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Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Frist für das Einreichen d. 1. Abschnittes LA
Frist für das Einreichen d. 1. Abschnittes LA
Hallo!
Kann mir jemand sagen, bis wann man denn einreichen kann (also dieses semester ist schon mein toleranzsemester und ich werde auch fertig dieses!), also die deadline wüsste ich gerne. (damit man keine Probleme mit der FBHF bekommt) Hab herrn adis schon geschrieben, aber er hat gesagt er weiß es nicht, ich solle mich an die famililenbeihilfestelle melden. Kann ich mir aber nicht ganz vorstellen, dass er das so gar nicht weiß
Hat da jemand erfahrung von euch?
ich möchte nämlich keine probleme haben... latein steht bei mir auch noch aus dieses semester, würde die prüfung gerne im märz machen, deswegen stelle ich eigentlich die frage. (nur wenn es sich mit der deadline nicht ausgeht, dann muss ich sie im jänner machen)
Kann mir jemand sagen, bis wann man denn einreichen kann (also dieses semester ist schon mein toleranzsemester und ich werde auch fertig dieses!), also die deadline wüsste ich gerne. (damit man keine Probleme mit der FBHF bekommt) Hab herrn adis schon geschrieben, aber er hat gesagt er weiß es nicht, ich solle mich an die famililenbeihilfestelle melden. Kann ich mir aber nicht ganz vorstellen, dass er das so gar nicht weiß
Hat da jemand erfahrung von euch?
ich möchte nämlich keine probleme haben... latein steht bei mir auch noch aus dieses semester, würde die prüfung gerne im märz machen, deswegen stelle ich eigentlich die frage. (nur wenn es sich mit der deadline nicht ausgeht, dann muss ich sie im jänner machen)
- WeiRdKaktuS
- Mag. Germ.
- Beiträge: 1695
- Registriert: Mi 07.Nov 2007, 1:12
- Wohnort: Vindobona
Re: Frist für das Einreichen d. 1. Abschnittes LA
Ruf am besten bei dem für dich zuständigen Finanzamt an, wenn du ganz sicher gehen willst, es gibt da tatsächlich verschiedene Fristen. "Mein" Finanzamt in NÖ hat z.B. (geringfügig) andere Fristen als das einer Kollegin in Wien.
Es sollte meines Erachtens kein Problem sein, die Lateinprüfung im März zu machen, nur müsstest du sie dann wirklich bestehen.
Es sollte meines Erachtens kein Problem sein, die Lateinprüfung im März zu machen, nur müsstest du sie dann wirklich bestehen.
"Lest, soviel ihr könnt! Lest Straßenschilder und Speisekarten, lest die
Anschläge im Bürgermeisteramt, lest von mir aus Schundliteratur - aber lest!
Lest! Sonst seid ihr verloren!" (Rumo & die Wunder im Dunkeln, Walter Moers)
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Re: Frist für das Einreichen d. 1. Abschnittes LA
und wie ist es da?
bin auch niederösterreich *gg*
bin aber nicht so gut mit dem finanzamt xD
bin auch niederösterreich *gg*
bin aber nicht so gut mit dem finanzamt xD
-
- Germling
- Beiträge: 379
- Registriert: Mo 25.Aug 2008, 11:02
Re: Frist für das Einreichen d. 1. Abschnittes LA
Also in Wien wäre es so, dass du die FBH für dieses Semester bis Februar ohne Probleme bekommst. Ab März stellen sie es ein bis du den Abschnitt nachweisen kannst! Und das Geld kriegst du dann ab dem Monat, in dem du die letzte Prüfung für den Abschnitt absolviert hast. Da du nach Latein ja noch eine Note eingetragen brauchst (weißt du das eh? Darf nicht deine letzte Prüfung sein), ist das doch recht "eng" bemessen. Außer du hast einen Deal mit einem Prof und einer PS-Arbeit etc. Also wenn die letzte Note dann für März eingetragen wurde, bekommst du die FBH rückwirkend wieder ab März. Ein Zeital brauchens halt um das zu bearbeiten.. so ists in Wien!
Re: Frist für das Einreichen d. 1. Abschnittes LA
Ok danke dir!!!
Re: Frist für das Einreichen d. 1. Abschnittes LA
Ich habe eine ähnliche Frage: Ich bin im Toleranzsemester des 1. Abschnittes und sollte dieses Semester fertig werden. Da es ja länger dauert, bis ich mir den "Pass" dann abholen kann - muss ich das miteinberechnen oder bin ich "fertig" sobald ich alle Prüfungen habe und es zu den verschiedenen Orten gebracht habe? Es geht mit nicht primär um die FBH, sondern grundsätzlich, dass es noch "zählt", dass ich im Toleranzsemester fertig geworden bin (für die Uni).
Hoffe, das war jetzt nicht recht konfus...
Danke schon jetzt!
Hoffe, das war jetzt nicht recht konfus...
Danke schon jetzt!
Re: Frist für das Einreichen d. 1. Abschnittes LA
Solang du bis zum Ende der NAchfrist einreichst sollts passen meines wissens nach.
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- Referent der SSS DP
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Re: Frist für das Einreichen d. 1. Abschnittes LA
Mann, Clausi._Claus_ hat geschrieben:Solang du bis zum Ende der NAchfrist einreichst sollts passen meines wissens nach.
Das Einreichdatum zählt nur bedingt. Auf dem Diplomzeugnis steht nämlich der Tag der letzten Prüfung. Und damit hat man abgeschlossen. Selbst wenn man die Unterlagen erst am 10.12. am SSC abholen kann.
Das Finanzamt setzt womöglich schon früher mit Zahlungen aus; zahlt aber auch nach, wenn man bewiesen hat, dass man rechtzeitig dran war - dass die Administration manchmal länger dauert, ist normal.
Re: Frist für das Einreichen d. 1. Abschnittes LA
Danke für die raschen Antworten!
Solange ich nicht den fertigen Wisch schon in der Hand haben muss Ende Februar passt alles
Solange ich nicht den fertigen Wisch schon in der Hand haben muss Ende Februar passt alles
Re: Frist für das Einreichen d. 1. Abschnittes LA
Naja, wenn man innerhalb der NAchfrist einreicht ist davon auszugehen dass die letzte Prüfung vorher war