Muss die Semarbeit am Stichtag (30.Juni) beim Prof liegen, oder muss er die Note da spätestens eintragen?
(http://www.univie.ac.at/satzung/studienrecht.html(5) Die Leiterin oder der Leiter der Lehrveranstaltung ist berechtigt, das Nachreichen eines schriftlichen Beitrages bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis zum folgenden 30. Juni, bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis zum folgenden 30. November zu gestatten, sofern zum Zeitpunkt des Nachreichens eine aufrechte Zulassung zum Studium besteht.