Daniella_K hat geschrieben:Hallo!
Ich hätte 3 Fragen.
1) Bekomme ich weiterhin Familienbeihilfe, auch wenn ich nur im UF Deutsch den 1. Abschnitt abgeschlossen habe und im UF PP ein wenig hinterher bin?
2) Muss ich Kinder- und Jugendliteratur und VOs aus der Genderforschung machen auch wenn ich nur den 1. Studienabschnitt mache, um mir das dann später, wenn ich alles habe was benötigt wird, für den Bachelor anrechnen lassen?
3) Kann ich mir aus meinem anderen Studium 60 ects anrechnen lassen, die beim Bachelor das EC wären? Oder muss ich trotzdem die zusätzlichen 60 ects zb aus meinem 2. UF machen auch wenn ich noch etwas anderen studiere neben meinem LA-Studium?
Ich weiß, dass die Fragen nicht so alltäglich sind, aber trotzdem danke im Voraus.
glg
Dani
1. Für Familienbeihilfe benötigt man nur 16ECTS nach einem Jahr Studium (im für Bezug gemeldeten), Stichtag 31.10 (Beginn WS). Sollte da also kein Problem geben.
2. und 3. müsst man wohl im Studienplan/Anerkennungsverordnung lesen, bzw. werden etwas kundigere Leute als ich einer bin auswendig wissen, die sich selben Verlauf erwählt haben, ich kenn nur Bachelor Verlauf genauer

Mir ist da auch noch nicht so genau klar, was du genau damit meinst und was du weiter planst, wie deine individuellen Rahmenbedingungen sind ... Aber ich denk der Normablauf ist klar mit komplettem 1.Abschnitt + 2SE+weitere 6+2SWS (wenn ichs richtig im Kopf hab) bekommt man übern "Wechsel, aber dann doch nicht"-Trick auch zusätzlich den Bachelor anerkannt (oder eben echter Wechsel). Ausnahmen und individuelle Anerkennungen müsste man wohl direkt mit SPL verhandeln und auf Entgegenkommen hoffen. D.h. zu 2. mutmaßlich: für Bac brauchst die nicht, aber falls du Lehramt weitermachst, bzw. könntest dir statt 2.Fach Stunden anerkennen lassen, 3. klingt irgendwie paradox in Formulierung? Nehme aber an du musst entweder das Komplettpaket laut Verordnung komplett erfüllen (mit 2.LA-Fach (24SWS, zusätzliches anderes Studium wird nicht so leicht in Wechsel miteinbezogen werden können), oder umständliche, aufwendige EC-Anerkennungswege beschreiten.
Aber so langsam verstehe ich auch was du meinst

Anerkennungsverordnung:
(4) 24 Semesterwochenstunden
- aus der zweiten Studienrichtung/ Fächerkombination oder
- den Lehrveranstaltungen des zweiten Lehramtfachs absolviert
Vielleicht gehts ja doch ganz einfach.
Die Beantwortung überlasse ich nun aber wirklich jemand anderem ...