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1.abschnitt in mindestdauer = 2 toleranzsemester im 2.?
Verfasst: So 19.Feb 2006, 22:36
von Gast
hallo!
hab gehört, dass wenn man den 1. studienabschnitt in mindestdauer schafft man 2 toleranzsemester für den 2. abschnitt bekommt, stimmt das????
oder wäre es sonst schlauer im 1. abschnitt das toleranzsemester in anspruch zu nehmen, auch wenn man eigentlich schon fertig sein könnte, um lehrveranstaltungen aus dem 2.abschnitt vorzuziehen??
ganz lieben dank für infos!
Verfasst: Mo 20.Feb 2006, 14:00
von charlene
Ja, so weit ich weiß, hat man pro Abschnitt ein Toleranzsemester und wenn man's nicht im 1. Abschnitt braucht, kann man sich's für den 2. Abschnitt aufsparen - so hat man's mir im September erklärt.
Frag aber lieber nochmal nach, auf
www.stipendium.at findest sicher Tel.Nummer und e-mail Adresse.
lg
Verfasst: Mo 20.Feb 2006, 16:15
von wauzele
kann man den ersten abschnitt auch unter der mindeststudiendauer abschließen?
Verfasst: Di 21.Feb 2006, 17:02
von Gabi
edit: Aus die Maus
Verfasst: Di 21.Feb 2006, 17:18
von Gast
ein semester mit wahlfächern und sachen, die man in den ersten abschnitt vorziehen kann, ausfüllen funktioniert aber auch nur dann, wenn man sich genau eine prüfung des ersten abschnitts für dieses semester aufhebt.
ich dachte mir auch ich reich einfach ein semester später ein, damit ich das toleranzsemester ausnutzen kann, aber leider steht am diplomzeugnis das datum der letzten abgelegten prüfung und somit hat das später einreichen genau nix gebracht.
im nachhinein betrachtet ist das auch logisch, aber nachher ist man immer klüger

Verfasst: Di 21.Feb 2006, 17:35
von zyril
wenn ich aber im letzten semester des ersten abschnitts noch freie wahlfächer absolviere (also i.d.f. im fünften), gelten dann nicht die daten der freien wahlfächer als datum der letzten abgelegten prüfungen? oder stehen prüfungen aus dem rahmen der freien wahlfächer gar nicht im diplomzeugnis (aber wo zur hölle sollten sie sonst stehen)?
Verfasst: Di 21.Feb 2006, 17:45
von In-sei-da
zyril hat geschrieben:wenn ich aber im letzten semester des ersten abschnitts noch freie wahlfächer absolviere . . .
Dh Du ziehst sie vor!!! Sind aber trotzdem LV, deren I-Code mit einem Zweier anfängt und gehören daher zum 2. Abschnitt (und stehen dann auch am 2. Diplomprüfungszeugnis).
Eine Möglichkeit wäre aber, eine LV noch mal zu absolvieren, um zB eine bessere Note zu lukrieren. Dann hat man zwar eine uU zuviel, aber käme trotzdem auf die Studiendauer.
Verfasst: Di 21.Feb 2006, 18:00
von zyril
oh ja, das ergibt sinn... danke!
Verfasst: Di 21.Feb 2006, 20:41
von Gast
ähm... ich finde ja eure methoden zur herauszögerung des 1. abschnitts witzig, aber laut finanzministerium (und die sollten es wissen!!!):
Wird ein Studienabschnitt innerhalb der gesetzlichen Studiendauer absolviert, kann das nicht konsumierte Toleranzsemester
einem weiteren Studienabschnitt als Guthaben angefügt werden. In diesem Studienabschnitt stehen somit zwei Toleranzsemester zur Verfügung.
http://www.bmf.gv.at/service/formulare/ ... eih49a.pdf
Verfasst: Di 21.Feb 2006, 23:49
von zyril
ok, das war ein wichtiger hinweis - in diesem zusammenhang sollten wir vielleicht einmal klären, ob wir jetzt von *familien*- oder von *studien*beihilfe sprechen (das oben zitierte dokument bezieht sich offenbar auf die familienbeihilfe)... ich für meinen teil hab' diese ganze diskussion auf die studienbeihilfe bezogen und hoffe, da jetzt keine unnötig große verwirrung gestiftet zu haben...
es mag übrigens auch durchaus sein, dass in dieser hinsicht keine wirklich nennenswerten unterschiede bestehen - ich weiß es nicht, glaub' aber eigentlich schon...
nachtrag:
und um jetzt auch das noch klarzustellen (damit nicht auch da noch missverständnisse passieren...):
zyril hat geschrieben:wenn ich aber im letzten semester des ersten abschnitts [...] (also i.d.f. im fünften) [...]
der 'fünfte abschnitt' war auf die allgemeine diskussionsgrundlage und nicht unmittelbar auf meine eigene situation bezogen, ich beginne jetzt erst das dritte semester und hab' damit diesbezüglich eh noch keinen übertrieben großen stress...
Verfasst: Mi 22.Feb 2006, 15:53
von Gabi
edit: Aus die Maus
Verfasst: Mi 22.Feb 2006, 17:48
von zyril
Emilia Ragems hat geschrieben:[...] wenn man nicht wie ich mit Firefox surft [...]
interessanterweise kann weder mein firefox noch mein ie den entsprechenden absatz korrekt darstellen...
ohne da jetzt irgendwelche verschwörungstheorien aufstellen zu wollen, hoffe ich mal, dass dieser abschnitt im quelltext nicht bloß ein 'relikt' aus vergangenen zeiten ist, das ohnehin nicht mehr beachtet werden sollte (etwa weil die info nicht mehr aktuell ist)...
muss aber natürlich nicht so sein, ist bloß ein gedanke von mir...
Verfasst: Do 23.Feb 2006, 17:39
von Gabi
edit: Aus die Maus
Verfasst: Do 23.Feb 2006, 18:24
von zyril
ok, das ist wirklich überzeugend...
Verfasst: So 28.Okt 2007, 22:01
von Gabi
edit: Aus die Maus
Verfasst: So 28.Okt 2007, 22:37
von emu
Bezüglich Familienhilfe befindet sich der entsprechende Passus in §2, Abs. 1, lit. b Familienlastenausgleichsgesetz seit mindestens 1998, analoges gilt für §18, Abs. 4 Studienförderungsgesetz. (Frühere Novellen habe ich mir nicht angesehen.)
Verfasst: So 04.Nov 2007, 16:07
von anja
um die dikussion präzise zusammenzufassen: betreffend die familienbeihilfe habe ich die möglichkeit das nicht benötigte toleranzsemester des ersten abschnitts an den zweiten abschnitt dranzuhängen. ergo hab ich dann praktisch 6 semester für den 2. abschnitt zeit?
Verfasst: So 04.Nov 2007, 16:11
von emu
Ja.
Verfasst: So 04.Nov 2007, 21:51
von anja
weiß jemand wie das dann ist, wenn ich zb im letzten semester meines studiums, welches ja dann ein toleranzsemester ist, nur diplomarbeit schreibe und keine kurse mehr belege? bekomm ich dann die familienbeihilfe trotzdem noch oder nicht mehr?
Verfasst: So 04.Nov 2007, 22:41
von emu
Hinweis: Die StV/IG Germanistik ersucht, in solchen Fällen ihre geschätzte Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nach dem zweiten (oder dritten, bei Studienbeginn im Sommersemester) Fachsemester wird der Studienerfolg, wenn die anderen Voraussetzungen gegeben sind, nur noch stichprobenartig überprüft. Du musst also im Zweifelsfall nachweisen können, dass du dein Studium »ernsthaft betreibst«, wie es so schön heißt; wenn du an der Diplomarbeit schreibst, dürfte das kein größeres Problem darstellen. (Informationsgrundlage: Beih 49a,
help.gv.at)