NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
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Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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studienbeihilfe
studienbeihilfe
hallo
ich habe eine frage
ich habe noch nie studienbeihilfe beantragt, habe es jetzt zum ersten mal vor
ich bin im zweiten abschnitt, habe gelesen, dass man für den ersten abschnitt nur max. 9 semester brauchen darf - ich habe mein diplomzeugnis in der mitte des 10. semesters ausgestellt bekommen. das hat so lange gedauert weil einige profs aus dem 9. semester sich recht lange zeit gelassen haben mit der benotung - fällt für mich jetzt die studienbeihilfe für immer weg?
lg haselnuss
ich habe eine frage
ich habe noch nie studienbeihilfe beantragt, habe es jetzt zum ersten mal vor
ich bin im zweiten abschnitt, habe gelesen, dass man für den ersten abschnitt nur max. 9 semester brauchen darf - ich habe mein diplomzeugnis in der mitte des 10. semesters ausgestellt bekommen. das hat so lange gedauert weil einige profs aus dem 9. semester sich recht lange zeit gelassen haben mit der benotung - fällt für mich jetzt die studienbeihilfe für immer weg?
lg haselnuss
Re: studienbeihilfe
Einfache Methode: Antrag einreichen und schauen was passiert
Ähnlich einfache Methode: Dort anrufen und fragen
Ähnlich einfache Methode: Dort anrufen und fragen
Re: studienbeihilfe
danke hey super du hilfst mir wirklich weiter, dann kömma gleich den punkt "stipendien" im forum schließen
- WeiRdKaktuS
- Mag. Germ.
- Beiträge: 1695
- Registriert: Mi 07.Nov 2007, 1:12
- Wohnort: Vindobona
Re: studienbeihilfe
Und es soll dann niemand mehr Fragen stellen dürfen? Oo Gibt ja nicht nur DAS Stipendium.haselnuss hat geschrieben: danke hey super du hilfst mir wirklich weiter, dann kömma gleich den punkt "stipendien" im forum schließen
"Lest, soviel ihr könnt! Lest Straßenschilder und Speisekarten, lest die
Anschläge im Bürgermeisteramt, lest von mir aus Schundliteratur - aber lest!
Lest! Sonst seid ihr verloren!" (Rumo & die Wunder im Dunkeln, Walter Moers)
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- emu
- Lakritzesser
- Beiträge: 2275
- Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
- Wohnort: Am Puls der Zeit
- Kontaktdaten:
Re: studienbeihilfe
Gemeint war wohl, dass eine Antwort nach dem Motto »Weiß ich nicht, ist mir egal, probier es halt« wenig hilfreich ist bzw. es offenkundig ist, dass der Antrag auf Verdacht eine Möglichkeit ist.
Zur Sache: Es zählt das Datum der letzten Prüfung (nicht der Beurteilung – der Prüfung, wenn es da Fehler gegeben hat, beim SSC beschweren). Maßgeblich ist das Ende des Semesters, also 28./29. Feber bzw. 30. September. Eine Verlängerung der neun Semester ist möglich bei Auslandsstudium, Krankheit, Schwangerschaft, unabwendbare Ereignisse, Kindererziehung, Behinderung sowie Präsenz- und Zivildienst während Studienzeit.
Ohne genaue Kenntnis deiner Situation ist eine genaue Beratung also nicht möglich. Sinnvoll wäre einerseits ein Besuch bei der Sozialberatung der ÖH, andererseits in jedem Fall eine Antragstellung.
Zur Sache: Es zählt das Datum der letzten Prüfung (nicht der Beurteilung – der Prüfung, wenn es da Fehler gegeben hat, beim SSC beschweren). Maßgeblich ist das Ende des Semesters, also 28./29. Feber bzw. 30. September. Eine Verlängerung der neun Semester ist möglich bei Auslandsstudium, Krankheit, Schwangerschaft, unabwendbare Ereignisse, Kindererziehung, Behinderung sowie Präsenz- und Zivildienst während Studienzeit.
Ohne genaue Kenntnis deiner Situation ist eine genaue Beratung also nicht möglich. Sinnvoll wäre einerseits ein Besuch bei der Sozialberatung der ÖH, andererseits in jedem Fall eine Antragstellung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quod non est in actis, non est in mundo. Freundlichkeit hilft.
Dankbarkeit ist keine wissenschaftliche Kategorie. Mundus vult decipi. Trotzdem nicht gemein sein zu den Menschen.
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Re: studienbeihilfe
danke für die nette antwort!!
die beurteilung war in der tat erst später als besagter zeitraum - kann ich da jetzt irgendetwas machen? kann ich zb zum spl gehen und fragen ob er mir das bestätigt, dass ich das eh schon fertig hatte?
die beurteilung war in der tat erst später als besagter zeitraum - kann ich da jetzt irgendetwas machen? kann ich zb zum spl gehen und fragen ob er mir das bestätigt, dass ich das eh schon fertig hatte?
Re: studienbeihilfe
Da du ja im 1. Abschnitt nie Studienbeihilfe erhalten hast, würde ich meinen, dass es egal ist, wie lange du dafür gebraucht hast. Denn wenn man dafür länger braucht, fällt die Beihilfe weg, im 2. Abschnitt kann man dann jedoch wieder einen neuen stellen.
- emu
- Lakritzesser
- Beiträge: 2275
- Registriert: So 10.Sep 2006, 21:18
- Wohnort: Am Puls der Zeit
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Re: studienbeihilfe
Dem ist nicht so, vgl. § 20 Abs. 2 StudFG.march hat geschrieben:Da du ja im 1. Abschnitt nie Studienbeihilfe erhalten hast, würde ich meinen, dass es egal ist, wie lange du dafür gebraucht hast.
Alle Angaben ohne Gewähr. Quod non est in actis, non est in mundo. Freundlichkeit hilft.
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Re: studienbeihilfe
Ok, danke emu! Man sollte seine Vermutungen wohl doch prüfen!emu hat geschrieben:Dem ist nicht so, vgl. § 20 Abs. 2 StudFG.march hat geschrieben:Da du ja im 1. Abschnitt nie Studienbeihilfe erhalten hast, würde ich meinen, dass es egal ist, wie lange du dafür gebraucht hast.