Rückzahlung der Kinderbeihilfe
Verfasst: Mi 24.Feb 2010, 12:27
hallo,
ich studiere 3 unterrichtsfächer auf lehramt und bin im 7. semester! ich bekomme seit einem jahr keine kinderbeihilfe mehr, weil ich den ersten abschnitt meines zweitfaches nie eingereicht habe und niemals einreichen werde. im 6. semester habe ich ein drittfach dazugenommen statt eines studienwechels (damit ich wenigstens weiterhin bei meinem vater bei der BVA mitversichtert bin).
nachdem ich sowieso vor meinem "studienwechsel" bereits ein semester keine kinderbeihilfe bekommen habe, da ich den ersten studienabschnitt meines damaligen zweitfaches nicht einreichen konnte habe ich seitdem nichts mehr vom finanzamt gehört... ich habe mit dem thema eigentlich schon abgeschlossen und will nichts mehr vom finanzamt wissen (bezüglich familienbeihilfe)!
nun stellt sich mir aber eine frage: kann es sein, dass ich irgendwann mal die gesamte kinderbeihilfe zurückzahlen muss, weil ich dem finanzamt damals mein drittes unterrichtsfach (GLAUBE ICH) nicht gemeldet habe. normalerweise muss man ja innerhalb eines monats den studienwechsel bekannt geben, da ansonsten die zahlungen eingestellt werden und die beihilfe von beginn des studiums an zurückgezahlt werden muss. ich dachte, dies wäre nichtig, da ich ja nicht innerhalb der ersten beidens semester gewechselt habe und sowieso keinen anspruch mehr auf familienbeihilfe habe...
ein freund von mir muss nämlich 5 000 euro kinderbeihilfe dem finanzamt zurückzahlen, weil er nach dem 6. semester sein studium abgebrochen hat!
lg und für fragen offen,
charly
ich studiere 3 unterrichtsfächer auf lehramt und bin im 7. semester! ich bekomme seit einem jahr keine kinderbeihilfe mehr, weil ich den ersten abschnitt meines zweitfaches nie eingereicht habe und niemals einreichen werde. im 6. semester habe ich ein drittfach dazugenommen statt eines studienwechels (damit ich wenigstens weiterhin bei meinem vater bei der BVA mitversichtert bin).
nachdem ich sowieso vor meinem "studienwechsel" bereits ein semester keine kinderbeihilfe bekommen habe, da ich den ersten studienabschnitt meines damaligen zweitfaches nicht einreichen konnte habe ich seitdem nichts mehr vom finanzamt gehört... ich habe mit dem thema eigentlich schon abgeschlossen und will nichts mehr vom finanzamt wissen (bezüglich familienbeihilfe)!
nun stellt sich mir aber eine frage: kann es sein, dass ich irgendwann mal die gesamte kinderbeihilfe zurückzahlen muss, weil ich dem finanzamt damals mein drittes unterrichtsfach (GLAUBE ICH) nicht gemeldet habe. normalerweise muss man ja innerhalb eines monats den studienwechsel bekannt geben, da ansonsten die zahlungen eingestellt werden und die beihilfe von beginn des studiums an zurückgezahlt werden muss. ich dachte, dies wäre nichtig, da ich ja nicht innerhalb der ersten beidens semester gewechselt habe und sowieso keinen anspruch mehr auf familienbeihilfe habe...
ein freund von mir muss nämlich 5 000 euro kinderbeihilfe dem finanzamt zurückzahlen, weil er nach dem 6. semester sein studium abgebrochen hat!
lg und für fragen offen,
charly