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angerechnete Prüfungen nicht im UNIVIS
angerechnete Prüfungen nicht im UNIVIS
eine Frage an alle ExpertInnen:
mir wurden einige Prüfungen aus meinem 1. Studium angerechnet, Bescheid hab ich schon, hat alles wunderbar geklappt
allerdings sind diese Prüfungen nicht im UNIVIS (weil mein 1. Studium noch aus der Zeit vor UNIVIS ist) - krieg ich die da irgendwie hinein? oder kann ich sie von jemandem (von wem??) nachtragen lassen?
wenn nicht, könnte das ein Problem werden, wenn ich mich für LVs anmelden möchte, für die es bestimmte Voraussetzungen gibt - weil das UNIVIS weiß ja nicht, dass ich die Voraussetzungen erfülle
kann jemand von Euch Licht in mein Dunkel bringen?
mir wurden einige Prüfungen aus meinem 1. Studium angerechnet, Bescheid hab ich schon, hat alles wunderbar geklappt
allerdings sind diese Prüfungen nicht im UNIVIS (weil mein 1. Studium noch aus der Zeit vor UNIVIS ist) - krieg ich die da irgendwie hinein? oder kann ich sie von jemandem (von wem??) nachtragen lassen?
wenn nicht, könnte das ein Problem werden, wenn ich mich für LVs anmelden möchte, für die es bestimmte Voraussetzungen gibt - weil das UNIVIS weiß ja nicht, dass ich die Voraussetzungen erfülle
kann jemand von Euch Licht in mein Dunkel bringen?
- sleepyhead
- börsenfrau
- Beiträge: 1260
- Registriert: Sa 19.Sep 2009, 14:14
- Wohnort: da und dort
Re: angerechnete Prüfungen nicht im UNIVIS
die frage ist schon sehr speziell ... ich kann natuerlich nicht sagen, ob hier jmd schonmal diese erfahrung gemacht hat, aber ich wuerde am besten gleich in der studienservicestelle nachfragen
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Re: angerechnete Prüfungen nicht im UNIVIS
Zum Thomas Adis? Das war zumindest auch die Info auf der Skandinavistik, bevor rauskam, dass eh alles ins UNIVIS eingetragen wird.
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
Re: angerechnete Prüfungen nicht im UNIVIS
danke für den Tipp - werde ich gleich einmal versuchen
Re: angerechnete Prüfungen nicht im UNIVIS
Ich nehme zwar an, dass rookie mittlerweile 'erleuchtet' wurde und bin mir auch nicht sicher, ob es auf die oben geschilderte Situation genau so zutrifft, aber nur als möglicher Hinweis für künftige Suchende: Nach dem Abholen eines Anrechnungsbescheids besteht eine 14-tägige Einspruchsfrist vonseiten des Antragstellers, daher werden die LV erst nach dieser Frist neu/zusätzlich eingetragen. D.h. Sorgen machen sollte man sich erst, wenn nach ca. drei Wochen noch nichts im UNIVIS ist.
Re: angerechnete Prüfungen nicht im UNIVIS
also, ich habe mich schon erkundigt - für den Fall, dass noch jemand in die Verlegenheit kommt:
es ist tatsächlich so, dass diese angerechneten Prüfungen nicht im UNIVIS aufscheinen, und sie werden auch nicht nachgetragen
beim Unterrichtsfach D ist das aber egal, weil es ohnehin keine Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen gibt (wie das bei BA ist, weiß ich leider auch nicht)
da ich aber auf der Anglistik das gleiche "Problem" habe, und es dort sehr wohl eine ganze Menge von Lvs gibt, für die man gewisse Voraussetzungen erfüllen muss, werde ich berichten, wie es dort funktioniert, sobald ich es herausgefunden habe
noch einmal danke für Euren Input
es ist tatsächlich so, dass diese angerechneten Prüfungen nicht im UNIVIS aufscheinen, und sie werden auch nicht nachgetragen
beim Unterrichtsfach D ist das aber egal, weil es ohnehin keine Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen gibt (wie das bei BA ist, weiß ich leider auch nicht)
da ich aber auf der Anglistik das gleiche "Problem" habe, und es dort sehr wohl eine ganze Menge von Lvs gibt, für die man gewisse Voraussetzungen erfüllen muss, werde ich berichten, wie es dort funktioniert, sobald ich es herausgefunden habe
noch einmal danke für Euren Input
- Annchen029
- Germling
- Beiträge: 101
- Registriert: Do 30.Jul 2009, 8:44
Re: angerechnete Prüfungen nicht im UNIVIS
Hab deinen Beitrag leider erst heute gesehen Kenne das ganze Anrechnungsdilemma nur zu gut - sowohl auf der Germ als auch auf der Anglistik. Während du auf der Germ den Bescheid beim Einreichen des Studienabschnitts beilegen musst, ändert die Anglistik recht flott nach Ablauf der Einspruchsfrist die Zuordnung der Noten auf UNIVIS. (Was natürlich für Stipendien etc. viel bequemer ist.)rookie hat geschrieben:also, ich habe mich schon erkundigt - für den Fall, dass noch jemand in die Verlegenheit kommt:
es ist tatsächlich so, dass diese angerechneten Prüfungen nicht im UNIVIS aufscheinen, und sie werden auch nicht nachgetragen
beim Unterrichtsfach D ist das aber egal, weil es ohnehin keine Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen gibt (wie das bei BA ist, weiß ich leider auch nicht)
da ich aber auf der Anglistik das gleiche "Problem" habe, und es dort sehr wohl eine ganze Menge von Lvs gibt, für die man gewisse Voraussetzungen erfüllen muss, werde ich berichten, wie es dort funktioniert, sobald ich es herausgefunden habe
noch einmal danke für Euren Input
Re: angerechnete Prüfungen nicht im UNIVIS
Bei der Anrechnung der Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens auf der TFM ist es ähnlich: Die angerechnete Prüfung wird nicht im UNIVIS eingetragen, voraussetzungstechnisch gab es bei mir aber noch keine Probleme bei der Anmeldung. Man bekommt halt dann so einen Anrechnungsbescheid, den man zB dann beim Einreichen des 1. Abschnittes mit abgeben muss, damit die wissen, dass da eine LV noch von einer anderen Studienrichtung dabei ist.
A way a lone a last a loved a long the / riverrun, past Eve and Adam's, from swerve of shore to bend of bay, brings us by a commodius vicus of recirculation back to Howth Castle and Environs.
- emu
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Re: angerechnete Prüfungen nicht im UNIVIS
Das stimmt so nicht. Für modellierte Studienpläne und Curricula (das betrifft die gesamte Anglistik und bei uns den Bachelor und die beiden Master) werden die Noten eingetragen, eventuell erst nach Erlangung der Rechtskraft (kann man abkürzen, indem man einen Rechtsmittelverzicht unterschreibt). UNIVIS erkennt dann, außer bei den üblichen Fehlern, die Voraussetzungserfüllung.rookie hat geschrieben:es ist tatsächlich so, dass diese angerechneten Prüfungen nicht im UNIVIS aufscheinen, und sie werden auch nicht nachgetragen
beim Unterrichtsfach D ist das aber egal, weil es ohnehin keine Voraussetzungen für Lehrveranstaltungen gibt (wie das bei BA ist, weiß ich leider auch nicht)
da ich aber auf der Anglistik das gleiche "Problem" habe, und es dort sehr wohl eine ganze Menge von Lvs gibt, für die man gewisse Voraussetzungen erfüllen muss, werde ich berichten, wie es dort funktioniert, sobald ich es herausgefunden habe
Beim Unterrichtsfach Deutsch gibt es vom Anmeldesystem ohnehin keine Voraussetzungsprüfung, wenn wer nachfragt reicht der Bescheid.