Ich hab jetzt eine positive Prüfung in der Kategorie "Neue deutschere Literatur" (Oper und Drama) und mache heuere DaF/DaZ-VO bei Krumm.
Ich studiere auf Lehramt und wollte nur wissen, muss ich jetzt noch eine VO in Deutsche Sprache und eine VO in ältere deutsche Literatur machen oder kann ich mir die jetzt aussuchen in welcher Kategorie ich die mache?
[Und weiß wer ob es in der Vorlesung Sprachgeschichte bei Patocka einen Reader gibt? - Ich würd die Prüfung gerne machen, kann die VO wegen einer anderen Übung aber nicht besuchen]
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Frage zu Vorlesungseinteilung
- perfect.ending
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Re: Frage zu Vorlesungseinteilung
Das ist eine gute Frage, weil sowohl die Rechtsansicht der StV, als auch die der Studienprogrammleitung nur bedingt aus dem Studienplan herauszulesen ist.
Der Studienplan führt zur Zuordnung der Vorlesungen des zweiten Abschnitts nichts aus, einzig vermerkt er, dass »VO Vorlesungen (max. 2 SSt. aus einem Prüfungsfach)« vorgezogen werden können.
Die Studienprogrammleitung interpretiert in den »Kurzinformationen« den Studienplan auf ihren Übersichtsseiten dergestalt, dass die Vorlesungen des zweiten Abschnitts nach freier Wahl zu absolvieren sind, aber nur insgesamt 2 SSt. Vorlesungen vorgezogen werden dürfen. Das ist eine sehr kreative Auslegung der Wendung »aus einem Prüfungsfach«, die ich eher als »pro Prüfungsfach« gelesen hätte.
Die StV führt dagegen in ihrem Studienleitfaden aus: »Max. 2 SST aus einem Bereich, du musst also mindestens zwei der Prüfungsfächer mit Vorlesungsstunden abdecken. Die VO kannst du in den 1. Abschnitt vorziehen.« Der erste Teil ist nicht aus den Rechtsquellen herauszulesen.
Ich halte im übrigen beide Ansichten für irrig. Der Studienplan besagt, wörtlich ausgelegt, dass die für den zweiten Abschnitt verbleibenden Vorlesungen prinzipiell frei auswählbar sind, wenn sie jedoch beide vorgezogen werden, dann müssen sie unterschiedlichen Prüfungsfächern entspringen. Wie sinnvoll diese Regelung ist, sei dahingestellt.
Der Studienplan führt zur Zuordnung der Vorlesungen des zweiten Abschnitts nichts aus, einzig vermerkt er, dass »VO Vorlesungen (max. 2 SSt. aus einem Prüfungsfach)« vorgezogen werden können.
Die Studienprogrammleitung interpretiert in den »Kurzinformationen« den Studienplan auf ihren Übersichtsseiten dergestalt, dass die Vorlesungen des zweiten Abschnitts nach freier Wahl zu absolvieren sind, aber nur insgesamt 2 SSt. Vorlesungen vorgezogen werden dürfen. Das ist eine sehr kreative Auslegung der Wendung »aus einem Prüfungsfach«, die ich eher als »pro Prüfungsfach« gelesen hätte.
Die StV führt dagegen in ihrem Studienleitfaden aus: »Max. 2 SST aus einem Bereich, du musst also mindestens zwei der Prüfungsfächer mit Vorlesungsstunden abdecken. Die VO kannst du in den 1. Abschnitt vorziehen.« Der erste Teil ist nicht aus den Rechtsquellen herauszulesen.
Ich halte im übrigen beide Ansichten für irrig. Der Studienplan besagt, wörtlich ausgelegt, dass die für den zweiten Abschnitt verbleibenden Vorlesungen prinzipiell frei auswählbar sind, wenn sie jedoch beide vorgezogen werden, dann müssen sie unterschiedlichen Prüfungsfächern entspringen. Wie sinnvoll diese Regelung ist, sei dahingestellt.
-
- Neologismus
- Beiträge: 13
- Registriert: Fr 20.Jan 2006, 19:50
- Wohnort: Wien
Aus der Frage geht gar nicht hervor, um welchen Abschnitt es sich handelt.
Also:
1. Abschnitt:
"Es sind jeweils zwei Stunden aus einem der beiden Bereichsgruppen: Ältere oder Neuere Deutsche Literatur - und Sprachwissenschaft oder Deutsch als Fremdsprache, zu wählen."
2. Abschnitt:
Lt. SPL 4 Semesterstunden aus folgendem Angebot:
I 2140 - VO Ältere deutsche Literatur
I 2240 - VO Neuere deutsche Literatur
I 2340 - VO Sprachwissenschaft
I 2440 - VO Deutsch als Fremd-/Zweitsprache
Lt. Studienplan sind VOs im Ausmaß von 4 Semesterstunden aus dem Bereich der Prüfungsfächer Ältere deutsche Literatur, Neuere Deutsche Literatur, Sprachwissenschaft, Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache zu wählen.
Heißt je nach Auslegung, entweder aus verschiedenen Bereichen oder auch aus gleichen Bereichen. Da du aber ohnehin eine VO aus NDL und eine aus DaF/DaZ machst, stellt sich das Problem für dich gar nicht.
LG
Also:
1. Abschnitt:
"Es sind jeweils zwei Stunden aus einem der beiden Bereichsgruppen: Ältere oder Neuere Deutsche Literatur - und Sprachwissenschaft oder Deutsch als Fremdsprache, zu wählen."
2. Abschnitt:
Lt. SPL 4 Semesterstunden aus folgendem Angebot:
I 2140 - VO Ältere deutsche Literatur
I 2240 - VO Neuere deutsche Literatur
I 2340 - VO Sprachwissenschaft
I 2440 - VO Deutsch als Fremd-/Zweitsprache
Lt. Studienplan sind VOs im Ausmaß von 4 Semesterstunden aus dem Bereich der Prüfungsfächer Ältere deutsche Literatur, Neuere Deutsche Literatur, Sprachwissenschaft, Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache zu wählen.
Heißt je nach Auslegung, entweder aus verschiedenen Bereichen oder auch aus gleichen Bereichen. Da du aber ohnehin eine VO aus NDL und eine aus DaF/DaZ machst, stellt sich das Problem für dich gar nicht.
LG
- perfect.ending
- Germling
- Beiträge: 179
- Registriert: Di 23.Jan 2007, 15:54
- Wohnort: St.Pölten Umgebung
Yep!perfect.ending hat geschrieben:dh ich brauch im 1. abschnitt, in dem ich gerade bin, nichts mehr zu machen (an vorlesungen), weil ich schon
* NDL
+ *DAF
habe?
Können auch zwei gleichen Typs sein!perfect.ending hat geschrieben:und im 2. abschnitt such ich mir dann wieder zwei versch. vorlesungen aus? (unabhängig von der wahl im 1. abschnitt?)
