NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...
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Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find
Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Arbeit zweimal abgeben- geht das?
Arbeit zweimal abgeben- geht das?
gibt es irgendwelche einschränken,wenn ich eine arbeit, die ich für eine andere LV geschrieben haben, in einer zweiten, zwar verändert, aber im kernbereich gleich, LV abgebe?
kann das folgen haben oder ist das legitim, weil die arbeit ja von mir verfasst wurde?
kann das folgen haben oder ist das legitim, weil die arbeit ja von mir verfasst wurde?
es handelt sich um eine arbeit, die während eines PSs entstanden ist und sie würde auch für eine übung, wo wir eine "arbeit" zu einem selbstgewählten thema, das zum übugnsinhalt passt, abgeben müssen (aber nur 10 seiten oder so, also nicht so umfangreich wie ein ps-arbeit) und sie würde auch verändert werden, also einige kapitel weg, andere etwas umgeschrieben....so schaut der sachverhalt aus
aber eigentlich, umso länger ich darüber nachdenke. was soll eigentlich nicht legitim daran sein, es ist meine arbeit, mein wissen, meine recherche, die ich betrieben habe, warum sollte ich das ganze noch einmal machen, wenn es wieder zum selben ergebnis führen würde, nur damit ich ein zweites mal die arbeit habe...
doch das geht natürlich.gast hat geschrieben:es handelt sich um eine arbeit, die während eines PSs entstanden ist und sie würde auch für eine übung, wo wir eine "arbeit" zu einem selbstgewählten thema, das zum übugnsinhalt passt, abgeben müssen (aber nur 10 seiten oder so, also nicht so umfangreich wie ein ps-arbeit) und sie würde auch verändert werden, also einige kapitel weg, andere etwas umgeschrieben....so schaut der sachverhalt aus
Ich würde das definitiv NICHT machen. Du plagiierst natürlich nicht, aber du kannst nicht für die Arbeit von 2sst. vier sst. verlangen. Wenn du die Arbeit komplett umschreibst, also die einzelnen Sätze anders lauten ist es sicher kein Problem. Aber wenn du ganze Passagen Wort wörtlich übernimmst könntest du damit Probleme bekommen. Und genau darum geht es auch...du kannst den absolut identischen Inhalt abgeben, aber komplett umformuliert. my opinion.
Im Prinzip ist es nur eine geänderte Kopie und ein Plagiat einer schon vorhandenen (wenn auch eigenen) Arbeit.
Da Du Dir ja theoretisch beispielsweise ein PS Neuere Deutsche Literatur einmal als PS (I 1231) und einmal als Wahlfach (I 2900) anrechnen lassen kannst, kämst Du sohin sehr billig zu zwei Noten, wo eigentlich nur eine gerechtfertigt wäre.
Wenn Du dabei erwischt wirst, droht Dir die Aberkennung einer der Prüfungen. Die Profs reagieren darauf übrigens äußerst empfindlich, wenn sie Dir einmal draufgekommen sind.
Wie lange im Nachhinein dieser "Betrug" noch rückverfolgbar ist, weiß ich leider auch nicht. Aber theoretisch könntest Du damit auch später noch einen uU schon abgelegten Mag.titel zurücklegen müssen.
Und wenn schon nicht so arg, so macht es sich im beruflichen Lebensweg nicht sehr gut, wenn rauskommt, dass man in der Art beschissen hat.
Mein Rat: lass es lieber bleiben!
Da Du Dir ja theoretisch beispielsweise ein PS Neuere Deutsche Literatur einmal als PS (I 1231) und einmal als Wahlfach (I 2900) anrechnen lassen kannst, kämst Du sohin sehr billig zu zwei Noten, wo eigentlich nur eine gerechtfertigt wäre.
Wenn Du dabei erwischt wirst, droht Dir die Aberkennung einer der Prüfungen. Die Profs reagieren darauf übrigens äußerst empfindlich, wenn sie Dir einmal draufgekommen sind.
Wie lange im Nachhinein dieser "Betrug" noch rückverfolgbar ist, weiß ich leider auch nicht. Aber theoretisch könntest Du damit auch später noch einen uU schon abgelegten Mag.titel zurücklegen müssen.
Und wenn schon nicht so arg, so macht es sich im beruflichen Lebensweg nicht sehr gut, wenn rauskommt, dass man in der Art beschissen hat.
Mein Rat: lass es lieber bleiben!
Der Betrug ist noch viele jahre verfolgbar. Mir ist ein Fall bekannt von einer germanistin die ihre Diplomarbeit zum teil abgeschrieben hat. nun ja ihr wurde ein paar jahre nach der promotion der titel aberkannt. ka ob sie das recht hat diesen noch einmal nachzumachen. ich würde entweder auf die zwei stunden verzichten oder mich reinhängen und die arbeit neu formulieren.
Stimmt! Aber Betrug bleibt Betrug. Auch wenn Du Dich nicht an fremdem, geistigem Eigentum vergreifst.Anonymous hat geschrieben:das ist ja kein diplomarbeit, mensch.
Und es reagieren einige Profs auf ähnlich lautende Arbeiten ziemlich empfindlich! Da machen sich schon einige derer viel Mühe mit´m Vergleichen!
Aber probier´s halt aus! Ist ja nur Dein Schaden, wenn es Dir nachgewiesen wird!
:mrgreen:
nein es ist natürlich keine diplomarbeit...es ist nur eine wissenschaftliche arbeit sonst gar nichts. eine wissenschaftliche arbeit eben...für die du 2 statt einer note haben willst. ganz klar. viel glück. wie wärs wenn du versucht gleich das ganze studium mit einer arbeit zu absolvieren? kann doch nicht so schwer sein...einfach die richtigen lvs raussuchen dann wird das schon. oder die freien wahlfächer...alles mit einer einzigen arbeit. wie wär das, huh? ist das eine idee?
ich kann das echt nicht verstehen und freue mich richtiggehend dass die profs so hart durchgreifen. da hüpft mir das herz wenn wieder einer/eine beim absichtlichen plagiieren erwischt wurde.
ich kann das echt nicht verstehen und freue mich richtiggehend dass die profs so hart durchgreifen. da hüpft mir das herz wenn wieder einer/eine beim absichtlichen plagiieren erwischt wurde.