NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
Das heißt: Es sind keine Neuregistrierungen und Postings mehr möglich,
das Forum bleibt noch online zwecks Recherche- und Andachtszwecken.
Danke für deinen Besuch und weiterhin alles Gute ...

-> SPL (!) | -> VLVZ u:find SPL10 | -> Prüfungstermine | -> Fragensammlungen | -> ProfessorInnen | -> Oinks Tipps | -> Stammtisch?

Aktuelles:
- Für Vorlesungen ist keine Anmeldung vorgesehen (moodle zu Semesterbeginn über vlvz-Link anlegen)
- Auf der SPL Seite findet sich nun für Anliegen und Problemchen ein SPL-Kontaktformular.
- Das neue vlvz "u:find" ist online: u:find

Termine/Fristen:
Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr

geringfügig oder teilzeit?

Alles zum Studium und zum Studienalltag
Antworten
Gast

geringfügig oder teilzeit?

Beitrag von Gast »

weiß jemand, wie das gehandhabt wird, wenn man zwei jobs auf geringfügigkeitsbasis macht? bei teilzeitarbeit werden steuern abgezogen, bei zwei geringfügige jobs ebenso? danke für hilfe
Starbuck
Ehemalige
Beiträge: 1205
Registriert: Mo 01.Mär 2004, 19:28
Wohnort: *home*
Kontaktdaten:

Beitrag von Starbuck »

ich kann auch falsch liegen aber bei geringfügig bist du nicht versichert - nicht pension und kranken - bei teilzeit schon!
"When you talk to God, they call it prayer. When God talks to you, they call it- Mulder
Benutzeravatar
susi
Mag. Germ.
Beiträge: 1025
Registriert: Fr 27.Aug 2004, 16:55

Beitrag von susi »

so ist es. Im Gurnde zumindest. Man muss auch keine STeuern zahlen. Aufpassen muss man jedoch wenn man zB zwei oder mehrere geringf. Jobs hat. Da gibt es nämlich für Sozvers, etc.. jeweils eigene Einkommensgrenzen.
*Pour rêver, il ne faut pas fermer les yeux, il faut lire." (M. Foucault)
Gast

Beitrag von Gast »

Tut mir Leid, ich wollte Dir gerne weiterhelfen mit einer Antwort, aber mir ist das Ganze auch nicht gerade klar! Am besten, Du fragst bei der Wiener Gebietskrankenkasse nach. Die erklären Dir, ob Du Dich versichern musst oder nicht.

Deine Arbeitgeber jedenfalls müssen Dich nicht versichern, weil Du ja jeweils geringfügig arbeitest. Du selber übertrittst mit Deinem Einkommen aber die Geringfügigkeitsgrenze. Was das genau heißt, weiß ich aber nicht!

Falls Du jedenfalls noch mitversichert bist bei Eltern oder so, dürfte das alles kein Problem sein.

Aber frag bitte auf jeden Fall nach! Nicht dass Du dann am Ende was nachzahlen musst.
Benutzeravatar
TaoTao
Germling
Beiträge: 664
Registriert: Mi 01.Sep 2004, 10:34
Kontaktdaten:

Beitrag von TaoTao »

Da gibts ja jetzt eine neue Geringfügigkeitsgrenze: 333,irgendwas Euro glaub ich.

Wenn du nur geringfügig arbeiten willst, darfst du INSGESAMT nicht drüberkommen, dh wenn du in jedem deiner Jobs nur 150 Euro verdienst bleibst du drunter... aber höchstwahrscheinlich wirst du drüber kommen, nehm ich mal an - und da musst du dann für alles Versicherungsbeitrag zahlen, auch wenn du noch woanders mitversichert bist.
Bild
Antworten

Zurück zu „Allgemeines zum Studium“