Hallo! Vielleicht bin ich ja zu doof aber ich hab dazu jetzt nichts gefunden... Eigentlich hab ich grad gar keine Zeit zum suchen und nachlesen (blöde Prüfung) aber das beschäftigt mich jetzt sehr! Darum frag ich einfach mal bei den Fachmännern/frauen nach
Also ich studier Lehramt und für den ersten Studienabschnitt sind ja 4 Semester vorgesehen. Jetzt sollte ich dieses Semester eigentlich fertig sein, hab mir das ganze aber leider etwas blöd eingeteilt --> ich werde nicht fertig mit dem 1. Abschnitt.
Jetzt ist die Frage ob ich dann nächsten Semester noch Familienbeihilfe bzw. Waisenrente bekomme oder ob ich die erst wieder krieg, wenn ich den 2.Abschnitt begonnen hab?
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Das Studienjahr
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Es geht schon wieder ums Geld...
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mögest du immer rückenwind haben
und stets sonnenschein im gesicht
und mögen die schicksalsstürme dich hinauftragen
auf dass du mit den sternen tanzt
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Re: Es geht schon wieder ums Geld...
Du hast für den ersten Abschnitt 4 Semester + 1 Toleranzsemester Zeit, also hast du im Prinzip für den ersten Abschnitt 5 Semester.
Ist es dein 5.?
Dann brauchst du dir keine Sorgen machen, Familienbeihilfen, andere Beihilfen wie eben deine Waisenrente werden bis zum 5. ganz normal ausbezahlt. Erst dann wollen sie eine Bestätigung und dann geht die Bezahlung für den 2. Abschnitt weiter.
Lg,
kiwi
Ist es dein 5.?
Dann brauchst du dir keine Sorgen machen, Familienbeihilfen, andere Beihilfen wie eben deine Waisenrente werden bis zum 5. ganz normal ausbezahlt. Erst dann wollen sie eine Bestätigung und dann geht die Bezahlung für den 2. Abschnitt weiter.
Lg,
kiwi
Re: Es geht schon wieder ums Geld...
as kiwi said
Für FBH gilt: Anspruch für Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester pro Abschnitt (Für Diplom jetzt ), gleiches gilt für STudienbeihilfe.
Von Waisenrente hab ich keine Ahnung^^
Für FBH gilt: Anspruch für Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester pro Abschnitt (Für Diplom jetzt ), gleiches gilt für STudienbeihilfe.
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- WeiRdKaktuS
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- Registriert: Mi 07.Nov 2007, 1:12
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Re: Es geht schon wieder ums Geld...
Waisenpension bekommt man bis 26, sofern man nachweist, dass man noch studiert. Zeugnisse muss man nicht vorweisen, eine Mindestzeit in dem Sinn gibts nicht (man bekommts halt höchstens bis 26). Hab mich selber erst bei der PVA erkundigt, das passt so.
"Lest, soviel ihr könnt! Lest Straßenschilder und Speisekarten, lest die
Anschläge im Bürgermeisteramt, lest von mir aus Schundliteratur - aber lest!
Lest! Sonst seid ihr verloren!" (Rumo & die Wunder im Dunkeln, Walter Moers)
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