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Dringende Frage zum Weiterbezug der Familienbeihilfe!
Verfasst: So 10.Jan 2010, 11:38
von finparfaite
Hallo erstmals,
kurz zur Info:
Habe im WS 2006/2007 Deutsch auf Diplom inskribiert und das zwei Semester lang gemacht. Damals aber nicht wirklich Übungen belegt, aus privaten/beruflichen Gründen.
Im WS 2007/2008 habe ich mich dann auf Deutsch-LA mit PP-LA einschreiben lassen.
Jetzt bin ich gerade im fünften Semester dieser beiden Fächer. - Das heißt, ich müsste eigentlich den ersten Abschnitt abschließen mit diesem Semester, nur bin ich mir nicht sicher, ob ich alle Prüfungen - es sind ja noch einige - auch schaffen werde.
Die wichtigste Frage also: Wenn ich noch ein Semester dranhänge, also das Sommersemester 2010, wird mir dann die Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) gestrichen? Oder würde das erst der Fall sein, wenn ich nochmals ein Semester dazu brauche?
Noch eine Info: Als ich damals uminskribiert habe, meinten die vom Amt, dass ich ab dem WS 2007/2008 in beiden Fächern wieder im ersten Semester sei (also nicht in Deutsch im dritten). Das war aber nur vom Finanzamt so aus, denn seit diesem Semester zahl ich wieder Studiengebühren (da für diese Sache die ersten beiden Semester mitgerechnet wurden).
Bitte um baldige Auskunft, vielleicht auch mit hilfreichen Links. (Ja ich weiß, ich könnte dort anrufen, mach ich auch morgen, aber heute ist Sonntag und ich werd verrückt, wenn ich das nicht bald weiß.)
DANKE!
Re: Dringende Frage zum Weiterbezug der Familienbeihilfe!
Verfasst: So 10.Jan 2010, 19:10
von finparfaite
ich hab zwar hier keine antwort bekommen aber ich hoffe meine mir zusammengesuchten infos sind nicht falsch.
bis jetzt hab ich erfahren, dass man die familienbeihilfe in der mindeststudiendauer + ein toleranzsemester beziehen kann. da das dann mein 6. semester wäre, würde ich das überschreiten und sie verlieren.
ich hoff mal dass das stimmt und ich hoffe, dass das nicht der fall sein wird.
Re: Dringende Frage zum Weiterbezug der Familienbeihilfe!
Verfasst: So 10.Jan 2010, 21:24
von tinkerbell
ich hätte auch mal eine frage dazu, die in diese richtung geht...hab bei meinem finanzamt mal erfahren, dass man nach einem studienwechsel nur mehr die familienbeihilfe für die mindeststudienzeit kriegt und dass man auch im ersten toleranzsemester, in dem man ja normalerweise familienbeihilfe bekommt, kein geld mehr bekommt..aber das ist quatsch, oder? du hast doch im ersten toleranzsemester nach dem wechseln schon noch familienbeihilfe bekommen,oder?
Re: Dringende Frage zum Weiterbezug der Familienbeihilfe!
Verfasst: So 10.Jan 2010, 23:07
von finparfaite
ja ich habe 2 semester lang was anderes studiert quasi und dann EINMAL gewechselt.
ich hab auf einer seite gelesen dass man für den weiterbezug nur maximal 2x wechseln darf.
das sollt also kein problem sein bei dir, denn dieses semester, das jetzt läuft, ist mein 5. (also toleranzsemester) und ich bekomme ganz normal meine beihilfe (nicht zu verwechseln mit studienbeihilfe, da weiß ich nicht wie der hase läuft)
Re: Dringende Frage zum Weiterbezug der Familienbeihilfe!
Verfasst: Mo 11.Jan 2010, 11:50
von Kwiek
finparfaite hat geschrieben:ich hab zwar hier keine antwort bekommen aber ich hoffe meine mir zusammengesuchten infos sind nicht falsch.
bis jetzt hab ich erfahren, dass man die familienbeihilfe in der mindeststudiendauer + ein toleranzsemester beziehen kann. da das dann mein 6. semester wäre, würde ich das überschreiten und sie verlieren.
ich hoff mal dass das stimmt und ich hoffe, dass das nicht der fall sein wird.
Die Info stimmt leider so. Du bekommst dann nächstes Sommersemester keine Beihilfe mehr, hast dann aber -sobald du den ersten Abschnitt eingereicht hast- wieder Anspruch. Meines Wissens nach endet die Antragsfrist nicht mit Ende Jänner/Februar, sondern du hast noch Zeit Prüfungen Anfang März zu machen.
tinkerbell hat geschrieben:ich hätte auch mal eine frage dazu, die in diese richtung geht...hab bei meinem finanzamt mal erfahren, dass man nach einem studienwechsel nur mehr die familienbeihilfe für die mindeststudienzeit kriegt und dass man auch im ersten toleranzsemester, in dem man ja normalerweise familienbeihilfe bekommt, kein geld mehr bekommt..aber das ist quatsch, oder? du hast doch im ersten toleranzsemester nach dem wechseln schon noch familienbeihilfe bekommen,oder?
Du darfst zweimal wechseln, solange du nach maximal 2 Semestern wechselst und den Wechsel auch beim Finanzamt bekannt gibst. Allerdings musst du den erforderlichen Leistungsnachweis trotz Wechsels erbringen, dh. musst du 8 Wochenstunden oder 16 ECTS bringen.
Nähere Infos auch hier:
http://www.oeh.ac.at/studieren/rund_ums ... nbeihilfe/
Re: Dringende Frage zum Weiterbezug der Familienbeihilfe!
Verfasst: Mo 11.Jan 2010, 20:57
von finparfaite
was nur bis anfang märz? aber wie ist das mit seminararbeiten? eine hat deadline 30.4., okay so lang will ich nicht brauchen, sondern sie im februar schon schreiben und dann bei semesterbeginn abgeben. aber die professoren brauchen ja meist 2-4 wochen für die benotung..
und ein prüfungstermin ist erst wieder anfang april. scheisse :___:
aber ich bin mir ja sicher dass das alles positiv sein wird. was tu ich nun am besten? einfach warten und den abschnitt irgendwann einreichen und die kinderbeihilfe nachbekommen?
im herbst war es so dass ich ab mitte august keine mehr bekommen hab (da ist mein geburtsdatum) und dann anfang dezember meine noten nachgewiesen hab und ich dann einfach die monate nachbezahlt bekommen hab.
mh. verzweiflung.
Re: Dringende Frage zum Weiterbezug der Familienbeihilfe!
Verfasst: Di 12.Jan 2010, 11:20
von finparfaite
So. Info vom Finanzamt:
Ich muss denen bis Ende Februar den ersten Abschnitt vorlegen, ab da wird die Familienbeihilfe eingestellt. Und denen ist es schei*-egal, dass die Fristen von Seminararbeiten auch bis Ende April gehen. DENN auch wenn ich bis dahin dann den ersten Abschnitt denen vorweise krieg ich zwar wieder Familienbeihilfe, diese
ABER NICHT RÜCKERSTATTET. von den vorigen Wochen/Monaten.
Kann man da was tun??? Ich find das ein wenig unfair, was kann ich dafür wenn ich zum Beispiel Anfang März eine Prüfung habe, die Benotung aber vier Wochen lang dauert und ich deshalb wieder keine Familienbeihilfe bekomme?
Die (unfreundliche) Dame meinte, dass man da eine extra Bestätigung braucht, von der Uni, dass die Prüfung da und da gewesen sei, die Benotung aber zB länger gedauert hat... Wo krieg ich das her?
Wah ich versteh diese Behörden einfach nicht
Re: Dringende Frage zum Weiterbezug der Familienbeihilfe!
Verfasst: Mi 13.Jan 2010, 15:51
von In-sei-da
finparfaite hat geschrieben:Wo krieg ich das her?
Selbst erstellen, LV-Leiter unterschreiben lassen (Name sollte dann vielleicht noch mal leserlich dabei stehen), in ein Sekretariat abstempeln lassen und is´.
Die stempeln aber sicherlich nur, wenn sie Unterschrift und Namen zusammen haben.
Re: Dringende Frage zum Weiterbezug der Familienbeihilfe!
Verfasst: Di 09.Feb 2010, 23:03
von Amatio
Ich hätte auch 2 Fragen zur Familienbeihilfe:
1. Das Finanzamt will von mir auch das erste Diplomprüfungszeugnis bis Ende Februar haben, ich mach aber Anfang März erst die letzte Prüfung für den 1. Abschnitt und bin dann schon im 6. Semester. Wenn ich das Zeugnis dann nachreiche, krieg ich die Beihilfe ab diesem Zeitpunkt wieder bezahlt oder gilt das dann für die schon als "2. Toleranzsemester", weil ich es dem Finanzamt erst nach deren Frist gegeben habe? Oder checken die das eh, dass die Prüfungen alle noch aus dem 5. Semester stammen?
2. Solange ich den 1. Abschnitt nicht eingereicht habe, befinde ich mich offiziell noch im 1. Abschnitt, stimmt das?
Re: Dringende Frage zum Weiterbezug der Familienbeihilfe!
Verfasst: Mi 10.Feb 2010, 14:39
von In-sei-da
Amatio hat geschrieben:2. Solange ich den 1. Abschnitt nicht eingereicht habe, befinde ich mich offiziell noch im 1. Abschnitt, stimmt das?
Ja. Weil niemand eintragen kann, dass Du den abgeschlossen hast, ohne dass Du ihn eingereicht hast.