Hei,
blöde Frage, aber sie brennt mir auf der Seele:
Ich habe mich aus reiner Gewohnheit im univis für eine Vorlesung angemeldet. Nun möchte ich die Prüfung zur Vorlesung aber nicht machen. Bin ich durch meine Anmeldung zur Vorlesung nun quasi verpflichtet, die Prüfung zu absolvieren?
Ich hoffe auf ein Nein... :S
Lg
NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
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Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Anmeldung zur Vorlesung = "Prüfungszwang?"
Re: Anmeldung zur Vorlesung = "Prüfungszwang?"
Nein, keine Sorge. Anmeldungen zur VO haben nichts mit der Prüfungsanmeldung zu tun. Für die müsstest du dich extra anmelden.
"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
Re: Anmeldung zur Vorlesung = "Prüfungszwang?"
Danke für die rasche Anwort und die gute Nachricht lg