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Fehlende Vo für das Einreichen des 1. Abschnitts?

Rund um das LehrerIn-Werden
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Lionheart
Germling
Beiträge: 90
Registriert: So 01.Feb 2009, 13:14

Fehlende Vo für das Einreichen des 1. Abschnitts?

Beitrag von Lionheart »

Vielleicht kann mir jemand helfen? Bin gerade voll verunsichert:

Ich werde mit Ende dieses Semesters jene Liste abgearbeitet haben, die von der IG Germ und dem Hrn. Adis erstellt wurde und eine aktuelle Übersicht über den 1. Studienabschnitt gibt. Jetzt habe ich mir gerade das Formular zum Einreichen des 1. Abschnitts angesehen. Da steht laut altem Studienplan
-KO 1500- 1770/80
-KO 1770 /80 - 1848
aktuell dafür soll man laut Äquivalenziliste Literaturgeschichte II machen. Darunter steht dann aber (jetzt kommt's):
Hat man beide KOen nicht, absolviert man die VO Literaturgeschichte II und eine VO aus Neurer dt. Lit. :shock:

Heißt das ich brauche jetzt noch eine VO Neuere dt. Lit. für den ersten Abschnitt??? Diese fehlt mir dann nämlich definitiv noch! Oder bezieht sich das nicht rein auf den ersten Abschnitt sondern auf das ganze Studium, das geht aus der Äquivalenzliste nicht klar hervor.

Kann mir jemand zu Klarheit verhelfen? Wäre super
_Claus_
Germling
Beiträge: 921
Registriert: Di 16.Feb 2010, 17:56
Wohnort: Wien

Re: Fehlende Vo für das Einreichen des 1. Abschnitts?

Beitrag von _Claus_ »

Also auf der Liste von der Seite der IGerm steht für den 1. Abshcnit folgende VO's
- NDL, ÄDL oder SpraWi (Die Einführung & Sprachgeschichte zählen natürlich nicht^^)
- SpraWi (Die Einführung & Sprachgeschichte zählen natürlich nicht^^) oder DaF/DaZ
Sowie zwei der folgenden 5 LV's (Anstatt der literaturgeschichtlichen Konservatorien) Literaturgeschichte I, Literaturgeschichte II, Literaturgeschichte III, NDL, NDL

Also wenn du von den ersten beiden Punktne je eines und vom letzten insgesamt 2 gemacht hast... wars das glaub ich^^
Lionheart
Germling
Beiträge: 90
Registriert: So 01.Feb 2009, 13:14

Re: Fehlende Vo für das Einreichen des 1. Abschnitts?

Beitrag von Lionheart »

Ich habe das ursprünglich auch so verstanden. Wie gesagt hat mich jetzt der oben beschriebene Zusatz von der Äquivalenzliste versunsichert.

Danke für deine Antwort!

L.G.
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