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				Kinderbeihilfe - Was schaffen um sie zu behalten?
				Verfasst: Mo 28.Mai 2007, 23:16
				von perfect.ending
				Ich hab grad ur Panik bekommen.
Ich hatte einige private Probleme und konnte noch nicht so viel machen
Bin jetzt im 2. Semester,
hab im ersten nur eine Übung abgeschlossen und jetzt belege ich 4 (ich weiß sehr wenig, aber hat Hintergründe..).
Wenn ich dann am Schluss alle schaffe, sind das 5 Übungen in 2 Semester = 10 Stunden.
Ich habe gehört, dass man 8 Stunden braucht um die Kinderbeihilfe weiterhin zu bekommen?
BITTE SAGT MIR DASS DAS WAHR IST O_O
			 
			
					
				
				Verfasst: Mo 28.Mai 2007, 23:35
				von emu
				Für die Familienbeihilfe sind tatsächlich am Ende des ersten Studienjahres (bzw. am Ende des 3. Semesters beim Einstieg im Sommersemester) acht  (bzw. zwölf) Semesterstunden vorzuweisen. Die acht Stunden verstehen sich also nicht pro Semester, sondern für das erste Studienjahr insgesamt. Im schlimmsten Fall kannst du auch noch einfachere Vorlesungsprüfungen auch von anderen Instituten (als freie Wahlfächer) machen.
			 
			
					
				
				Verfasst: Mo 28.Mai 2007, 23:57
				von perfect.ending
				oah das beruhigt mich für das erste
danke
			 
			
					
				
				Verfasst: Di 29.Mai 2007, 9:45
				von susi
				soweit ich weiß muss du halt dann nach mindestsudiendauer +1 semester pro abschnitt den NAchweis liefern, dass du mit dem 1. Abschnitt/mit dem Studium fertig bist.
			 
			
					
				
				Verfasst: Di 29.Mai 2007, 12:40
				von traumgekroent
				ganz genau, du hast also in germ 5 semester zeit für den ersten abschnitt. brauchst du länger, verlierst du deine kinderbeihilfe kannst sie aber nach beenden des ersten abschnitts wieder zurückbekommen. 
falls du genauere fragen hast, besorg dir einfach die sozialbroschüre der öh, da steht alles genau drinnen, oder meld dich beim öh uni wien sozialreferat, die beraten dich auch gerne...
			 
			
					
				
				Verfasst: Di 29.Mai 2007, 19:13
				von Duplica
				susi hat geschrieben:soweit ich weiß muss du halt dann nach mindestsudiendauer +1 semester pro abschnitt den NAchweis liefern, dass du mit dem 1. Abschnitt/mit dem Studium fertig bist.
oja das ist wichtig 

 ich bin im 5. semester draufgekommen dass es langsam eng wird! tu dir den stress nicht an 

 
			 
			
					
				
				Verfasst: So 10.Jun 2007, 22:02
				von Mouette
				Habe mich vergangene Woche beim Finanzamt informiert und dort wurde mir die Auskunft gegeben, dass nach dem ersten Studienjahr acht Semesterwochenstunden vorzuweisen sind. Die acht Semesterwochenstunden beziehen sich aber auf das Semester, also pro Semester sind mind. acht Wochenstunden zu machen. So ist also ende Oktober ein Leistungsnachweis mit insgesamt 16  Wochenstundenvorzulegen.
LG,
Mouette
			 
			
					
				
				Verfasst: So 10.Jun 2007, 22:15
				von moriaz
				Mouette hat geschrieben:Die acht Semesterwochenstunden beziehen sich aber auf das Semester, also pro Semester sind mind. acht Wochenstunden zu machen.
 nein, die acht sws beziehen sich tatsächlich auf das ganze jahr.. wenn man im sose mit dem studieren anfängt, muss man nach 1 1/2 jahren (also drei semestern) 12 sws nachweisen.
siehe: 
http://www.help.gv.at/Content.Node/16/Seite.160801.html 
			 
			
					
				
				Verfasst: So 10.Jun 2007, 22:41
				von emu
				Vergleiche auch die entsprechende Rechtsgrundlage:
»Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird.« (§2 Familienlastenausgleichsgesetz)
			 
			
					
				
				Verfasst: Mo 11.Jun 2007, 0:11
				von Mouette
				Danke für eure Beiträge! Super!!!  
 
Ist eigentlich allerhand... da ruf ich extra an beim Finanzamt, lasse mehrere Warteschleifen samt übler Begleitmusik über mich ergehen und was ist der Dank dafür? Eine falsche Auskunft. 
Also vielen Dank nochmal euch beiden.. jetzt kann ich beruhigt schlafen gehen  
 
In diesem Sinne, eine gute Nacht..
Mouette
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Sa 08.Sep 2007, 0:18
				von Mnemosyne
				Sind die ganz streng dort?! Was ist wenn man 7 hat?!
Studienerfolgsnachweis ist das Sammelzeugnis?!
			 
			
					
				
				Verfasst: Sa 08.Sep 2007, 9:53
				von ehde
				hm, ich fürchte ein amt lässt nicht mit sich verhandeln. solche grenzen werden für gewöhnlich schon sehr genau eingehalten, außer ein guter kumpel von dir sitzt in der regierung.  
 
ich hätt dazu auch eine frage: bekomm ich vom finanzamt noch eine aufforderung oder muss ich das einfach schicken?
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Sa 08.Sep 2007, 11:13
				von Frau Mag. phil. in spe
				es gibt keine aufforderung mehr! das hab ich mal bei einem arztbesuch erfahren als sie meinten ich wäre nicht mehr krankenversichert!!!!! ohne vorwarnung streichen sie dir sämtliche leistungen und benachrichtigen dich nicht mal dann!  

 
			 
			
					
				
				Verfasst: Sa 08.Sep 2007, 11:59
				von emu
				Wir haben zwar eine Aufforderung des Finanzamts bekommen, es schadet aber nach telefonischer Auskunft bei meiner Stelle nicht, die entsprechenden Nachweise unaufgefordert zu schicken. Sie wollen übrigens auch diverse Studienbuchblätter und Fortsetzungsbestätigungen.
Es ist zwar im Einzelfall unangenehm, Krankenversicherungsschutz und Familienbeihilfe können jedoch in den meisten Fällen auch rückwirkend beantragt werden. Zumindest in Krankenhäuser müssen Patienten auch ohne Versicherungsschutz behandelt werden, die Rechnung kann man nachträglich bei der Krankenversicherung einreichen.
			 
			
					
				
				Verfasst: Sa 08.Sep 2007, 16:39
				von Mnemosyne
				Also ich habe einen Brief vom Fonanzamt bekommen. Die wollen einen studeinerfolgsnachweis, Studienbestätigung und Studienbuchblatt
			 
			
					
				
				Verfasst: Di 11.Sep 2007, 18:34
				von sandra
				Mnemosyne hat geschrieben:Also ich habe einen Brief vom Fonanzamt bekommen. Die wollen einen studeinerfolgsnachweis, Studienbestätigung und Studienbuchblatt
ja, so einen brief hab ich auch bekommen! also unter studienerfolgsnachweis verstehe ich ein sammelzeugnis, unter studienbestätigung diese zettel, wo mehrere abschnitte zum abschneiden drauf sind und das studienBUCHblatt ist einfach das studienblatt, oder?
 
			 
			
					
				
				Verfasst: Di 11.Sep 2007, 19:36
				von vronika
				jup, so isses!