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Aufnahmeverfahren Lehramt
Allgemeine Zulassungsfristen
Das Studienjahr
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Abgabe schriftlicher Arbeiten
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- Neologismus
- Beiträge: 18
- Registriert: Fr 09.Sep 2005, 16:42
Abgabe schriftlicher Arbeiten
folgende Frage:
Ich weiß, dass jeder Prof individuell eine Abgabefrist für SE und PS Arbeiten festlegt. Aber gibt es nicht sowas wie eine gesetzliche Frist, die determiniert bis wann schriftliche Arbeiten abgegeben werden dürfen?
Wär super wenn ich hierauf bald Antwort bekäme.
Danke vielmals.
Lg
ipar
Ich weiß, dass jeder Prof individuell eine Abgabefrist für SE und PS Arbeiten festlegt. Aber gibt es nicht sowas wie eine gesetzliche Frist, die determiniert bis wann schriftliche Arbeiten abgegeben werden dürfen?
Wär super wenn ich hierauf bald Antwort bekäme.
Danke vielmals.
Lg
ipar
- cosmogonos
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heyho riot
Abgabefristen für Proseminararbeiten/prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen
Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gilt gemäß § 6 Abs 3 des studienrechtlichen Satzungsteiles seit in dem Mitteilungsblatt der Uni Wien vom 22.06.2005 veröffentlichte Änderung folgende Rechtslage:
(3) Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. November zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht.
Die/der Leiterin einer prüfungsimmanenten LV ist somit berechtigt (aber nicht verpflichtet), eine (Pro-)Seminarsarbeit auch nach dem Ende der LV noch zu akzeptieren.
Quelle: http://oeh.univie.ac.at/studieren.html
Wenn ich die Aussage von Thomas (Adis) jedoch einmal richtig verstanden habe, ist das eine Richtlinie, d.h. ein LV-Leiter kann die Frist auch kürzer ansetzen.
Abgabefristen für Proseminararbeiten/prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen
Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen gilt gemäß § 6 Abs 3 des studienrechtlichen Satzungsteiles seit in dem Mitteilungsblatt der Uni Wien vom 22.06.2005 veröffentlichte Änderung folgende Rechtslage:
(3) Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. November zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht.
Die/der Leiterin einer prüfungsimmanenten LV ist somit berechtigt (aber nicht verpflichtet), eine (Pro-)Seminarsarbeit auch nach dem Ende der LV noch zu akzeptieren.
Quelle: http://oeh.univie.ac.at/studieren.html
Wenn ich die Aussage von Thomas (Adis) jedoch einmal richtig verstanden habe, ist das eine Richtlinie, d.h. ein LV-Leiter kann die Frist auch kürzer ansetzen.
Du verstehst mich?cosmogonos hat geschrieben:Wenn ich die Aussage von Thomas (Adis) jedoch einmal richtig verstanden habe, ist das eine Richtlinie, d.h. ein LV-Leiter kann die Frist auch kürzer ansetzen.
Normalerweise sollte für eine allfällige Arbeit bis zum Ende der Vorlesungszeit (31. Jänner, 30. Juni) Zeit sein. Darüber hinaus kann der Lehrende befinden, ob er mehr Zeit gibt (rechtlich gedeckt bis zu den von Cosmogonos schon zitierten Terminen).
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- trillian
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gibt es eigentlich eine bestimmte zeit, wann die note eingetragen sein muss, wenn ich den 1. abschnitt jetzt abschließen will? konkretes bsp: muss noch 2 ps arbeiten schreiben, sonst hab ich dann eh alles beisammen. aber kann ich die auch noch in der 1. februarwoche abgeben und trotzdem dann den 1. abschnitt einreichen bzw. mich im sose08 für SE anmelden? bin nur so panisch, weils auf der anglistik eben nicht geht (da muss man alles unbedingt beim letzten jännertermin abgeben).
thx im voraus.
thx im voraus.
Die Note gibt´s nicht. Reich einfach ein, sobald Du alle LVen dafür hast. Und lass Dir eine Bestätigung ausstellen, dass Du alle Erfordernisse positiv erfüllt hast und eingereicht ist.trillian hat geschrieben:gibt es eigentlich eine bestimmte zeit, wann die note eingetragen sein muss, wenn ich den 1. abschnitt jetzt abschließen will?
Die Bestätigung reicht den meisten SE-LV-LeiterInnen! Wenn´s bei wem nicht reicht, zum SSC/Herr Adis gehen, berichten, der wird dann schauen, was man aushandeln kann. War aber schon ein Zeitl nimmer von Nöten.
Sollten die Noten erst nach Ende Feber eingetragen werden (können), musst bei den SE-LV-LeiterInnen halt diese Situation erklären. Die meisten werden Gnade vor Recht ergehen lassen. Wenn nicht, zum SSC/ . . . (siehe oben).
Das Ende der Nachfrist geht bis Ende April.mela hat geschrieben:ach, das semster geht doch offiziell bis ende april oder nicht?
Allerdings können (nicht müssen) LV-Leiter bis Ende Juni Zeit geben, Arbeiten abzugeben. Das wurde mal geändert, damit zwischen dem Vorlesungsende des SoSe und des WiSe bis zur letzten Abgabefrist der gleiche Zeitraum (5 Monate) sind.
SoSe endet 30. Juni --> Ende der Nachfrist und Ende der Abgabefrist für Arbeiten mit 30. November
WiSe endet 31. Jänner --> 30. April Ende der Nachfrist; 30. Juni Ende der Abgabefrist für Arbeiten.
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- Registriert: Di 14.Mär 2006, 11:21
ich häng mich da mal an: Also, ich bin im 5. Semester, muss jetzt den 1. Abschnitt wegen Kindergeld fertig machen. Mir fehlt nur noch ein Ps, muss ich die PS-Arbeit dann bis zum 31.1 abgegeben haben um in den 5 Semestern zu bleiben?
P.S.:Falls genau die Frage von In-sei-da weiter oben beantwortet worden is und ich zu blöd war das zu verstehen entschuldige ich mich schon mal
P.S.:Falls genau die Frage von In-sei-da weiter oben beantwortet worden is und ich zu blöd war das zu verstehen entschuldige ich mich schon mal
Ich habe es sicher nicht beantwortet, weil ich das nicht weiß. Darüber kann Dir eigentlich nur die auszahlende Stelle rechtlich genau Auskunft geben.
Normalerweise würde ich tippen, dass auch hier das Ende der Nachfrist (30.4.) gilt. Aber das ist eben nur ein Tipp und keine verbindliche Aussage. Da ich selbst keine Kinderbeihilfe beziehe (zumindest nicht für mich - und meine Kids sind noch zu jung zum Studieren), weiß ich es nicht.
Äh und ich muss es trotzdem schreiben: jemandem, der uU zu blöd ist, etwas zu verstehen, verzeiht man sicher leichter, wenn er sich selbst "wirrimkopf" nennt.
Normalerweise würde ich tippen, dass auch hier das Ende der Nachfrist (30.4.) gilt. Aber das ist eben nur ein Tipp und keine verbindliche Aussage. Da ich selbst keine Kinderbeihilfe beziehe (zumindest nicht für mich - und meine Kids sind noch zu jung zum Studieren), weiß ich es nicht.
Äh und ich muss es trotzdem schreiben: jemandem, der uU zu blöd ist, etwas zu verstehen, verzeiht man sicher leichter, wenn er sich selbst "wirrimkopf" nennt.
Naja, du bist jetzt im Toleranzsemester, das heißt, du müsstest theoretisch der Kinderbeihilfenstelle bis 29.02. mitteilen, dass du deinen 1. Abschnitt abgeschlossen hast, wenn du weiterhin ganz normal Kinderbeihilfe beziehen möchtest.
D.h. Je früher du die Arbeit abgeben kannst, desto besser (esbraucht ja auch ein Weilchen, bis die Note sich am Sammelzeugnis einfindet, der Antrag für das 1. Diplomzeugnis durchgearbeitet worden ist....)
Angenommen du brauchst bis zum 30. April, so bekommst du die Monatsbeiträge für März und April rückwirkend. Angenommen du brauchst bis zum 1. Oktober nächsten Jahres, so kannst du erst wieder in jenem Semester (also deinem 7.) Kinderbeihilfe beziehen.
Zumindest hat man mir das so erklärt
D.h. Je früher du die Arbeit abgeben kannst, desto besser (esbraucht ja auch ein Weilchen, bis die Note sich am Sammelzeugnis einfindet, der Antrag für das 1. Diplomzeugnis durchgearbeitet worden ist....)
Angenommen du brauchst bis zum 30. April, so bekommst du die Monatsbeiträge für März und April rückwirkend. Angenommen du brauchst bis zum 1. Oktober nächsten Jahres, so kannst du erst wieder in jenem Semester (also deinem 7.) Kinderbeihilfe beziehen.
Zumindest hat man mir das so erklärt
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- Registriert: Di 14.Mär 2006, 11:21
Da ham we was gemeinsam. Ist bei mir genauso. Meiner war ausser dem Anagramm ja noch die sehr eingedeutschte Lautsprache zum englischen "Insider".wirrimkopf hat geschrieben:@in-sei-da: mein name is ja nicht zufällig gewählt, sondern beruht, leider, auf tatsachen, . . .
Ich glaube nachhaltig bewiesen zu haben, dass ich sowohl für verwirrte Germanistikstudenten als auch für die anderen mehr als nur bisschen Verständnis habe und aufbringe.wirrimkopf hat geschrieben:. . ., also bitte ein bisschen verständnis für einen verwirrten germanistikstudenten
Aber ich gestatte mir halt trotzdem auch Ironie, Sarkasmus und den einen oder anderen Witz, der auf Kosten anderer geht. Ich bin neben vielen anderen Dingen auch nur ein Mensch und muss manchmal solche Dinge schreiben, weil ich nicht dran vorbeigehen kann. Eine Schwäche, ich geb´s zu. Aber die hat ja wohl jeder irgendwie. Äh, hoffentlich.
Und nee: ich habe Deins nicht als Angriff oder sonstiges aufgefasst, sondern nur wieder mal eine Gelegenheit benutzt, mich bissl selbst zu beweihräuchern (Selbstbewußtsein muss man einfach haben) und meinen tollen doppelsinnigen Nick zu erklären.