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Kinderbeihilfe (Familienbeihilfe)

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perfect.ending
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Kinderbeihilfe (Familienbeihilfe)

Beitrag von perfect.ending »

a.)
Als Diplomstudent (Deutsche Philologie) habe ich 4 Übungen in einem Jahr gebraucht. Also zwei pro Semester. Wie sieht denn das bei Lehramt Germanistik PLUS Lehramt PP aus?
Wie viel brauch ich da in einem Semester oder einem Jahr, um die Kinderbeihilfe weiter zu bekommen?


b.)
Ich habe fünf Sachen die ich mir vom Diplomstudium anrechnen lassen will. Die hab ich im WS 06/07 und SS 07 gemacht. Kann ich die mir für ein beliebiges Semester anrechnen lassen? Also aussuchen ob WS 07/08 oder SS 08?


c.) für PP hab ich da auch fünf semester für den 1. abschnitt zur verfügung? also 4 + 1 toleranzsemester?

danke!
Zuletzt geändert von perfect.ending am Di 17.Jun 2008, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
anja
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Beitrag von anja »

ad b) soweit ich weiß zählt das semester in dem du die prüfung abgelget hast, also das prüfungsdatum. ich glaub mit aussuchen tut sich da nix
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perfect.ending
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Beitrag von perfect.ending »

naja aber das wär ja das semester wo ich noch nicht lehramt inskribiert war?

es ist nämlich so gewesen:
WS 06/07 DIPLOM
SS 07 DIPLOM
---------------
5 positiv abgeschlossene Prüfungen insgesamt.

Am Finanzamt angerufen, wie das ist, ob ich jetzt in Deutsch im 1. oder 3. Semester bin und die haben gesagt ab WS07/08 wieder im 1., gleich wie PP.

Dann umschreiben lassen:
WS 07/08 LEHRAMT Deutsch + PP
SS 08 LEHRAMT Deutsch + PP
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emu
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Beitrag von emu »

a) Du brauchst im jeweils ersten Jahr eines neuen Studiums acht Semesterstunden, danach musst du deinen Studienerfolg nur mehr auf Aufforderung des Finanzamts nachweisen, abgesehen von den Diplomprüfungszeugnissen. Das gilt für alle Diplom- und Lehramtsstudien, für Studien, die nach ECTS abrechnen, gibt es spezifische Regelungen. Für das Lehramtsstudium zählen alle Leistungen aus den beiden Unterrichtsfächern und dem pädagogischen Teil zusammen.

b) Du kannst den Anrechnungsantrag natürlich stellen, wann du willst, die angerechneten Stunden kannst du aber selbstverständlich nicht doppelt für die Familienbeihilfe verwenden. Wenn du umgestiegen bist, musst du natürlich acht Stunden aus dem Studienjahr 2007/08 nachweisen. Dein Glück übrigens, dass das Finanzamt so kulant ist, dich wieder im 1. Semester anfangen zu lassen, das ist nicht immer so.

c) Das Lehramtsstudium gilt als Einheit. Du kannst den ersten Abschnitt nur einreichen, wenn du die beiden Fächer und den ersten Teil der pädagogischen Ausbildung fertig hast.
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perfect.ending
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Beitrag von perfect.ending »

danke für die antwort. muss aber noch kurz nachhaken ^^
a.) Für das Lehramtsstudium zählen alle Leistungen aus den beiden
Unterrichtsfächern und dem pädagogischen Teil zusammen
ich war das jahr leider verhindert viel zu machen hab also folgendes dann abgeschlossen:
* dafdaz vorlesung
* einführung germ spw
* einführung psycho LA
* lehrerinnenbildung einführungs-vo
* fachdidaktik deutsch
das heißt ich hab im ersten jahr 10 semesterstunden. (eigentlich 8, weil didaktik nur 1 SS ist. + lehrerinnenbildung auch nur 1 SS. )
aber verschieden sind sie eben, denn drei davon sind deutsch, 1 PP und eines lehrerinnenbildung. ist das jetzt ok?? oder brauch ich von PP 8 SS (=4 sachen) UND von D 8 Sachen? oder wird das einfach zusammengerechnet?

c.) dh wenn ich mit deutsch im wintersemester 09/10 fertig bin - also 1. abschnitt (= 4 sem + 1 toleranzsemester) dann sollt ich da auch mit PP fertig sein? und mit lehrerinnenbildung? sonst kann ich nichts im 2. abschnitt machen?
hvk
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Beitrag von hvk »

zur ersten frage: das wird zusammengerechnet, da es als ein studium zählt. du hast also genug gemacht (solange die 8 SWS wirklich aus dem fraglichen zeitpunkt kommen).
zweite frage weiß ich leider nicht.

dass das finanzamt beim umsteigen auf ein anderes studium einmal so und einmal so entscheidet finde ich sehr merkwürdig. ich habe das jetzt schon bei vielen leuten mitbekommen (auch bei exakt denselben fächerkombinationen bei derselben anzahl von semestern, nach denen umgestiegne wird, wird nicht immer gleich entschieden), und es scheint eine reine glückssache zu sein, ob die zählung wieder neu beginnt.

ps: welchen sinn hat eigentlich das vorzeigen des 2. diplomprüfungszeugnisses im Fall von germanistik? dann ist man sowieso fertig, also hat vom studium her keinen anspruch mehr auf fam.beihilfe. und nach 10 semestern kriegt man sie sowieso nicht mehr, ob man jetzt fertig ist oder eben nicht, wenn ich das richtig verstanden habe.
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emu
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Beitrag von emu »

c) Du kannst alle drei Teile vorläufig getrennt voneinander einreichen und bekommst zumindest im Fall der Germanistik eine Bestätigung, dass du de facto im 2. Abschnitt bist. Damit kannst du alle Lehrveranstaltungen besuchen. Für PP nehme ich an, dass es analoge Regelungen gibt, bei der Chaostruppe LehrerInnenbildung blickt ohnehin niemand durch. Aber ich bin abgesehen vom FAP mit der Lehramtsausbildung fertig und noch im 1. Abschnitt, das dürfte also nicht so tragisch gesehen werden.

Beachte allerdings, dass du offiziell und vor allem für das Finanzamt weiterhin im 1. Abschnitt verbleibst.
neele15
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Beitrag von neele15 »

Ich hätte da auch mal eine klitze kleine Frage betreffend Kinderbeihilfe/Studienbeihilfe..

Ich habe im WS 07/08 angefangen zu studieren, habe aber nach einem Semester das Studium gewechselt. Jetzt muss ich also 8 SST vorweisen können. Was heißt nun eigentlich "vorweisen"?? Heißt das, ich muss eine positive Prüfung über das Fach ablegen oder reicht auch eine Besuchsbestätigung?
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emu
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Beitrag von emu »

Im Regelfall bedeutet das, dass du acht Wochenstunden (oder 16 ECTS) vorweisen musst, wobei du dir aussuchen kannst, aus welchen der beiden Studien, die du in deinem ersten Jahr betrieben hast, diese stammen. Das Familienlastenausgleichsgesetz spricht von »Ablegung« – damit ist wohl eine positive Note oder zumindest ein + (teilgenommen) erforderlich.

Andererseits sehen das, wie bereits angesprochen, manche Finanzämter durchaus anders. Es empfiehlt sich immer, den jeweiligen Sachbearbeiter zu kontaktieren und sich eventuell vorher die entsprechenden Gesetzesstellen anzuschauen.
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