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Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Bei dem Nachweis der ECTS Punkte für die Beihilfe: Wird da immer nur das letzte Semester berechnet oder geht es um die Gesamt-ECTS-Anzahl? Heißt: Wenn ich in einem Semester 40 Punkte mach und im nächsten nur 20, ist dann alles gut, weil der Schnitt stimmt oder sind die 20 dann einfach zu wenig? Weiß das wer spontan? Danke!
- Kimyona123
- Germling
- Beiträge: 454
- Registriert: Do 24.Sep 2009, 16:47
- Wohnort: Wien
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Also, soweit ich weiß geht das pro Studienjahr, also zwei Semester.
Man müssen in den Semestern je Studienrichtung 16 ETCS-Punkte gemacht werden, um weiter Anspruch auf die Beihilfe zu haben. Das Bedeutet also z.B. bei einem Lehramtsstudium 32 ECTS Punkte für ein Jahr.
Aber für den Fall dass ich einen Blödsinn sage: Informier dich beim Finanzamt, die geben dir da genau Auskunft
Man müssen in den Semestern je Studienrichtung 16 ETCS-Punkte gemacht werden, um weiter Anspruch auf die Beihilfe zu haben. Das Bedeutet also z.B. bei einem Lehramtsstudium 32 ECTS Punkte für ein Jahr.
Aber für den Fall dass ich einen Blödsinn sage: Informier dich beim Finanzamt, die geben dir da genau Auskunft

Jemand sagte mir einmal, das Leben bestehe nicht nur aus Lesen.
Ich antwortete: "Das stimmt. Doch Lesen macht das Leben bei Weitem erträglicher."
Ich antwortete: "Das stimmt. Doch Lesen macht das Leben bei Weitem erträglicher."
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Ist auf Stipseite gut beschrieben.
http://www.stipendium.at/stbh/studienfo ... anstalten/
Annahme du hast wie ich im WS10 mit nem Bachelor begonnen:
Minimum, um Rückzahlung zu verhindern und Weiterbezug zu gewährleisten:
30 ECTS bis Dez.2011 (Ende Antragsfrist 3.Semester, halber Studienerfolg)
90 ECTS bis Dez.2013 (Nach 6.tem Semester)
Wann du die machst ist im Prinzip egal (also über ganzes Jahr) mit 40 hättest du den geforderten halben Studienerfolg schon im Trockenen und kannst unbesorgt weiterstudieren. (Nach 7.tem ist halt Schluß mit Geld, müsst man fertig sein mit 180ECTS=Bachelor, dann kann man falls gewünscht gleich im Master weitermachen+beziehen).
http://www.stipendium.at/stbh/studienfo ... anstalten/
Annahme du hast wie ich im WS10 mit nem Bachelor begonnen:
Minimum, um Rückzahlung zu verhindern und Weiterbezug zu gewährleisten:
30 ECTS bis Dez.2011 (Ende Antragsfrist 3.Semester, halber Studienerfolg)
90 ECTS bis Dez.2013 (Nach 6.tem Semester)
Wann du die machst ist im Prinzip egal (also über ganzes Jahr) mit 40 hättest du den geforderten halben Studienerfolg schon im Trockenen und kannst unbesorgt weiterstudieren. (Nach 7.tem ist halt Schluß mit Geld, müsst man fertig sein mit 180ECTS=Bachelor, dann kann man falls gewünscht gleich im Master weitermachen+beziehen).
Zuletzt geändert von K013 am Do 03.Mär 2011, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Und wenn du Fragen hast ruf dort an, sind alles liebe Leute 
Und lieber direkt die Studienbeihilfenbehörde fragen als das Finanzamt... das Finanzamt hat nämlich mit der Studienbeihilfe nix am Hut

Und lieber direkt die Studienbeihilfenbehörde fragen als das Finanzamt... das Finanzamt hat nämlich mit der Studienbeihilfe nix am Hut

Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Ich hab mich schon oft gefragt, was die Leute bei Stip-Infos immer mit dem Finanzamt haben, die nichts direkt damit zu tun haben, sich vermutlich auch nicht auskennen.
Gibt ne eigene Stipendienstelle mit netten Leuten die jedem freundlich und geduldig nochmal genau das Gleiche erzählen was auf ihrer Seite übersichtlich aufgelistet ist.
Gibt ne eigene Stipendienstelle mit netten Leuten die jedem freundlich und geduldig nochmal genau das Gleiche erzählen was auf ihrer Seite übersichtlich aufgelistet ist.
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
weils mit Familienbeihilfe etc. verwechselt wird...ansonsten hast du mit deiner Auflistung natürlich vollkommen rechtK013 hat geschrieben:Ich hab mich schon oft gefragt, was die Leute bei Stip-Infos immer mit dem Finanzamt haben, die nichts direkt damit zu tun haben, sich vermutlich auch nicht auskennen.
Gibt ne eigene Stipendienstelle mit netten Leuten die jedem freundlich und geduldig nochmal genau das Gleiche erzählen was auf ihrer Seite übersichtlich aufgelistet ist.

"Ich muß dich mit Gewalt ernähren!" sagte Homunkoloss, "Du schläfst nicht mehr. Du wäscht dich nicht. Du stinkst wie ein Schwein." "Ist mir doch egal", sagte ich trotzig, "Hab keine Zeit, muß lesen"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
(c) Walter Moers, aus "Stadt der träumenden Bücher"
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis

Micht betriffts ja nicht mehr da´s im Sommer altersmäßig+neugesetzlich gestrichen wird.
Kenn mich auch nur in dem aus, was ich selber mal brauchte ... und den anderen gehts genauso und verweisen wegen FBH auf FA ...
Um Infos hier zu komplettieren: Dort übrigens der Nachweis schon bis 31.10 (nach obiger Aufzählung) von nur 16ECTS (nach 1 Jahr, 8pro Sem.), sonst Struktur fast gleich (2.tes Toleranzsemester gibts), das Groß bezieht ja von beiden Stellen oder nur FBH (bei Stip wird FBH abgezogen), ist nicht jeder bald so ein alter Knacker ...
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Ich wollte allgemein bzgl Familienbeihilfe usw zahlen. Das "Hauptstudium"/Erststudium wird dazu herangezogen, oda? ich bin in insgesamt drei eingeschrieben, zwei mache ich aktiv, das Dritte nur hie und da (hab meine Gründe
). Kann mir das Dritte jetzt Schaden zufügen, wenn ich die vorgeschrieben Anzahl nicht erreiche?

Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Ok, da bin ich schon mal beruhigt, da sollte sich dann ja alles ausgehen. Danke!
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Habt jetzt FBH kleingeschriebenes nicht durchgelesen, wage aber von Stip her trotzdem zu behaupten, dass nur Zeiten/Nachweise gelten von dem Studium, dass man fürn Bezug angemeldet hat. Wenn man seine Studien bisserl im Auge hat ist dies das Hauptstudium=meist Erststudium(außer man wechselt innerhalb ersten 2 Semestern noch, max. 2x)hmmm hat geschrieben:Ich wollte allgemein bzgl Familienbeihilfe usw zahlen. Das "Hauptstudium"/Erststudium wird dazu herangezogen, oda? ich bin in insgesamt drei eingeschrieben, zwei mache ich aktiv, das Dritte nur hie und da (hab meine Gründe). Kann mir das Dritte jetzt Schaden zufügen, wenn ich die vorgeschrieben Anzahl nicht erreiche?
Also kein Problem mit Drittem.
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Ja, man muss dem Finanzamt bzw. der STudienbeihilfenbhörde ein STudium als Hauptstudium melden, an dem wird gemessen.
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
alles klar, danke!
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
ist es möglich das selbsterhalterstipendium und arbeitslosengeld gleichzeitig zu beziehn?
- sleepyhead
- börsenfrau
- Beiträge: 1260
- Registriert: Sa 19.Sep 2009, 14:14
- Wohnort: da und dort
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
ja. arbeitslosengeld zaehlt auch zu den einkuenften. siehe auch hier punkt 5: http://www.stipendium.at/stbh/studienfo ... ium-beruf/
Wer lesen kann ist klar im Vorteil 

Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
alles klar...danke!
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Hat zufällig jemand bereits Erfahrung mit Selbsterhalterstipendium und Auslandssemester? Also muss man da an der Stipendienstelle irgendetwas extra ansuchen?
Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Naja, du gibst es bekannt, kannst auch noch extra Geld bekommen, für dass du ansuchst.
Bisheriges Stipendium läuft mehr oder minder normal weiter. Daher Inlandsstipendium + Auslandsbeihilfe.
Im Rahmen von Erasmus-Vorbereitung dürftest, dass eh alles im Detail mitbekommen, auch individuelle Höhe, sonst mal persönlich bei Stipendienstelle nachfragen/vorab informieren, inwiefern es automatisch abläuft, was zusätzlich zu melden + zu bekommen ist in deinem persönlichen Fall.
http://www.stipendium.at/studienfoerder ... e-ausland/
http://www.stipendium.at/studienfoerder ... lgemeines/
http://www.stipendium.at/studienfoerder ... uschuesse/
Oder jemand hat persönlich Erfahrung, was du ja eigentlich gefragt hast ...
Bisheriges Stipendium läuft mehr oder minder normal weiter. Daher Inlandsstipendium + Auslandsbeihilfe.
Im Rahmen von Erasmus-Vorbereitung dürftest, dass eh alles im Detail mitbekommen, auch individuelle Höhe, sonst mal persönlich bei Stipendienstelle nachfragen/vorab informieren, inwiefern es automatisch abläuft, was zusätzlich zu melden + zu bekommen ist in deinem persönlichen Fall.
http://www.stipendium.at/studienfoerder ... e-ausland/
http://www.stipendium.at/studienfoerder ... lgemeines/
http://www.stipendium.at/studienfoerder ... uschuesse/
Oder jemand hat persönlich Erfahrung, was du ja eigentlich gefragt hast ...

Re: Selbsterhalterstipendium - ECTS Nachweis
Dankeschön, das hilft mir auch schon sehr... ich bin einfach nur dabei Informationen zusammen zu trommeln und die Idee einmal in meinen Kopf auszubreiten
also jede Information ist eine gute Information - DANKE
