NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...

-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?

Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find

Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr

Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?

Alles zum Studium und zum Studienalltag
Antworten
rookie
Germling
Beiträge: 211
Registriert: Mo 22.Nov 2010, 20:59

Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?

Beitrag von rookie »

Ich fürchte, ich weiß die Antwort auf meine Frage ohnehin, aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt

also, kann ich eine VO-Prüfung nur dann machen, wenn ich in dem Semester, als die Vorlesung gehalten wurde, inskribiert war?
Benutzeravatar
Marada
Moderatorin
Beiträge: 3291
Registriert: Do 11.Feb 2010, 17:48

Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?

Beitrag von Marada »

nein, du musst schon inskribiert gewesen sein als die LV gehalten wurde.
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"

(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
rookie
Germling
Beiträge: 211
Registriert: Mo 22.Nov 2010, 20:59

Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?

Beitrag von rookie »

ich hab's befürchtet - trotzdem danke für die Info
Benutzeravatar
Marada
Moderatorin
Beiträge: 3291
Registriert: Do 11.Feb 2010, 17:48

Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?

Beitrag von Marada »

immer gerne :-D
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"

(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
Bandy
Neologismus
Beiträge: 4
Registriert: Do 08.Okt 2009, 14:04

Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?

Beitrag von Bandy »

Hm, wie ist das denn, wenn ich im betreffenden Semester zwar an der Uni Wien inskribiert war, jedoch noch im Bachelor-Studiengang und nicht im Master? Es geht konkret um eine VO aus dem Bereich Neuere deutsche Literatur, die im WS 2011/12 gehalten wurde - ich war damals noch im BA Dt. Philologie. Nun könnte ich diese VO für den MA Austrian Studies verwenden, bin jedoch im Master-Studiengang erst seit dem SS 2012 inskribiert. Wenn ich nun also den 4. Prüfungstermin wahrnehme, kann die Note dann für den MA angerechnet werden oder gibt's da Probleme? Hat jemand diesbezüglich Erfahrung?
Oink
Referent der SSS DP
Beiträge: 1105
Registriert: Mo 17.Sep 2012, 19:34
Wohnort: 1010 Wien :o)
Kontaktdaten:

Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?

Beitrag von Oink »

Da gibt´s Probleme. :lol:
Bandy
Neologismus
Beiträge: 4
Registriert: Do 08.Okt 2009, 14:04

Re: Prüfung nur wenn inskribiert als die VO gehalten wurde?

Beitrag von Bandy »

Hab's schon vermutet :(
Na gut, dann mach' ich dat Ding halt in diesem Semester, man hat ja sonst nix zu tun *groll*
Danke, oink-oink!!!
Antworten

Zurück zu „Allgemeines zum Studium“