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Studienwechsel nach 6. Semester

Alles zum Studium und zum Studienalltag
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Patricija
Germling
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Studienwechsel nach 6. Semester

Beitrag von Patricija »

Da ich mich etwas sorge, poste ich es nun hier, wo ich bisher immer so gute Antworten bekommen habe.
Mein Freund plant einen Studienwechsel von Powi (bac) auf Dt. Philologie (bac) und Int. Entwickl. (bac).
Er muss für beide neue Studien eine neue Studienberechtigungsprüfung ablegen.

1. Gilt das als Wechsel?

2. Wenn ja, würde es ja bedeuten, dass Familienbeihilfe und Studienbeihilfe für die Zeit aus dem Vorstudium im neuen nicht gezahlt werden (=6 Semester, also ohnehin das gesamte Studium).
Und wenn es kein Wechsel ist, kann man dann weiter beziehen und erbringt einfach den nächsten Leistungsnachweis (oder ist das hinfällig, weil auch Mindestzeit + 1 Toleranzsemester gilt?)? Kann man durch die neue Studienberechtigungsprüfung vll allg. einen neuen Antrag stellen?

3. Würden die Semester, weil es ein Wechsel von Bachelor zu Bachelor ist, weitergezählt werden, sodass dann auch Studiengebühr fällig wird?

Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt. Es ist schwieriger eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern, als ein Atom. Albert Einstein
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gloom
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Re: Studienwechsel nach 6. Semester

Beitrag von gloom »

Das ist eine interessante Frage, die ich dir leider nicht beantworten kann. Ich würde deinem Freund empfehlen, er solle sich am Besten bei der Inskriptionsstelle informieren gehen bzw. wenn er schon dort ist (Inskription von Germanistik), allenfalls nachfragen. Weiters ist Thomas Adis der Studienreferent der Germanistik auch ein heißer Tipp für Auskünfte.
YEAH Baby!

(Truly great madness cannot be achieved without significant intelligence)
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sleepyhead
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Re: Studienwechsel nach 6. Semester

Beitrag von sleepyhead »

Patricija hat geschrieben:Da ich mich etwas sorge, poste ich es nun hier, wo ich bisher immer so gute Antworten bekommen habe.
Mein Freund plant einen Studienwechsel von Powi (bac) auf Dt. Philologie (bac) und Int. Entwickl. (bac).
Er muss für beide neue Studien eine neue Studienberechtigungsprüfung ablegen.

1. Gilt das als Wechsel?

2. Wenn ja, würde es ja bedeuten, dass Familienbeihilfe und Studienbeihilfe für die Zeit aus dem Vorstudium im neuen nicht gezahlt werden (=6 Semester, also ohnehin das gesamte Studium).
Und wenn es kein Wechsel ist, kann man dann weiter beziehen und erbringt einfach den nächsten Leistungsnachweis (oder ist das hinfällig, weil auch Mindestzeit + 1 Toleranzsemester gilt?)? Kann man durch die neue Studienberechtigungsprüfung vll allg. einen neuen Antrag stellen?

3. Würden die Semester, weil es ein Wechsel von Bachelor zu Bachelor ist, weitergezählt werden, sodass dann auch Studiengebühr fällig wird?

Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.
interessante frage indeed ...
http://www.stipendium.at/stbh/studienfo ... dig/#c1243

als studienwechsel wird das wohl schon gelten. ich denke mal _wie_ er zu dem studium kommt, also mit berechtigungsprfg, matura oder sonst was is relativ egal. anderes studienfach = studienwechsel

ad 2: wenn das so ist wie ich geschrieben hab, bedeutet das auch, dass die familienbeihilfe bis zum 6. semester des neuen studiums flach faellt (auch zu beachten die regelungen wenn man 2 studien parallel betreibt)

ad 3: http://www.vsstoe.at/service/soziales/s ... ehren-neu/ weiter unten gibts auch etwas zum thema mehrfachstudien und studienwechsel. scheint wohl so, dass er dann zahlen muss weil es wie du gesagt hast ein wechsel von bachelor zu bachelor ist (und die studien alle mit der kennzahl 033 beginnen, wie das dort erklaert wird).

trotz allem, auf jeden fall nachfragen und beraten lassen!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil :-D
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Patricija
Germling
Beiträge: 242
Registriert: Di 02.Sep 2008, 11:42

Re: Studienwechsel nach 6. Semester

Beitrag von Patricija »

danke für eure hilfe!
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt. Es ist schwieriger eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern, als ein Atom. Albert Einstein
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