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Familienbeihilfe
Familienbeihilfe
Das Finanzamt meint ich sollte Ende dieses Semesters endlich meine Lateinergenzungsprüfung ablegen da ich sonst den 1. Studienabschnitt nicht in 5 Semestern beenden werde und dadurch bis auf weiteres keine Familienbeihilfe bekomme. Weiß jemand wann der diesbezügliche Stichtag ist (Ende des Sem., Ende der Ferien, Anfang nächsten Sem., Ende der Nachfrist,...)?
-
- Germling
- Beiträge: 269
- Registriert: Di 02.Mär 2004, 8:50
- Wohnort: wieda in wien
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soweit ich weiß, muss man latein bis zum ende des 1. abschnitts nachgemacht haben, darf aber nicht die letzte prfg im 1. abschnitt sein. aber ich schließe mich murmel an, frag lieber noch mal im finanzamt nach.
einbildung ist auch eine bildung
feminismus ist eine gefährliche ideologie, sie zerstört das patriarchat
www.univie.ac.at/iggerm
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Ernst nehmen. So ist es nämlich wirklich. Ohne Latein kein 1. Abschnitt fertig.:!: hat geschrieben:Dachte hier ginge es schneller.
Das Latein nicht die letzte Prüfung im 1. Abschnitt sein darf habe auch ich schon öfters gehört jedoch noch von keiner sich zuständig fühlenden Autorität. Ist das jetzt eine Art urban legend oder sollte ich das ernst nehmen?
http://www.univie.ac.at/klassphil/latein/main.htm!:! hat geschrieben:Dass ohne Latein mein 1. Abschnitt kein vollständiger 1. Abschnitt ist ist mir bewusst. Mit ernst nehmen meinte ich das Gerücht betreffend Latein als (nicht) absolut letzte Prüfung im 1. Abschnitt.
Hier hast du es auf der offiziellen Unihomepage, wenn du es von wem andren auch noch hören willst...unter "Vorbemerkungen"
und hier nochmal
http://www.univie.ac.at/klassphil/latein/recht.htm#3
Reicht?
Das Leben ist ein Hund, mal schwarz, mal weiss, mal kunterbunt!!
Re: Familienbeihilfe
Das muss reichen! Offizieller geht´s nicht! Zusätzlich vielleicht noch den Studienplan Deutsche Philologie Nr. 273 Pkt. 1.1
http://mitteilungsblatt.univie.ac.at/ba ... 6.2002.pdf
Latein darf nicht die letzte Prüfung sein!!! Es sollte ja eigentlich eine Grundlage sein!
http://mitteilungsblatt.univie.ac.at/ba ... 6.2002.pdf
Latein darf nicht die letzte Prüfung sein!!! Es sollte ja eigentlich eine Grundlage sein!
Lt. Auskunft des Finanzamtes für die Bezirke 1 und 23, Abt. Familienbeihilfe, endet ein Semester mit den Semesterferien (und diese Tage wären sohin als Stichtage zu sehen), das hieße entweder am 28. 2. (bzw. 29. 2. im Schaltjahr ) oder am 30. 9. eines jeden Jahres.:!: hat geschrieben:Das Finanzamt meint ich sollte Ende dieses Semesters endlich meine Lateinergenzungsprüfung ablegen da ich sonst den 1. Studienabschnitt nicht in 5 Semestern beenden werde und dadurch bis auf weiteres keine Familienbeihilfe bekomme. Weiß jemand wann der diesbezügliche Stichtag ist (Ende des Sem., Ende der Ferien, Anfang nächsten Sem., Ende der Nachfrist,...)?
Ich geb zu, ich bin bissl faul, weil ich nicht überall alles schreibe, sondern reinkopiere.
!:! hat eine ähnliche Frage ein zweites Mal gestellt
2. Diplomprüfung 1. Teil = alle Zeugnisse aus Deutscher Philologie, Freie Wahlfächer und die Diplomarbeit
2. Diplomprüfung 2. Teil = Kommissionelle Prüfung
Bei weitergehenden Fragen an die SPL wenden!
!:! hat eine ähnliche Frage ein zweites Mal gestellt
Worauf ich folgendes antwortete:!:! hat geschrieben:Was ist dran an der Geschichte, dass die Lateinergänzungsprüfung nicht die letzte Prüfung im 1. Abschnitt sein darf? Theoretisch kann ich alle freien Wahlfächer in den 1. Abschnitt vorziehen, zählen die dann auch als Prüfungen für den 1. Abschnitt? Wer auf der Germanistik ist für das zuständig?
In-sei-da hat geschrieben:An der Geschichte ist viel dran, da Latein ja eine Voraussetzung darstellt und deswegen am Anfang absolviert werden sollte.
Also erst Voraussetzung schaffen, dann studieren! Übertrieben dargestellt!
Das Zeugnis aus Latein scheint nicht am Dipl.zeugnis auf. Daher muss eine Prüfung aus Deutsche Philologie die letzt-abgeschlossene sein.
______________
Die LV für die zwei Abschnitte haben sog. Prüfungspasscodes (I-Nummern), wobei die mit einer 1 anfangen für den
1. Abschnitt zählen und die mit einer 2 . . .
LV, die man in beiden Abschnitten braucht und belegen kann (VO und KO) haben die I-Nummern je nach dem. Deswegen ist es immer günstig anzugeben, für welchen Abschnitt man LV-Noten gerne hätte; es erspart uU eine Menge unnötige Lauferei, da man ja von denen auch ein paar in den 1. Abschnitt vorziehen kann!
Freie Wahlfächer I 2000 = für den zweiten Abschnitt zählend!
Für alle Fragen betreffend den Studienplan ist der Studienprogrammleiter verantwortlich. Das ist momentan Kriegleder und als Stellvs Patocka, Boeckmann und Klingenböck für die jeweils angekündigten*) Bereiche.
Hoffe, Du kannst was damit anfangen.
*) zB auf den blauen Plakaten, die am Institut rumhängen!
Das ist aber im Studienplan relativ genau definiert: 1. Diplomprüfung für Diplomstudierende = 20 Zeugnisse des 1. Abschnitts (das Lateinzeugnis gehört zu den 20 nicht dazu und die Lateinprüfung muss also vor Bestehen des 20. Zeugnisses liegen).Emilia Ragems hat geschrieben:Das mit "vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung" haben sie ja Gott sei Dank wieder mal supereindeutig formuliert. Möcht gar nicht wissen wie viele Leute nicht wissen, wie die erste Diplomprüfung genau aussieht...
2. Diplomprüfung 1. Teil = alle Zeugnisse aus Deutscher Philologie, Freie Wahlfächer und die Diplomarbeit
2. Diplomprüfung 2. Teil = Kommissionelle Prüfung
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@magistra: wenn du dir die lv. als (freie) wahlfächer für germanistik anrechnen lässt, ist es ja eh so, als würdest du 12 stunden germ. machen.
also ja, du musst dir die stunden nur rechtzeitig anrechnen lassen. abgesehen davon wird eh nicht kontrolliert, wie viele stunden du im sem. machst (über dein drittes semester bist du ja schon hinaus), du musst nur in fünf sem. fertig werden.
lg
also ja, du musst dir die stunden nur rechtzeitig anrechnen lassen. abgesehen davon wird eh nicht kontrolliert, wie viele stunden du im sem. machst (über dein drittes semester bist du ja schon hinaus), du musst nur in fünf sem. fertig werden.
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andere frage:
weiß jemand wie hoch die zuverdinestgrenze ist wenn man familienbeihilfe bezieht? ich hab da was von geringfügigkeitsgrenze im gedächtnis - ABER angeblich kommt das nicht auf den monatl Lohn an,sondern auf ein jahreseinkommen......????? weiß da jemand mehr???
bin grad etwas ratlos
achja und weiuß vllt auch jemand ob da alimente mit reinfallen? (dank ja mal ja, aber wer weiß *g*)
thx
weiß jemand wie hoch die zuverdinestgrenze ist wenn man familienbeihilfe bezieht? ich hab da was von geringfügigkeitsgrenze im gedächtnis - ABER angeblich kommt das nicht auf den monatl Lohn an,sondern auf ein jahreseinkommen......????? weiß da jemand mehr???
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„Ein Text ist nicht dann vollkommen, wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern dann, wenn man nichts mehr weglassen kann.“
(A. de Saint-Exupery)
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