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Steop-Lehramt - Eine der drei Prüfungen nicht absolviert

Am Anfang ist alles verwirrend, da gibt es keine peinlichen Fragen!
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KlaraKlar
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Steop-Lehramt - Eine der drei Prüfungen nicht absolviert

Beitrag von KlaraKlar »

Hallo Leute,
wer weiss bescheid??!! Ich habe zwei Steop-Prüfungen Dt. Philologie und Steop Pädagogik fürs Lehramt positiv absolviert.
Leider habe ich den Prüfungstermin für mein Zweitfach Philosophie übersehen. Wie sieht es nun für mich aus. Darf ich Deutsch im kommenden Semester trotzdem weiterstudieren oder geht es für mich erst dann weiter, wenn ich die STEOP-Prüfung im zweitfach absolviert habe (das würde für mich dann wohl bedeuten erst Ende Sommersemester). Bitte um Antwort - Danke!!!!!
Uni_Carina
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Re: Steop-Lehramt - Eine der drei Prüfungen nicht absolviert

Beitrag von Uni_Carina »

Du kannst nächstes Semester Lehrveranstaltungen aus Deutsch und Pädagogik besuchen, nur bei PUP musst du warten bis du die STEOP absolviert hast!
Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon - Augustinus Aurelius
KlaraKlar
Neologismus
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Re: Steop-Lehramt - Eine der drei Prüfungen nicht absolviert

Beitrag von KlaraKlar »

Danke für die rasche antwort - unter diesen umständen kann ich nur sagen: the future is bright - hab mir scheinbar unnötig massive sorgen gemacht.
Uni_Carina
Germling
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Re: Steop-Lehramt - Eine der drei Prüfungen nicht absolviert

Beitrag von Uni_Carina »

Bitte schön =)
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emu
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Re: Steop-Lehramt - Eine der drei Prüfungen nicht absolviert

Beitrag von emu »

Uni_Carina hat geschrieben:Du kannst nächstes Semester Lehrveranstaltungen aus Deutsch und Pädagogik besuchen
NEIN! Lehrveranstaltungen der LehrerInnenbildung dürfen nur besucht werden, wenn alle drei STEOPs (so vorgesehen) abgeschlossen sind!
Alle Angaben ohne Gewähr. Quod non est in actis, non est in mundo. Freundlichkeit hilft.
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Uni_Carina
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Re: Steop-Lehramt - Eine der drei Prüfungen nicht absolviert

Beitrag von Uni_Carina »

echt?? das hätte ich nicht gedacht...
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Kimyona123
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Re: Steop-Lehramt - Eine der drei Prüfungen nicht absolviert

Beitrag von Kimyona123 »

Um dich etwas zu beruhigen: Das bedeutet 'nur', dass du dich im nächsten Semester für keine Übungen anmelden kannst. Vorlesungen kannst du aber jederzeit besuchen (zumindest in Deutsch, da gibts oft sehr lange Anmeldefristen, meistens einen Monat, da müsstest du die Note von der Prüfung dann schon haben). Zu Beginn vom nächsten Semester machst du dann einfach die fehlende Prüfung und konzentrierst dich zur Not ein Semester lang nur auf Vorlesungen (gerade in Deutsch hat man da eh viele).

Informier dich aber lieber noch einmal auf der Germanistik-Homepage, bzw. auf der Philosophie-Homepage.
Jemand sagte mir einmal, das Leben bestehe nicht nur aus Lesen.
Ich antwortete: "Das stimmt. Doch Lesen macht das Leben bei Weitem erträglicher."
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emu
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Re: Steop-Lehramt - Eine der drei Prüfungen nicht absolviert

Beitrag von emu »

Kimyona123 hat geschrieben:Vorlesungen kannst du aber jederzeit besuchen (zumindest in Deutsch, da gibts oft sehr lange Anmeldefristen, meistens einen Monat, da müsstest du die Note von der Prüfung dann schon haben).
Wenn die STEOP Deutsch und die STEOP LehrerInnenbildung regulär abgeschlossen wurde, auch Übungen.
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KlaraKlar
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Re: Steop-Lehramt - Eine der drei Prüfungen nicht absolviert

Beitrag von KlaraKlar »

Also, ich hab mich nun auch genauer erkundigt: Deutsch und Pädagogik kann bei abgeschlossener Steop weiterstudiert werden, unabhängig davon, ob Steop Zweitfach gemacht wurde oder nicht. Aber vielen Dank für Eure Antworten.
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emu
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Re: Steop-Lehramt - Eine der drei Prüfungen nicht absolviert

Beitrag von emu »

KlaraKlar hat geschrieben:Also, ich hab mich nun auch genauer erkundigt: Deutsch und Pädagogik kann bei abgeschlossener Steop weiterstudiert werden, unabhängig davon, ob Steop Zweitfach gemacht wurde oder nicht. Aber vielen Dank für Eure Antworten.
Falsch, die Rechtslage ist eindeutig: »Die positive Absolvierung der StEOP-Module der beiden Unterrichtsfächer in Kombination mit dem StEOP-Modul „Einführung in die Schulpädagogik und Theorie der Schule“ ist Voraussetzung für das weitere Studium der pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der schulpraktischen Ausbildung« (§2 Abs. 3 Verordnung über die Einführung der Studieneingangs- und Orientierungsphase in den Lehramtsstudien der Universität Wien, Mitteilungsblatt vom 29.06.2011, 26. Stück, Nr. 218)

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