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Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtliches
mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtliches
hallo allseits, bin bin neu hier und auch erst im 2. semster la deutsch inskribiert. ich hoff, ihr könnt mir weiterhelfen. hab auch schon im forum recherchiert um antworten auf meine fragen zu finden, bin aber nicht fündig geworden.
wollte fragen, ob es möglich ist, dass ich eine vo-prüfung mache aus dem letzten semester ohne dass ich für die vo angemeldet war. hab gehört, dass es bei manchen lehrenden unterschiedlich ist. mich würde auch interessieren, wie ich in erfahrung bringen kann, bei welchen lehrenden es wie läuft und wie es rechtlich vorgesehen ist.
außerdem wollte ich fragen wie es bei den einzelnen lehrveranstaltungen von rechtlicher seite her aussieht, v.a. bis wann die lehrenden prüfungsergebnisse bekannt geben müssen und welche vorgaben gibt es für die anzahl prüfungstermine? wo finde ich die vorgaben dafür. teilweise habe ich es ziemlich als zumutung empfunden, dass man über 2 monate auf eine note warten muss. zudem genau bei denjenigen, die es selber bei den studierenden sehr genau nehmen und ihre vereinbarungen nicht so einhalten. aber genug geraunzt.
noch eine frage: kann muss ich die studieneingangsphase nach einem jahr beendet haben oder kann ich auch im 3. und 4. se die prüfungen noch machen?
wollte fragen, ob es möglich ist, dass ich eine vo-prüfung mache aus dem letzten semester ohne dass ich für die vo angemeldet war. hab gehört, dass es bei manchen lehrenden unterschiedlich ist. mich würde auch interessieren, wie ich in erfahrung bringen kann, bei welchen lehrenden es wie läuft und wie es rechtlich vorgesehen ist.
außerdem wollte ich fragen wie es bei den einzelnen lehrveranstaltungen von rechtlicher seite her aussieht, v.a. bis wann die lehrenden prüfungsergebnisse bekannt geben müssen und welche vorgaben gibt es für die anzahl prüfungstermine? wo finde ich die vorgaben dafür. teilweise habe ich es ziemlich als zumutung empfunden, dass man über 2 monate auf eine note warten muss. zudem genau bei denjenigen, die es selber bei den studierenden sehr genau nehmen und ihre vereinbarungen nicht so einhalten. aber genug geraunzt.
noch eine frage: kann muss ich die studieneingangsphase nach einem jahr beendet haben oder kann ich auch im 3. und 4. se die prüfungen noch machen?
Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
sollte möglich sein, wenn du zur Zeit der VO bereits für LA Deutsch inskribiert warst... VOs sind nicht anmeldepflichtig, abgesehen von den Prüfungen (und da auch nicht bei allen Lehrenden). Das wichtige ist allerdings, dass du schon fürs Fach inskribiert warst.carla hat geschrieben:wollte fragen, ob es möglich ist, dass ich eine vo-prüfung mache aus dem letzten semester ohne dass ich für die vo angemeldet war. hab gehört, dass es bei manchen lehrenden unterschiedlich ist
Angesetzt ist es mit 4 Wochen Korrektur, aber manche Lehrenden brauchen trotzdem etwas länger. Und du kannst 4x zur Prüfung antreten, ehe du für das Fach gesperrt wirst. 3x normale Prüfung + 1 x kommissionellcarla hat geschrieben:v.a. bis wann die lehrenden prüfungsergebnisse bekannt geben müssen und welche vorgaben gibt es für die anzahl prüfungstermine
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
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- WeiRdKaktuS
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Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
Natürlich ist das möglich, allerdings finde ich das nicht so ratsam, wenn du in der Mindeststudienzeit bleiben willst.carla hat geschrieben: noch eine frage: kann muss ich die studieneingangsphase nach einem jahr beendet haben oder kann ich auch im 3. und 4. se die prüfungen noch machen?
"Lest, soviel ihr könnt! Lest Straßenschilder und Speisekarten, lest die
Anschläge im Bürgermeisteramt, lest von mir aus Schundliteratur - aber lest!
Lest! Sonst seid ihr verloren!" (Rumo & die Wunder im Dunkeln, Walter Moers)
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Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
vielen dank euch beiden für die infos. mich würde vor allem interessieren wo die fristen (was korrekturen und anzahl der prüfungstermine für die jeweilige lvs - jetzt im speziellen auch bei prüfungsimmanenten lvs) festgesetzt sind. ich möchte es gerne schriftlich vor mir haben, um notfalls auch mit paragraphen und rechtstext darauf aufmerksam zu machen. klingt jeetzt sehr streng, bin aber wirklich genervt vom umgang mancher lehrenden damit. v.a. manche sind wirklich darauf angewiesen und fallen dadurch um manche fristen um. also falls ihr mir da weiterhelfen könntet wär ich echt dankbar.
Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
Ich glaub weder, dass es sinnvoll ist Lehrenden mit Paragraphen zu kommen, noch viel Sinn hat. Die haben auch anderes zu tun und manchmal gehts wirklich nicht anders, auch wenn es nervt. Aber wenn dann findest du es hier in der Neusatzung des Studienrechts http://spl.univie.ac.at/fileadmin/user_ ... nrecht.pdf
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(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
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Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
hallo marada, danke für deinen hinweis. du hast recht mit paragraphen "wedeln" hilft nicht viel - hatte ich auch nicht in dieser form vor.
allerdings geht es mir nicht nur darum, dass es nervig ist, mehrere monate auf prüfungsergebnisse zu warten, sondern dass dies auch für manche finanzielle oder sonstige auswirkungen hat.
außerdem finde ich, dass ich mich sowohl als studentin an die formellen vorgaben, fristen etc halten muss und auch im arbeitsbereich, wo ich mich nicht einfach so über festgelegte fristen hinwegsetzen kann. in beiden bereichen hat dies unter umständen sehr heftige konsequenzen.
so wollte ich wissen, ob lehrende auch an solche vorschriften und fristen gebunden sind oder nicht - und da gehts wie gesagt, nicht um nervig allein, sondern darum, dass alle in einem boot sitzen und sich im gleichen "vertragsbereich" befinden. auch ich muss es mir einteilen, egal wieviel ich zu tun habe. und wenn ich es nicht schaffe, kann ich versuchen in gesprächen oder auf sonstigen kommunikationswegen eine andere lösung zu finden, aber einfach davon auszugehen, das brauche ich nicht, finde ich absolut nicht ok und wenn es rechtlich festgesetzt ist, auch nicht rechtens. - noch ein schönes wochenende
allerdings geht es mir nicht nur darum, dass es nervig ist, mehrere monate auf prüfungsergebnisse zu warten, sondern dass dies auch für manche finanzielle oder sonstige auswirkungen hat.
außerdem finde ich, dass ich mich sowohl als studentin an die formellen vorgaben, fristen etc halten muss und auch im arbeitsbereich, wo ich mich nicht einfach so über festgelegte fristen hinwegsetzen kann. in beiden bereichen hat dies unter umständen sehr heftige konsequenzen.
so wollte ich wissen, ob lehrende auch an solche vorschriften und fristen gebunden sind oder nicht - und da gehts wie gesagt, nicht um nervig allein, sondern darum, dass alle in einem boot sitzen und sich im gleichen "vertragsbereich" befinden. auch ich muss es mir einteilen, egal wieviel ich zu tun habe. und wenn ich es nicht schaffe, kann ich versuchen in gesprächen oder auf sonstigen kommunikationswegen eine andere lösung zu finden, aber einfach davon auszugehen, das brauche ich nicht, finde ich absolut nicht ok und wenn es rechtlich festgesetzt ist, auch nicht rechtens. - noch ein schönes wochenende
Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
Sicher geht es da auch um Finanzielles, aber man kann sich auch, wenn man die Note dringen braucht, mit den Lehrenden zusammensetzen bzw ein Mail schreiben. Ich kann dir das aus eigener Erfahrung sagen: Ich hatte letztes Semester bei Frau Dr. Dürr Methoden II und wusste nicht ob ich überhaupt bestanden hab, bin aber 3 Tage später ins Ausland gefahren für 3 Monate. Folglich hätte ich den Test nicht wiederholen können und so Stipendium, Studienbeihilfe etc verloren. Ich hab ihr ein Mail geschreiben und 2 Stunden später hatte ich meine Note!
Außerdem sollte man bedenken, dass je nachdem was für ein Studium du machst, es gut sein kann, dass du es nicht nur mit Lehrenden, sondern auch mit späteren Kollegen zu tun hast und da würd ich mir das Verhältnis nicth verscherzen wollen
Außerdem sollte man bedenken, dass je nachdem was für ein Studium du machst, es gut sein kann, dass du es nicht nur mit Lehrenden, sondern auch mit späteren Kollegen zu tun hast und da würd ich mir das Verhältnis nicth verscherzen wollen
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
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- Germling
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Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
Ich habe vor kurzem(Anfang Oktober) eine Prüfung Literaturgeschichte II -aus der 3.Aufbauphase gemacht, obwohl ich diese VO überhaupt nicht besucht habe, weil ich ja gerade in die Aufbauphase eingestiegen bin. Wird mir diese Prüfung anerkannt?
Ah ja, ich mach BAKK.
Hoffentlich findet sich jemand, der meine Frage beantworten kann
EDIT... und noch etwas wegen WAHLModule und zwar,muss ich eine Portfolio gleich nach dem Beendigung des PS abgeben, oder kann es erst geschehen wenn ich eine dazu passende VO finde?
Ah ja, ich mach BAKK.
Hoffentlich findet sich jemand, der meine Frage beantworten kann
EDIT... und noch etwas wegen WAHLModule und zwar,muss ich eine Portfolio gleich nach dem Beendigung des PS abgeben, oder kann es erst geschehen wenn ich eine dazu passende VO finde?
Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
hallo lila,
ich glaub, du hast dich da ein bissl verirrt. ich kann dir da leider nicht weiterhelfen, aber stell doch die frage im teil "fragen zu ma und ba". da sollte dir jemand helfen können.
lg c.
ich glaub, du hast dich da ein bissl verirrt. ich kann dir da leider nicht weiterhelfen, aber stell doch die frage im teil "fragen zu ma und ba". da sollte dir jemand helfen können.
lg c.
Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
Wir können ihr ja auch hier helfencarla hat geschrieben:hallo lila,
ich glaub, du hast dich da ein bissl verirrt. ich kann dir da leider nicht weiterhelfen, aber stell doch die frage im teil "fragen zu ma und ba". da sollte dir jemand helfen können.
lg c.
Wenn du die Voraussetzungen für die Prüfung erfüllst und der LV-Leiter dich geprüft hat und dir auch eine Note geben hat, sollte sie ganz normal im UNIVIS eingetragen werden. Bei VOs hängen die Noten nicht mit dem LV-Besuch zusammen.lilappls20 hat geschrieben:Ich habe vor kurzem(Anfang Oktober) eine Prüfung Literaturgeschichte II -aus der 3.Aufbauphase gemacht, obwohl ich diese VO überhaupt nicht besucht habe, weil ich ja gerade in die Aufbauphase eingestiegen bin. Wird mir diese Prüfung anerkannt?
das ist eine gute Frage... aber ich nehme an es wird darauf geachtet, dass es im Semester auch irgendwie eine passende VO zu einem PS gibt, sonst könnte/müsste man ja theoretisch ewig warten. Du kannst dich natürlich auch vorher mit dem PS-Leiter absprechen, ob ihm die VO recht ist/er im nächsten Semester vielleicht eine passende VO anbietet etc und was er genau im Modulportfolio haben will (dazu gibts auch eigene Threads hier ).lilappls20 hat geschrieben:und noch etwas wegen WAHLModule und zwar,muss ich eine Portfolio gleich nach dem Beendigung des PS abgeben, oder kann es erst geschehen wenn ich eine dazu passende VO finde?
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
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Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
hallo marada, ich hab mir - hat ein bissl gedauert - die satzung jetzt angeschaut und hab da überhaupt keinen hinweis auf die vorgesehene dauer der korrekturzeit gefunden. wenn da nichts drinnen steht, gibts vielleicht noch eine andere stelle?Marada hat geschrieben:Ich glaub weder, dass es sinnvoll ist Lehrenden mit Paragraphen zu kommen, noch viel Sinn hat. Die haben auch anderes zu tun und manchmal gehts wirklich nicht anders, auch wenn es nervt. Aber wenn dann findest du es hier in der Neusatzung des Studienrechts http://spl.univie.ac.at/fileadmin/user_ ... nrecht.pdf
lg c.
Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
Richtlinien usw. findest du immer in Universitätsgesetz: http://kommentare.rdb.at/kommentare/s/u ... start.html
Alles was im UG2002 nicht genau geregelt ist, verfeinert die Satzung und alles was in der Satzung ein bissl ungenau ist, steht im Studienplan.
Muss sich das vorstellen wie eine kleine Pyramide.
Basis ist das UG, dann Satzung und das Spitzal ist der Studienplan der jeweiligen Studienrichtung.
Lehrende haben übrigens die Pflicht eine Note 4 Wochen nach Abgabefrist bekannt zu geben.
Sollte der Lehrende keine Frist gesetzt haben, ist das bei prüfungsimmanenten der letzte Tag der LV.
Sollte der Lehrende eine Frist gesetzt haben (zB 7.2.2011) du gibst deine schriftliche Arbeit aber schon am 31.1.2011 ab, zählt die 4 Wochenfrist erst ab dem 7.2.! Da der Lehrende nicht verpflichtet ist sich deine Arbeit früher anzusehen, sondern er das Recht hat alle Arbeiten zusammenzuwarten.
Alles was im UG2002 nicht genau geregelt ist, verfeinert die Satzung und alles was in der Satzung ein bissl ungenau ist, steht im Studienplan.
Muss sich das vorstellen wie eine kleine Pyramide.
Basis ist das UG, dann Satzung und das Spitzal ist der Studienplan der jeweiligen Studienrichtung.
Lehrende haben übrigens die Pflicht eine Note 4 Wochen nach Abgabefrist bekannt zu geben.
Sollte der Lehrende keine Frist gesetzt haben, ist das bei prüfungsimmanenten der letzte Tag der LV.
Sollte der Lehrende eine Frist gesetzt haben (zB 7.2.2011) du gibst deine schriftliche Arbeit aber schon am 31.1.2011 ab, zählt die 4 Wochenfrist erst ab dem 7.2.! Da der Lehrende nicht verpflichtet ist sich deine Arbeit früher anzusehen, sondern er das Recht hat alle Arbeiten zusammenzuwarten.
Re: mehrere fragen zu anmeldung vo und prüfung und rechtlich
danke dir für die info!