Hallo,
ich studiere im Bachelorstudium Deutsche Philologie und möchte mir vom Studium aus privaten Gründen eine Auszeit nehmen ... ich weiß noch nicht wie lange ... Wisst ihr vielleicht, wie das studienrechtlich ist - muss ich mich da jetzt offiziell von der Uni mit so einer Abgangs-Bescheinigung abmelden - ganz zumachen möchte ich mein Studium nämlich auch nicht, weil ich mir noch nicht sicher bin, ob ich in ein paar Jahren vielleicht mit Germanistik weitermachen will. Wie sieht das aus, wenn ich einfach für das nächste Semester den ÖH-Beitrag nicht einzahle? Bleibt man Studium dann für später mal noch offen?
Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen...
Alles Liebe,
Michelle
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Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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vorübergehender "Abgang" von der Uni
Re: vorübergehender "Abgang" von der Uni
schau mal auf der studentpoint seite....
ich weiß, dass man sich aus privaten Gründen ein Semester beurlauben lassen kann...dann fliegst nicht raus aber du es verlangt keiner kurse bzw. prüfungen von dir...das geht auf alle fälle..
aber wie gesagt student point hat das recht nett zusammengefasst.
ich weiß, dass man sich aus privaten Gründen ein Semester beurlauben lassen kann...dann fliegst nicht raus aber du es verlangt keiner kurse bzw. prüfungen von dir...das geht auf alle fälle..
aber wie gesagt student point hat das recht nett zusammengefasst.
"Wenn olle Stricke reißen, häng i mi auf" Nestroy
Re: vorübergehender "Abgang" von der Uni
also für mich klingt das so, als würdest du jetzt ein paar Jahre nicht studieren wollen... Beurlaubung ist meines Wissens nur für ein Semester, wie mrs.suca schon geschrieben hat. Jetzt kommt es bei dir wohl auf die Voraussetzungen an:
Bekommst du a) Subventionen von der Studienbeihilfenbehörde oder vom Staat, die an die Dauer die Mindeststudiendauer gebunden sind? Wenn nicht, würde ich die 16,50 pro Semester erstmal weiterzahlen und einfach nichts belegen. Aufpassen musst du da nur, dass du nicht so lange nicht abschließt, dass du Studiengebühren zahlen musst. Außer das ist dir egal.
Wenn du b) an Mindeststudiendauer gebunden bist oder nicht irgendwann Studiengebühren zahlen willst. Würde ich mich an deiner Stelle abmelden vom Studium, Sammelzeugnisse ausdrucken und aufbewahren bis du wieder anfangen willst. Wenn sich nicht das ganze Studium bis dahin geändert hat und die Leistungen nicht mehr anrechenbar sind, ist es unter Umständen möglich sich die Leistungen des "früheren" Studium anrechnen zu lassen um dann weiterzustudieren.
Für genaueres würde ich dir aber entweder die ÖH, die Studienrichtungsvertretung oder SPL/SSS anraten. Die wissen vielleicht auch genau wie es rechtlich bei sowas aussieht.
Bekommst du a) Subventionen von der Studienbeihilfenbehörde oder vom Staat, die an die Dauer die Mindeststudiendauer gebunden sind? Wenn nicht, würde ich die 16,50 pro Semester erstmal weiterzahlen und einfach nichts belegen. Aufpassen musst du da nur, dass du nicht so lange nicht abschließt, dass du Studiengebühren zahlen musst. Außer das ist dir egal.
Wenn du b) an Mindeststudiendauer gebunden bist oder nicht irgendwann Studiengebühren zahlen willst. Würde ich mich an deiner Stelle abmelden vom Studium, Sammelzeugnisse ausdrucken und aufbewahren bis du wieder anfangen willst. Wenn sich nicht das ganze Studium bis dahin geändert hat und die Leistungen nicht mehr anrechenbar sind, ist es unter Umständen möglich sich die Leistungen des "früheren" Studium anrechnen zu lassen um dann weiterzustudieren.
Für genaueres würde ich dir aber entweder die ÖH, die Studienrichtungsvertretung oder SPL/SSS anraten. Die wissen vielleicht auch genau wie es rechtlich bei sowas aussieht.
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
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Re: vorübergehender "Abgang" von der Uni
Meines wissens nach ist beurlaubung vom Studium nur in sehr wenigen Fällen möglich ... das sind so Sachen wie Präsenz oder Zivildienst oder schwere Krankheit...
Re: vorübergehender "Abgang" von der Uni
Na einen Grund wird es schon geben warum man eine Auszeit braucht vom Studium...
aber hier der Studentpoint dazu:
http://studentpoint.univie.ac.at/zum-st ... urlaubung/
aber hier der Studentpoint dazu:
http://studentpoint.univie.ac.at/zum-st ... urlaubung/
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
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- emu
- Lakritzesser
- Beiträge: 2275
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Re: vorübergehender "Abgang" von der Uni
Wenn du nicht durchgehend inskribiert bist, wirst du jedenfalls bei Wiederinskription dem dann gültigen Studienplan bzw. Curriculum unterstellt. Das kann manchmal gar nicht schlecht sein, in der Regel ist es aber mit Verlusten bei den Anerkennungsmöglichkeiten verbunden.
Eine Abgangsbescheinigung würde ich mir aber in jedem Fall ausdrucken lassen, ohne diese kann (zumindest im Prinzip) das selbe Studium innerhalb Österreichs nicht mehr inskribiert werden.
Eine Abgangsbescheinigung würde ich mir aber in jedem Fall ausdrucken lassen, ohne diese kann (zumindest im Prinzip) das selbe Studium innerhalb Österreichs nicht mehr inskribiert werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quod non est in actis, non est in mundo. Freundlichkeit hilft.
Dankbarkeit ist keine wissenschaftliche Kategorie. Mundus vult decipi. Trotzdem nicht gemein sein zu den Menschen.
Dankbarkeit ist keine wissenschaftliche Kategorie. Mundus vult decipi. Trotzdem nicht gemein sein zu den Menschen.
Re: vorübergehender "Abgang" von der Uni
Hallo Nouveau,
ich hab mich (studiere allerdings nicht Bachelor, aber das müsste egal sein) ein Jahr lang beurlauben lassen, und musste dazu für jedes der beiden Semester jeweils einen eigenen Antrag stellen (glaub ich, sicher bin ich mir nicht, kann auch sein dass es auf einmal ging.)
2 Semester hintereinander ist aber die Höchstdauer, länger gehts glaub ich nur, wenn man sich auf Kinderbetreuungspflichten berufen kann.
Alle relevanten Infos findest du hier: http://www.oeh.univie.ac.at/studieren/beurlaubung - dort findest du auch eine Emailadresse (ich hatte damals alles per Email erledigen können zum Glück und auch nette Antworten bekommen bei diversen Unsicherheiten.)
Scroll unbedingt auch noch nach unten zu "HINWEIS" und klick auch "Weitere Informationen" an, denn dort findet sich noch sehr viel Wichtiges.
So wenige Gründe, um sich beurlauben zu lassen, sind es übrigens auch nicht, ich habe Punkt 8 in Anspruch genommen. (Es reichten übrigens meine Angaben, nachgeprüft wurde nie, obwohl ich kein Problem gehabt hätte damit.)
Wichtig ist auch, dass du über all jene Lehrveranstaltungen, die in deinen Urlaubssemestern angeboten werden, keine Prüfungen ablegen darfst, auch nicht in einem späteren Semester.
Wie sich das Ganze auf Fristen für Beihilfen etc. auswirkt, weiß ich nicht, da ich selber nie irgendeine erhalten hab, Familienbeihilfe erhältst du jedenfalls im Urlaubssemester keine.
Den ÖH-Beitrag musst du auf jeden Fall einzahlen - der ist aber eh nicht hoch - den Studienbeitrag glaub ich nicht, erkundige dich da aber lieber noch einmal.
Liebe Grüße,
Elisab
ich hab mich (studiere allerdings nicht Bachelor, aber das müsste egal sein) ein Jahr lang beurlauben lassen, und musste dazu für jedes der beiden Semester jeweils einen eigenen Antrag stellen (glaub ich, sicher bin ich mir nicht, kann auch sein dass es auf einmal ging.)
2 Semester hintereinander ist aber die Höchstdauer, länger gehts glaub ich nur, wenn man sich auf Kinderbetreuungspflichten berufen kann.
Alle relevanten Infos findest du hier: http://www.oeh.univie.ac.at/studieren/beurlaubung - dort findest du auch eine Emailadresse (ich hatte damals alles per Email erledigen können zum Glück und auch nette Antworten bekommen bei diversen Unsicherheiten.)
Scroll unbedingt auch noch nach unten zu "HINWEIS" und klick auch "Weitere Informationen" an, denn dort findet sich noch sehr viel Wichtiges.
So wenige Gründe, um sich beurlauben zu lassen, sind es übrigens auch nicht, ich habe Punkt 8 in Anspruch genommen. (Es reichten übrigens meine Angaben, nachgeprüft wurde nie, obwohl ich kein Problem gehabt hätte damit.)
Wichtig ist auch, dass du über all jene Lehrveranstaltungen, die in deinen Urlaubssemestern angeboten werden, keine Prüfungen ablegen darfst, auch nicht in einem späteren Semester.
Wie sich das Ganze auf Fristen für Beihilfen etc. auswirkt, weiß ich nicht, da ich selber nie irgendeine erhalten hab, Familienbeihilfe erhältst du jedenfalls im Urlaubssemester keine.
Den ÖH-Beitrag musst du auf jeden Fall einzahlen - der ist aber eh nicht hoch - den Studienbeitrag glaub ich nicht, erkundige dich da aber lieber noch einmal.
Liebe Grüße,
Elisab