frage:
hab im ersten abschnitt eine vo ältere gemacht, die ich mir jetzt für den zweiten abschnitt anrechnen lassen möcht.
habs halt aber für den ersten abschnitt gmacht, damals.
meints ihr ist das ein problem?
hat da schon irgenwer erfahrung damit?
bin für jede antwort dankbar, lg
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anrechnen von prüfungen
natürlich hast du ein problem; du kannst dir zeugnisse doch nicht doppelt anrechnen lassen! wenn im studienplan steht, dass du im 1. abschnitt 3 vo machen musst und im 2. auch, dann sind das insgesamt 6...
du kannst dir ja auch nichts aus deinem hauptstudium für die freien wahlfächer anrechnen lassen.
du kannst dir ja auch nichts aus deinem hauptstudium für die freien wahlfächer anrechnen lassen.
nein, so war das net gemeint.
hab die vorlesungsprüfung natürlich zusätzlich gemacht, nur hab ich sie mir eben für den ersten abschitt anrechnen lassen (hab das zeugnis damals für die kinderbeihilfe gebraucht, als hab ich einfach irgendeine zusätzliche prüfung gemacht ...)
nur ist es jetzt halt eine 121 er, und ich möchts als 212!
hab die vorlesungsprüfung natürlich zusätzlich gemacht, nur hab ich sie mir eben für den ersten abschitt anrechnen lassen (hab das zeugnis damals für die kinderbeihilfe gebraucht, als hab ich einfach irgendeine zusätzliche prüfung gemacht ...)
nur ist es jetzt halt eine 121 er, und ich möchts als 212!
ich würd mal versuchen im dekanat der geisteswissenschaften nachzufragen, ob man da was machen kann...
Wenn du dir das Zeugnis noch nicht als freies Wahlfach anrechnen hast lassen, dann können die eventuell die Kennzahl ändern....
hat bei mir funktioniert, allerdings 2 Tage nachdem ich ein Zeugnis mit einer falschen LVKennzahl oder wie das heist (2.. statt 1..) erhalten hab..
einen Versuch ist es wert...
gruß
Wenn du dir das Zeugnis noch nicht als freies Wahlfach anrechnen hast lassen, dann können die eventuell die Kennzahl ändern....
hat bei mir funktioniert, allerdings 2 Tage nachdem ich ein Zeugnis mit einer falschen LVKennzahl oder wie das heist (2.. statt 1..) erhalten hab..
einen Versuch ist es wert...
gruß
prinzipell darfst du die Vo aus dem 2. Abschnitt in den ersten vorziehen (genauso wie KOs, und germanistische Wahlfächer), allerdings gilt das nur, wenn du (nona) alle VO-Prüfungen für den ersten Abschnitt gemacht hast. und nicht vergessen: wenn du Vos vroziehst, dürfen von den 6SWS nur 4 aus einem BEreich stammen (also ÄL, NL, SPWI), das muss iengehalten werden, ansonsten alles kein Problem, laut der Graphik des Studienplans, die im KOVO war.
lg SUsi
lg SUsi
Re: anrechnen von prüfungen
HEY..das ist überhaupt kein Problem!
Hab dasselbe auch gehabt und es war einwandfrei...also keine Sorgen!
Hab dasselbe auch gehabt und es war einwandfrei...also keine Sorgen!