tagtraumleben hat geschrieben:@emu: Naja, wenn man es genau nimmt ist ein nicht Erscheinen ein negativer Antritt. Hängt vom Prof ab ob die Fünf in das Sammelzeugnis eingetragen wird oder nicht - Wenn dem so ist hätte man damit einen ANtritt weniger für die Prüfung zur Verfügung bzw. können negative Noten im Sammelzeugnis bei Stipendienbeantragungen etc. nachteilig sein. Also ich würd der Professorin ein Mail schreiben und nachfragen.
Bei nichtprüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen) ist das falsch. Ich darf mich zitieren:
emu hat geschrieben:Die einzig mögliche Konsequenz ist eine bis zu achtwöchige Sperre, aber auch nur für diese Prüfung, vgl. § 11 Abs. 3 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien. Wird eine nicht abgelegte Prüfung dennoch bewertet, ist die Beurteilung nach herrschender Lehrmeinung absolut nichtig (vgl. dazu etwa Perthold-Stoitzner in Mayer, UG 1.02 § 79)
Studienprogrammleiter Ernst hat mir mitgeteilt, dass keine Sperre droht.
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist das anders, das habe ich in meinen Postings auch erwähnt, hier geht es aber um eine Vorlesungsprüfung.