dass es im Sommersemester bis Mitte März ist und Nachfrist bis Ende April? ... Kann ich den ersten Abschnitt dann auch erst in der Nachfristzeit den Geldeintreibern schicken, ohne dass es Konsequenzen gibt? Hilfe : (