Hallihallo!
Ich hätte da zwei Fragen und hoffe, mir kann jemand helfen:
Mir fehlen noch 3 Prüfungen vom 1. Abschnitt und ich werde die letzte erst im Sommersemester machen können.
1. Weiß jemand, ob ich das FAP trotzdem schon vorziehen kann? Kann man sich von einem dafür zuständigen Professor das Einverständnis holen?
2. Ich habe mich in diesem (laufenden) Semester für 2 Fachdidaktik Seminare angemeldet und hatte das MEGA Glück, in beide reinzukommen. Jetzt bin ich aber draufgekommen, dass man eigentlich nur EIN Seminar in den ersten Abschnitt vorziehen darf (ich war leider zu blöd, um es vorher gescheit zu lesen:-)). Weiß jemand, ob das ein Problem sein wird, oder sind sie da eh relativ locker? Nicht, dass ich dann ein Seminar nochmal machen muss...???
Hoffentlich weiß da vielleicht irgendjemand was dazu??? Würde mir echt helfen!!!
Danke schon mal im Voraus:-)!!!
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Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
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Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Anrechnung FAP und fachdidaktische Seminare
-
- Referent der SSS DP
- Beiträge: 1105
- Registriert: Mo 17.Sep 2012, 19:34
- Wohnort: 1010 Wien :o)
- Kontaktdaten:
Re: Anrechnung FAP und fachdidaktische Seminare
1. das müsstest auf der Bildungswiss. erkunden. Was ich weiß, darf man vorziehen. Aber ich weiß nicht, wieviel allenfalls noch fehlen darf.
2. An der Germ sind´s relativ locker, was ich so weiß.
Solange sich die SPL ned ändert und da ein hart durchgreifender kommt,... 
2. An der Germ sind´s relativ locker, was ich so weiß.


Re: Anrechnung FAP und fachdidaktische Seminare
Danke dir!!
- Kimyona123
- Germling
- Beiträge: 454
- Registriert: Do 24.Sep 2009, 16:47
- Wohnort: Wien
Re: Anrechnung FAP und fachdidaktische Seminare
Also, das kommt ganz darauf an: Welche Prüfungen fehlen dir noch? Wenn du in der Bildungswissenschaft den 1. Abschnitt bereits fertig hast, solltest du es machen dürfen.zwiwu2801 hat geschrieben:Hallihallo!
Ich hätte da zwei Fragen und hoffe, mir kann jemand helfen:
Mir fehlen noch 3 Prüfungen vom 1. Abschnitt und ich werde die letzte erst im Sommersemester machen können.
1. Weiß jemand, ob ich das FAP trotzdem schon vorziehen kann? Kann man sich von einem dafür zuständigen Professor das Einverständnis holen?
2. Ich habe mich in diesem (laufenden) Semester für 2 Fachdidaktik Seminare angemeldet und hatte das MEGA Glück, in beide reinzukommen. Jetzt bin ich aber draufgekommen, dass man eigentlich nur EIN Seminar in den ersten Abschnitt vorziehen darf (ich war leider zu blöd, um es vorher gescheit zu lesen:-)). Weiß jemand, ob das ein Problem sein wird, oder sind sie da eh relativ locker? Nicht, dass ich dann ein Seminar nochmal machen muss...???
Hoffentlich weiß da vielleicht irgendjemand was dazu??? Würde mir echt helfen!!!
Danke schon mal im Voraus:-)!!!
In der Regel gilt aber was auch im Studienplan steht: Ab dem 5. Semester darfst du es machen.
Außerdem: Du musst in jedem Unterrichtsfach ein FAP machen. Vielleicht weißt du es ja, aber weil du geschrieben hast 'das FAP', war ich mir nicht ganz sicher (denn es müsste dann ja 'eines der FAPs' oder so heißen)
LG
Jemand sagte mir einmal, das Leben bestehe nicht nur aus Lesen.
Ich antwortete: "Das stimmt. Doch Lesen macht das Leben bei Weitem erträglicher."
Ich antwortete: "Das stimmt. Doch Lesen macht das Leben bei Weitem erträglicher."