NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...

-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?

Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find

Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr

Seminar im ersten Abschnitt

Rund um das LehrerIn-Werden
Antworten
Nathania
Neologismus
Beiträge: 49
Registriert: Di 20.Mär 2012, 11:42

Seminar im ersten Abschnitt

Beitrag von Nathania »

Seminare im ersten Abschnitt sind nicht erlaubt oder kann man sie vorziehen?

Dieses hier 100076 KO Neuere deutsche Literatur: Träume (Schnitzler, Freud, Kafka) ist ja als KO gekennzeichnet, später steht dann Diplomstudierende und Studierende Lehramt: Diese Lehrveranstaltung ist als Seminar anrechenbar .

Heißt, ich kann`s im ersten Abschnitt nicht machen oder doch..?

Vielen Dank und liebe Grüße. :)
Oink
Referent der SSS DP
Beiträge: 1105
Registriert: Mo 17.Sep 2012, 19:34
Wohnort: 1010 Wien :o)
Kontaktdaten:

Re: Seminar im ersten Abschnitt

Beitrag von Oink »

Nathania hat geschrieben:Heißt, ich kann`s im ersten Abschnitt nicht machen oder doch..?
Stimmt. Kannst es nicht machen.

Anmelden kannst es allerdings. :lol: Da macht das System kein Problem.

Allerdings wird der LV-Leiter wohl fragen, ob alle den 1. Abschnitt haben oder auch eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben lassen (machen manche).

Und auch wenn´s da keiner merkt und es kommt beim Einreichen raus, hast uU da ein gröberes Problem.

Ich glaub, wenn man den 1. Abschnitt noch nicht fertig hat, gibt´s in dem genügend Anspruchsvolles, was man machen kann, damit man den Abschnitt fertig bekommt. Geht ja auch um allfällige Beihilfen, wenn man das 1. Diplomzeugnis erhalten kann.

Wenn Du bis 30.11. den ersten Abschnitt abschließen/einreichen kannst, wird aber kaum wer was gegen eine Anmeldung bzw. Absolvierung sagen.

Oink-oink
Nathania
Neologismus
Beiträge: 49
Registriert: Di 20.Mär 2012, 11:42

Re: Seminar im ersten Abschnitt

Beitrag von Nathania »

Ok vielen lieben Dank. :D Nein, so schnell bin ich nicht... ;)))

GlG Nathania
Peppels85
Germling
Beiträge: 162
Registriert: So 28.Nov 2010, 22:30

Re: Seminar im ersten Abschnitt

Beitrag von Peppels85 »

Oink-oink hat geschrieben:
Nathania hat geschrieben:
Heißt, ich kann`s im ersten Abschnitt nicht machen oder doch..?

Stimmt. Kannst es nicht machen.

Anmelden kannst es allerdings. :lol: Da macht das System kein Problem.

Allerdings wird der LV-Leiter wohl fragen, ob alle den 1. Abschnitt haben oder auch eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben lassen (machen manche).

Und auch wenn´s da keiner merkt und es kommt beim Einreichen raus, hast uU da ein gröberes Problem.

Ich glaub, wenn man den 1. Abschnitt noch nicht fertig hat, gibt´s in dem genügend Anspruchsvolles, was man machen kann, damit man den Abschnitt fertig bekommt. Geht ja auch um allfällige Beihilfen, wenn man das 1. Diplomzeugnis erhalten kann.

Wenn Du bis 30.11. den ersten Abschnitt abschließen/einreichen kannst, wird aber kaum wer was gegen eine Anmeldung bzw. Absolvierung sagen.

Oink-oink


Aber als freies Wahlfach kann mans doch machen oder (eventuell auch fürs Zweitstudium und dann anerkennen lassen)?
Was passiert eigentlich wenn man den 1. Abschnitt nicht hat, das Datum der erbrachten Leistung aber nach dem Einreichdatum des 1. Abschnittes steht?
Wird einem die Leistung dann aberkannt? Kann man da keinen Vorziehungsantrag stellen?
Zuletzt geändert von Peppels85 am Fr 02.Nov 2012, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
Oink
Referent der SSS DP
Beiträge: 1105
Registriert: Mo 17.Sep 2012, 19:34
Wohnort: 1010 Wien :o)
Kontaktdaten:

Re: Seminar im ersten Abschnitt

Beitrag von Oink »

Peppels85 hat geschrieben:Aber als freies Wahlfach kann mans doch machen oder (eventuell auch fürs Zweitstudium und dann anerkennen lassen)?
Auch wenn man etwas für Freie Wahlfächer machen will, muss man die Vorbedingungen, die es für eine LV gibt, erfüllt haben.

Diese Vorbedingungen können mannigfaltig sein und sind nicht allein auf das eigentliche Studium beschränkt.

Beispiel:
Du bist im 2. Semester UF Deutsch und möchtest ein SE machen. Den 1. Abschnitt haste nicht. Ergo darfst eigentlich ned.
Nu hast aber schon ein Lehramtstudium abgeschlossen und Deutsch ist das 3. Fach, das Du machst. Dann darfst schon. Da haste in Deinem abgeschlossenen Studium schon das Rüstzeug zum Besuch des SE geholt.
Das wird sich aber dann eben immer auch im Einzelfall angeschaut.

So nach dem Motto "I bin zwar erst im 2. Semester (ohne anderes Studium) und mach nu mal ein SE NdL für die FWF!" wird zu Problemen führen.

Peppels85 hat geschrieben:Was passiert eigentlich wenn man den 1. Abschnitt nicht hat, das Datum der erbrachten Leistung aber nach dem Einreichdatum des 1. Abschnittes steht?
Wird einem die Leistung dann aberkannt? Kann man da keinen Vorziehungsantrag stellen?
Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Und im Lehramt meist nur nachgeprüft, ob man eine Leistung erbracht hat und ned wann. ;) Allerdings ist der Studienplan ned überall sinnentleert :lol: und es ist sicher besser, den 1. Abschnitt zu haben, denn zuviel vorzuziehen.

Faustregel:
die SPL stimmt der Vorziehung eines SE zu, wenn man das entsprechende PS absolviert hat.
Mit Antrag ist immer besser als ohne. ;) Die Erlaubnis des SPL sichert ab. Alles andere ist allenfalls angreifbar.
So eine Bestätigung kann man aber allenfalls auch nachträglich noch holen. Gut argumentieren ist die halbe Genehmigung - aber das sollte GermanistInnen ja eh ned schwerfallen. :-D
Antworten

Zurück zu „Lehramtsstudium“