NEU: DAS NARRENSCHIFF IST MIT 24. MAI 2017 IN DEN MUSEUMSMODUS ÜBERGEGANGEN
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Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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VO-Prüfungen
VO-Prüfungen
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich VO-Prüfungen.
Angenommen, ich besuche in diesem SS eine VO und mache erst nächstes WS die Prüfung darüber. Für welches Semester wird die entsprechende Note dann gerechnet? Fürs SS oder fürs WS?
Es ist deshalb wichtig, weil ich in diesem SS den 1. Abschnitt abschließen möchte. Wenn die VO-Prüfungs-Note aber erst für das nächste Semester gerechnet werden würde, bräuchte ich ja sozusagen ein Semester länger, was ich aber vermeiden will.
Würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft gibt.
Danke
ich habe eine Frage bezüglich VO-Prüfungen.
Angenommen, ich besuche in diesem SS eine VO und mache erst nächstes WS die Prüfung darüber. Für welches Semester wird die entsprechende Note dann gerechnet? Fürs SS oder fürs WS?
Es ist deshalb wichtig, weil ich in diesem SS den 1. Abschnitt abschließen möchte. Wenn die VO-Prüfungs-Note aber erst für das nächste Semester gerechnet werden würde, bräuchte ich ja sozusagen ein Semester länger, was ich aber vermeiden will.
Würde mich freuen wenn mir jemand Auskunft gibt.
Danke
Diese Aussage ist heute falsch! Früher war das aus finanzamttechnischen Gründen so.moriaz hat geschrieben:wenn du erst im ws die prüfung machst, wird sie auch erst fürs ws angerechnet
Das hieße nämlich auch, dass man Prüfungen machen könnte von Vorlesungen, die stattgefunden haben, als man noch nicht inskribiert war! Und das geht (auch) nicht!
Die Prüfung wird also dem Semester zugeordnet und nicht dem Datum!
sorry für die falsche antwort
jetzt habe ich auch eine (wahrscheinlich blöde) frage:
wenn ich den ersten abschnitt nach dem ws. einreichen muss (damit ich im sose seminare usw. besuchen kann) und erst im sose meine letzte vo-prüfung mache, was passiert dann damit? wird sie mir nachträglich zum ersten abschnitt gezählt oder zählt sie dann schon zum zweiten.. und wenn ich die vo. für den ersten abschnitt bräuchte, müsste ich sie dann nicht ohnehin vor dem einreichen ablegen (weil ich ja nur mit allen zeugnissen einreichen kann)
oder anders gefragt: müsste limette die prüfung nicht sowieso im ws machen, um im sose mit dem zweiten abschnitt beginnen zu können?
ich bin verwirrt
jetzt habe ich auch eine (wahrscheinlich blöde) frage:
wenn ich den ersten abschnitt nach dem ws. einreichen muss (damit ich im sose seminare usw. besuchen kann) und erst im sose meine letzte vo-prüfung mache, was passiert dann damit? wird sie mir nachträglich zum ersten abschnitt gezählt oder zählt sie dann schon zum zweiten.. und wenn ich die vo. für den ersten abschnitt bräuchte, müsste ich sie dann nicht ohnehin vor dem einreichen ablegen (weil ich ja nur mit allen zeugnissen einreichen kann)
oder anders gefragt: müsste limette die prüfung nicht sowieso im ws machen, um im sose mit dem zweiten abschnitt beginnen zu können?
ich bin verwirrt
Arrrgnnh. Meine Antwort ist falsch! Des is´ alles saudeppert.
Mal sehen, vielleicht schaffe ich es in einem zweiten Anlauf:
1. Um eine Prüfung für eine VO machen zu können, muss man in dem Semester, wo die VO stattfand inskribiert gewesen sein.
2. Im Sammelzeugnis scheint aber ganz klar das Datum auf, wann man die Prüfung gemacht hat!
3. Wäre die VO die letzte Prüfung für den entsprechenden Abschnitt, würde das Datum der Prüfung am Diplomzeugnis oben stehen!
Deine Anfrage moriaz ist also nur deswegen blöd, weil ich nicht lange genug nachgedacht habe.
Entschuldige bitte.
Mal sehen, vielleicht schaffe ich es in einem zweiten Anlauf:
1. Um eine Prüfung für eine VO machen zu können, muss man in dem Semester, wo die VO stattfand inskribiert gewesen sein.
2. Im Sammelzeugnis scheint aber ganz klar das Datum auf, wann man die Prüfung gemacht hat!
3. Wäre die VO die letzte Prüfung für den entsprechenden Abschnitt, würde das Datum der Prüfung am Diplomzeugnis oben stehen!
Deine Anfrage moriaz ist also nur deswegen blöd, weil ich nicht lange genug nachgedacht habe.
Entschuldige bitte.
Danke für die zahlreichen Antworten, leider bin ich jetzt noch verwirrter...
Kann mir vielleicht noch jemand folgende Entscheidungsfrage mit JA oder NEIN beantworten? Dann wär ich wirklich glücklich und würd mich endlich auskennen...
Wenn ich dieses SS den 1. Abschnitt abschließe, habe ich 4 Semester dafür gebraucht.
Wenn ich aber eine VO-Prüfung (über eine VO, die ich dieses SS besucht habe) erst nächstes WS mache, habe ich deswegen 5 Semester für den 1. Abschnitt gebraucht. Ergo habe ich das Toleranzsemester für den 1. Abschnitt ausgenützt.
Richtig oder falsch?
Danke nochmals...vielleicht gibts ja einen geduldigen Menschen, der sich meiner annimmt...
Limette
Kann mir vielleicht noch jemand folgende Entscheidungsfrage mit JA oder NEIN beantworten? Dann wär ich wirklich glücklich und würd mich endlich auskennen...
Wenn ich dieses SS den 1. Abschnitt abschließe, habe ich 4 Semester dafür gebraucht.
Wenn ich aber eine VO-Prüfung (über eine VO, die ich dieses SS besucht habe) erst nächstes WS mache, habe ich deswegen 5 Semester für den 1. Abschnitt gebraucht. Ergo habe ich das Toleranzsemester für den 1. Abschnitt ausgenützt.
Richtig oder falsch?
Danke nochmals...vielleicht gibts ja einen geduldigen Menschen, der sich meiner annimmt...
Limette
Ich werde noch ganz meschugge, wegen Deinem SS und WS!Limette hat geschrieben:Wenn ich dieses SS den 1. Abschnitt abschließe, habe ich 4 Semester dafür gebraucht.
Wenn ich aber eine VO-Prüfung (über eine VO, die ich dieses SS besucht habe) erst nächstes WS mache, habe ich deswegen 5 Semester für den 1. Abschnitt gebraucht. Ergo habe ich das Toleranzsemester für den 1. Abschnitt ausgenützt.
Richtig oder falsch?
Es ist nämlich jetzt das WS aus und das SS fängt an. Ich mach mal Zahlen dazu, dann wird´s für mich leichter:
Wenn Du spätestens am Ende des SS06 den 1. Abschnitt abschließt, dann hast Du 4 Semester dafür gebraucht?
Jetzt kommen nämlich meine Probleme: wie kannst Du eine VO schon besucht haben, das SS06 hat ja noch nicht mal angefangen?
Richtig!Starbuck hat geschrieben:sobald du eingereicht hast ist dein abschnitt beendet!
Tut leid, ich bin jetzt völlig durch den Wind! Und das bei einem Thema, wo ich mich sonst 1a auskenne!
zum Thema Toleranzsemester: da gibt es ein bisschen weiter unten einen Thread. Zumindest für die Familienbeihilfe ist es egal ob du 4 oder 5 semester für den ersten abschnitt brauchst weil du dann je nachdem das toleranzsemester mitnehmen kannst in den 2. abschnitt. die gesamt-semesteranzahl bleibst also gleich. verwirrend?
hier infos zum vorziehen:
http://germforum.roseflex.com/viewtopic ... ehen#22019
http://germforum.roseflex.com/viewtopic ... ehen#22019