Wüsste da von keiner Regelung?
Wie ist es denn bei DaF/Z? Wird wohl ähnlich sein.
Eigentlich gibt es ja nur die Voraussetzung eines entsprechenden BAs (für den und in dem man ja logischerweise entsprechende Sprachkenntnisse braucht, auch Latein gemacht haben muss, etc.) Wird dann beim MA im Normalfall wohl nicht mehr kontrolliert, ist in Vorraussetzungen nicht verankert. Ob individuell nach Herkunft schon, weiß ich nicht, fände ich aber bedenklich.
Studienplan hat geschrieben:§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
(2) Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Bachelorstudium Deutsche Philologie an der Universität Wien.
(3) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.
bzw.:
https://studentpoint.univie.ac.at/zum-s ... enntnisse/
Edith meint, o.k. im MA Daf/Z gibts noch nen 4.ten Punkt mit C1. Beim normalen MA eben nicht. Beim BA ist die Rede von B2 Pflicht und C1 Empfehlung. Aber grundsätzlich gilt eben obiges Quote, kommt halt evtl. drauf an, was man für Vorstudien hat.