Seite 1 von 1
In welchem Zeitraum fangen die Anmeldungen im SS an?
Verfasst: So 06.Dez 2009, 10:17
von HumanPuppet
Hi liebe Leute,
nach langer Abstinez bin ich wieder da
. es wäre sehr wichtig für mich zu wissen von wann bis wann ungefähr die anmeldungen für die lv´s im SS sind. ich mache dieses semester endlich meine sbp und damit es sich ausgeht das ich mich für die ersten uebungen anmelden darf, muss ich sämtliche prüfungen in diesem zeitraum absolvieren.
Da wären wir auch schon bei meiner zweiten frage: wenn ich es jetzt versäume mich für ue anzumelden auf grund dessen das mein sbp zeugniss erst später ausgestellt wird, gibt es dann dennoch möglichkeiten für mich in die meth. 1&2 rein zukommen?
ich sag schon mal Danköööö
Re: In welchem Zeitraum fangen die Anmeldungen im SS an?
Verfasst: Mo 07.Dez 2009, 11:25
von In-sei-da
Keine Ahnung. Ist noch ned drüber gesprochen worden.
In die UE Meth. I und II kannste nach der Anmeldung nur mehr mit Schauen und Sudern beim LV-Leiter reinkommen.
Re: In welchem Zeitraum fangen die Anmeldungen im SS an?
Verfasst: Mi 06.Jan 2010, 21:00
von HumanPuppet
ich wollte jetzt für meine frage nicht extra nen neuen thread aufmachen auch wenn diese in eine andere richtung geht.
und zwar: ich habe gehört, dass prüfungen die man als außerordentlicher hörer ablegt nicht mehr alle anrechenbar sind. stimmt das?
ich studier nämlich schon seid ss07 als außerord. H. dementsprechend habe ich einige prüfungen positiv absolviert. kann es sein das mir jetzt einige nicht angerechnet werden?
und was ist wenn ich die sbp-prüfung jetzt nicht bestehe? muss ich dann quasi ein semester nochmal aussetzen weil es sich nicht auszahlt als außerordentlicher zu inskrepieren weil eh später dann nix angerechnet wird?
wenn das alles so stimmt, wäre ich sehr dankbar wenn man mir den link über diesen beschluss hier posten würde.
ich danke schon mal
Lg Maya
Re: In welchem Zeitraum fangen die Anmeldungen im SS an?
Verfasst: Fr 08.Jan 2010, 11:42
von In-sei-da
HumanPuppet hat geschrieben:und zwar: ich habe gehört, dass prüfungen die man als außerordentlicher hörer ablegt nicht mehr alle anrechenbar sind. stimmt das?
Ja, das ist richtig. Weil man als ausserordentlicher Hörer ja den Studienplan umgehen kann.
Es dürfen normalerweise nur jene LVen (meist 2 VOen) anerkannt werden, die im Rahmen der SBP vom Referat Studienzulassung als Wahlfach vorgeschrieben werden.
Müsste so aus § 3 StudBerG hervorgehen:
http://www.bmwf.gv.at/wissenschaft/nati ... /studberg/
Es darf wohl nur anerkannt werden, was auch vorgeschrieben wurde.
Man soll ja seine ganze Schaffenskraft ins Absolvieren der SBP stecken und nicht schon anfangen, zu studieren.
Mehr kann ich ned sagen. Ich weiß nur, was uns vom Büro der Studienpräses vorgeschrieben bzw. gesagt wird und daher dürfen nicht mehr als 4 SSt. anerkannt werden.
Re: In welchem Zeitraum fangen die Anmeldungen im SS an?
Verfasst: Fr 08.Jan 2010, 13:49
von HumanPuppet
hm dann muss ich wohl mit dem prof. zimmermann sprechen. da ja dieses "abkommen" relativ frisch ist und ich das im jahr 2007 noch nicht wusste kann man doch bestimmt was machen, oder?
Re: In welchem Zeitraum fangen die Anmeldungen im SS an?
Verfasst: Fr 08.Jan 2010, 14:57
von In-sei-da
HumanPuppet hat geschrieben:hm dann muss ich wohl mit dem prof. zimmermann sprechen.
Dazu würde ich auf jeden Fall raten.
HumanPuppet hat geschrieben:da ja dieses "abkommen" relativ frisch ist und ich das im jahr 2007 noch nicht wusste . . .
Das ist ned relativ frisch, sondern wohl schon immer so. Nur wussten wir es nicht und haben Bescheide ausgestellt, die mehr anerkennen. Die sind rechtsgültig und nicht mehr änderbar. Da haben die entsprechenden Studierenden halt dann Glück gehabt.
Nur, weil man etwas ned weiß oder sich ned kundig macht, heißt das ned, dass man mit Gnade zu rechnen hat.
HumanPuppet hat geschrieben:. . . kann man doch bestimmt was machen, oder?
Da würde ich mich eher mal nicht drauf verlassen.
Seit wir es nu wissen, müssen wir danach handeln.
Re: In welchem Zeitraum fangen die Anmeldungen im SS an?
Verfasst: Fr 08.Jan 2010, 15:48
von HumanPuppet
ja gut die sache ist halt man braucht für die sbp 2 fächer für die vorbildung und 2 wahlfächer. da keine bestimmten vorgegeben waren habe ich jetzt 4 prüfung (2 VO & 2 UE) positiv abgelegt die ich halt für die sbp angegeben habe.
das heisst die 4 die ich angegeben habe werden auf jeden angerechnet? hab ich das richtig verstanden? und alle anderen dafür nicht?
Nur, weil man etwas ned weiß oder sich ned kundig macht, heißt das ned, dass man mit Gnade zu rechnen hat.
so hab ich das nicht gemeint
ahja und nebenbei ich hatte ein gespräch mit mehrern leuten geführt darüber unter anderem mag. van dyck und auch mit Ihnen und da wurden mir anscheinend falsche informationen gegeben. da hats geheissen das ich eben später mal alles anrechnen lassen kann. selbst auf der studentpoint homepage steht es immer noch so. ich hab mich kundig gemacht das mir aber falsche informationen weitergegeben worden sind kann ich wirklich nichts.
Re: In welchem Zeitraum fangen die Anmeldungen im SS an?
Verfasst: Fr 08.Jan 2010, 15:58
von HumanPuppet
hier der text von der studentpoint seite
Lehrveranstaltungsprüfungen, die Sie während eines außerordentlichen Studiums ablegen, können aber zu einem späteren Zeitpunkt für ein ordentliches Studium anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Absolvierung der Prüfung über kein Reifezeugnis verfügen.
Es ist während eines außerordentlichen Studiums nicht möglich, Diplomprüfungen, Teildiplomprüfungen oder Rigorosen zu absolvieren!