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1. und 2. Studienabschnitt in Univis

Verfasst: Fr 02.Jul 2010, 18:42
von iLexor
Hi,
Ich wollte mal wissen, ob das sonst schon wem passiert ist und was man da machen kann, denn ich habe folgendes Problem: In Univis wird mir unter dem Punkt Studium angezeigt, das ich immer noch im ersten Studienabschnitt bin, obwohl ich bereits Ende letzten Semesters mein Zeugnis über den Abschluss des ersten Abschnitts ausgestellt bekommen habe und da ich jetzt ins 7. Semester komme, meine 2 Toleranzsemester entsprechend verbraucht sind und deshalb werde ich jetzt aufgefordert wieder Studienbeitrag zu zahlen.
Wie kann ich das jetzt umstellen lassen, damit ich von der Zahlungspflicht enthoben werde? Reicht es, wenn das ein Zuständiger umstellt oder muss ich da was beantragen, denn es kann sich ja hier nur um einen Irrtum handeln, oder?

Re: 1. und 2. Studienabschnitt in Univis

Verfasst: Di 06.Jul 2010, 15:07
von In-sei-da
iLexor hat geschrieben:Reicht es, wenn das ein Zuständiger umstellt oder muss ich da was beantragen, denn es kann sich ja hier nur um einen Irrtum handeln, oder?
Um ein Versäumnis uU, ;) Am SSC PKW anrufen und nachfragen. ;) Datum des 1. Diplomzeugnisses (abgeschlossen am) wissen, schadet nicht. ;)

Re: 1. und 2. Studienabschnitt in Univis

Verfasst: Di 06.Jul 2010, 15:29
von iLexor
super, danke. ich dachte mir schon, dass hier wohl das ssc gepatzt hat, naja. hab denen jetzt einfach mal eine mail geschrieben und hoffe es kommt was zurück. wenigstens hab ichs noch früh genug bemerkt, ansonsten hätte ich sicher die größten probleme gehabt.

Re: 1. und 2. Studienabschnitt in Univis

Verfasst: Di 06.Jul 2010, 15:34
von In-sei-da
iLexor hat geschrieben:super, danke. ich dachte mir schon, dass hier wohl das ssc gepatzt hat, . . .
Kann sein. Aber auch ned. ;) Wenn man zB kein Latein eintragen hat lassen, können die den Abschnitt im System ned beenden. :roll: Und da zieht dann eins das nächste nach sich. :lol:

Re: 1. und 2. Studienabschnitt in Univis

Verfasst: Di 06.Jul 2010, 17:01
von iLexor
wie auch immer. hab gerade die antwort bekommen, dass alles entsprechend geregelt wurde, insofern ist die sache erledigt. also nochmals danke.