Und mir erst! Und damit ich auch noch zu meinem Recht kommen darf, . . .Karenin hat geschrieben:es ist mir - wie immer - eine ehre und freude *verbeug*
Nö, überhaupt nicht! Es gibt drei Termine, die der Prof offiziell verlautbaren kann (und eigentlich in der allerersten LV-Stunde sollte), wann die Arbeit abzugeben ist und zwarkleinesschwarzes hat geschrieben:Könnte das zum Problem werden weil ja eigentlich die Abgabefrist für schriftliche Arbeiten der 30.10. ist?
- für´s Sommersemester:
30. Juni (Ende des Semesters)
30. September (Ende des Semesters inkl. vorlesungsfreie Zeit)
30. November (Ende der Nachfrist)
- für´s Wintersemester:
31. Jänner (Ende des Semesters)
28./29. Feber (Ende des Semesters inkl. vorlesungsfreie Zeit)
30. Juni (wurde festgelegt, damit man im WiSe und im SoSe die gleichen spätesten Abgabezeiten hat - nämlich 5 Monate nach Semesterende [vorher war´s nämlich der 30. April - der immer noch das Ende der Nachrfrist darstellt])
So! Naja! Und dann darf der Prof. noch max. 4 Wochen zur Benotung brauchen!
Ergo:
Mit 7.11. für die bewertete Seminararbeit kann Dir gor nix passieren! Aber das hat ja der Clown auch schon angeführt!