Seite 1 von 1

vorziehen wie weit erlaubt (ohne latein)

Verfasst: Mi 15.Sep 2010, 20:30
von kleinalex
ich studiere la deutsch u geo - u werde eigtl im ws10 mit beiden fächern fertig (die pädagogik-sachen hab ich bereits)

in deutsch fehlt mir eigtl nur mehr die ue daz - und die lateinberechtigungsprüfung (ich mach zwar gerade einen intensivkurs, ich weiß aber nicht genau ob sich die prüfung dann im oktober ausgeht) --> in wieweit kann ich meinen ersten abschnitt daweil ohne latein "abschließen" (weil latein darf ja ned die letzte prüfung sein..) - bzw sachen ausm 2. abschnitt vorziehen, weil nur eine ue in deutsch zu machen wär ja schon voi wenig..

ich bin deswg a bissl verwirrt.. weil ich ja eigtl auch meine familienbeihilfe u studienbeihilfe nicht verliern will.. also wenn sich wer auskennt - bittee klärts mich auf :)

Re: vorziehen wie weit erlaubt (ohne latein)

Verfasst: Do 16.Sep 2010, 12:33
von raffaela1012
Hi!

Bin in derselben Situation wie du und schon informiert.
Du hast bis 15.4.2011 Zeit, die erste Diplomprüfung bei den Ämtern nachzuweisen, dann wird dir alles ab März nachgezahlt. Mit Ende Feb. werden die Beihilfen dann nämlich eingestellt bis du den Nachweis erbringen kannst.
In Deutsch darfst du: alle Literaturges. + 2 VO NdL, 2 SSt VO (entweder NDL, ÄDL, SPR, DAF), ein SE-Fachdid (wenn du das PS Fachdid ausm 1.Abschnitt schon hast) vorziehen. Ich hab jetzt schon LG 2 und SE Fachdid absolviert und mach im Okt eben Latein und noch 2 fehlende VO-Prüfungen bis zum Semesterende, wobei ich da eben wg Latein aufpassen muss, damit das nicht die letzte Prüfung ausm 1.Abschnitt ist. Sonst werd ich das Semester nur VO belegen in Deutsch. Muss in meinem Zweitfach (Spanisch) noch bissl aufholen, damit das bis Ende Feb klappt ;-).

Alles Liebe

Re: vorziehen wie weit erlaubt (ohne latein)

Verfasst: So 19.Sep 2010, 20:11
von kleinalex
ma danke für die info.. wenigstens kenn i mi jez aus, echt lieb!

das einzige was mich aber noch interessiert is - was passiert eigtl wenn latein die letzte prüfung is.. die können einen ja ned rausschmeißen..

Re: vorziehen wie weit erlaubt (ohne latein)

Verfasst: Di 21.Sep 2010, 11:00
von In-sei-da
kleinalex hat geschrieben:. . . was passiert eigtl wenn latein die letzte prüfung is..
Das passiert nicht. ;)

Du kannst nämlich ned einreichen. Also kannst schon, aber am SSC PKW stellen´s dann fest, dass Du Latein nicht hast und damit die Einreichung so ungültig ist.

Wir prüfen Latein nicht nach. Ist für uns uninteressant. Ist uns so gesagt worden; ergo tun wir so. ;)

kleinalex hat geschrieben: die können einen ja ned rausschmeißen..
Stimmt. Aber sie lehren dann administrative Schritte mit sehr verzweifelten Studierenden. :lol: Zieht ja uU einiges an Unannehmlichkeiten nach sich:
  • eine LV muss mal für den zweiten Abschnitt hergenommen werden.
  • eine LV (meist VOen) muss noch gelernt und NACH Latein geprüft werden.
  • Studien-/Familienbeihilfe wird eingestellt.
  • Studienbeitrag ist zu zahlen, weil man über die Toleranzsemester kommt.
  • Rennerei bis zum Abwinken.
Es spricht also doch einiges dafür, die Voraussetzung Latein im 1. Studienabschnitt ned als letzte Prüfung zu machen. ;) Wenn man schon sooooo viel Zeit bekommt, eine Voraussetzung zum Studium nachzumachen.

Re: vorziehen wie weit erlaubt (ohne latein)

Verfasst: Do 23.Sep 2010, 20:01
von kleinalex
okay.. so is das also..

ich hab nur jez etwas angst ghabt, ich mach jetzt in einem intensivkurs latein - nur wird sich die prüfung im oktober nicht mehr ausgehn - u mir fehlt aber nur mehr die daz-ue, und eine vo, u ich hoff ja stark dass sich latein vorher ausgeht, nur bitter wärs eben wenn nicht..

aber danke mal für die info!! ich werd mich bemühen latein vorher zum machen :)

Re: vorziehen wie weit erlaubt (ohne latein)

Verfasst: Fr 24.Sep 2010, 10:42
von In-sei-da
kleinalex hat geschrieben:. . . nur bitter wärs eben wenn nicht..
Jo. Das wohl. Dann hebste Dir halt eine VO (ned die UE DaF/DaZ) für den 1. Studienabschnitt als letzte Prüfung nach Latein auf und ziehst aus dem 2. Studienabschnitt vor, was erlaubt ist. ;)